Hallo,
vor einigen Jahren bestanden meine Eltern darauf, dass meine Schwester und ich auf unseren Pflichtteil verzichten notariell mussten. Wir erhielten einen winzigen Betrag, der gegenüber dem Vermögen meiner Eltern ein Tropfen auf den heißen Stein ist und wurden damit abgespeist. Der Alleinerbe sollte unser Bruder sein! Keine von uns beiden wußte, was sie tat. Wir waren noch sehr jung und die Folge dieser Unterschrift war uns nicht klar! Es gab keinerlei Gründe, die unsere Eltern berechtigten, uns den Pflichtteil zu entziehen. Mittlerweilen hat unser Bruder schon fast das ganze Vermögen geerbt und wir haben das Nachsehen. Wir wurden unserer Ansicht richtig hintergangen.
Kann man diesen Verzicht auf Grund des neuen Erbrechts nachträglich noch anfechten?
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"Maggan"
Neues zum Pflichtteilsrecht: Wann besteht Grund zur Pflichtteilsentziehung?
1. Februar 2008
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Frage vom 1. Februar 2008 | 14:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues zum Pflichtteilsrecht: Wann besteht Grund zur Pflichtteilsentziehung?
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#1
Antwort vom 1. Februar 2008 | 16:54
Von
Status: Master (4098 Beiträge, 627x hilfreich)
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