Das neue Rechtsberatungsgesetz

17. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
fridolin1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)
Das neue Rechtsberatungsgesetz

Ich war früher Rechtsberater bei einem Mieterverein. Würde dies jetzt gerne wieder machen, aber nicht extra einen Verein gründen. Geht das jetzt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

tja, sind Sie denn Jurist oder nicht? Und gedenken Sie entgeltlich zu arbeiten oder ehrenamtlich?

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
fridolin1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein. Ich bin Kaufmann in der Grundstücks u. Wohnungswirtschaft und habe umfassende Kenntnisse im Mietrecht. Ich möchte keinen Verein ( Mieterbund) gründen und somit die Ratsuchenden an jährliche Mitgliedsbeiträge binden. Ich möchte die Kunden bei Bedarf gegen Entrichtung einer einmaligen Gebühr beraten oder gegenüber dem Vermieter oder HVW vertreten, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Geht das jetzt??

Gruss

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
fridolin1
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Jotrocken!

Das ist eine ( wenn auch eigenartige ) Definition, aber keine Begründung für mich.
Ich war vielen Juristen in Zahl und Güte meiner Argumente überlegen, obwohl ich kein Jurist bin.
Ich bin der Meinung, dass das alte Rechtsberatungsgesetz aus Nazi-Zeit einige Änderungen erfahren hat. Frage ist, welche.

Gruß

fridolin1

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Meine Signatur hat nichts mit meiner Antwort zu tun.

Das RBerG ist aufgehoben. Ab sofort gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/rdg/

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)

Lesen Sie mal unter http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung

Früher gab es den Begriff "Winkeladvokat" für Leute, die mit Rechtsanwälten konkurrierten, auch schon lange vor einer NS-Gesetzgebung (der wir ja auch Errungenschaften wie Kirchensteuer und Konkordatslehrstühle zu verdanken haben...). Echtes oder eingebildetes Fachwissen spielt da keine Rolle. Selbst in zuständigen Referaten der Ministerien erhält man häufig unter Hinweis auf das Rechtsberatungsgesetz keine Auskunft. Bedauerlich ist nur, dass man meist auch von der "Standesvertretung" keinen Anwalt genannt erhält, der ein wirklicher Fachmann ist und die Materie beherrscht. "Fachanwalt" sagt wenig aus, und bei einem selbsternnnten Experten der Verbraucherzentrale, die ebenfalls Rechtsberatung erteilen darf, wurde ich völlig falsch "beraten". Es kostete mich allerdings nur 15 €., Fehlschüsse der Anwaltschaft sind wesentlich kostspieliger..
Am besten haben sich als Berater Richter herausgestellt und in Finazfragen Finanzbeamte, die sich nebenbei ihren kargen Sold aufbessern...

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