zuviel gewährter Urlaub nach Kündigung

18. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Doggy23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
zuviel gewährter Urlaub nach Kündigung

Hallo,
wenn man per Auflösungsvertrag sein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010 kündigt und der Arbeitgeber will 4 (3 vom normalen Urlaub und 1 vom Zusatzurlaub) zuviel in Anspruchsgenommene Urlaubstage vom letzten Gehalt abziehen.
Nun ist es aber so das man z.B. einen Gesamturlaub von 31 Tagen + 4 Tage Zusatzurlaub wegen Schichtarbeit (TVÖD § 27) hatte.
Der Urlaub wurde schon komplett in Anspruchgenommen, wegen Betriebferien.

Was ist wenn der An fristgerecht zum 31.12. gekündigt hat, mit der bitte um unbezahlten Urlaub ab 1.12. bis 31.12., dann aber einfach eine bestätigung bekommt, das der Vertrag mit ablauf des 30.11. aufgelöst wird.

Wäre das alles so rechtens, oder könnte man das evtl. anfechten?

Vielen dank schon mal im Voraus


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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
wenn man per Auflösungsvertrag sein Arbeitsverhältnis zum 30.11.2010 kündigt


Das ist schonmal in sich Widersinnig. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Ein Auflösungsvertrag wird hingegen von beiden Seiten in Übereinstimmung ausgehandelt.
Man kann also nicht per Vertrag kündigen.


quote:
Was ist wenn der An fristgerecht zum 31.12. gekündigt hat, mit der bitte um unbezahlten Urlaub ab 1.12. bis 31.12.,


Ziemlich ungewöhnlicher Wunsch, dem der AG nicht nachkommen muss.

Der AG reagiert allerding, indem er mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 30.11. einverstanden ist. Versteh ich das richtig?
Er will aber gleichzeitig als Bonbon für sich 4 Tage bereits gewährten Urlaubs vom Novembergehalt abziehen? Dies ist m.E.nicht so einfach einseitig möglich.

Sie sollten allerdings bedenken, dass er auch Verlangen kann, dass Sie regulär die Kündigngsfrist weiterarbeiten.
Wäre Ihnen der unbezahlte Monat keine 4 Tage Rükzahlung wert?

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zuviel genommener Urlaub darf nicht vom Gehalt abgezogen werden. Es gibt dafür keine juristische Grundlage.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

... meines wissens kann 'zuviel' genommener urlaub nicht zurückgefordert werden. was man in einem auflösungsvertrag aushandelt, mag freilich auf einem anderen blatt stehen.

'streiten kann man um alles' - womit bist du denn nicht einverstanden? faktisch ist ja dein wunsch nach 'unbezahltem urlaub' im dezember erfüllt, wenn der AG zustimmt, dass du ende november aus dem vertrag kommst.

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#4
 Von 
Doggy23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

also man wollte mit Ablauf des 30.11. ausscheiden, damit man ab 1.12. bei einen neuen Arbeitgeber anfangen kann. Ich bin nur nicht sicher ob der alte AG soviel Tage abziehen darf.
Überall lese ich was davon, das gewährter Urlaub in der 2. Jahreshälfte, bzw. bei erfüllung der Wartezeit nicht mehr zurückgefordert werden darf.
Kann mir vieleicht einer etwas nennen, mit dem man beim AG Einspruch einlegen kann? Vieleicht Gesetze oder Urteile oder so etwas.

Vielen Dank im Voraus

Gruß

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ... Einspruch einlegen

... das wird erst gehen, wenn dein AG etwas gemacht hat. ansonsten unterscheidet sich das nicht gegenüber einer situation, in der ein handwerker oder händler dir zuviel berechnet.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Da ja die juristische Grundlage für eine derartige Forderung des Arbeitgebers fehlt, gibt es dazu kein Gesetz.
Umgekehrt wird da ein Stiefel draus, der AG soll doch mal sagen, wo steht, dass er Geld abziehen darf.
Ganz praktisch muss man einfach abwarten, ob die Tage abgezogen werden. Wenn dem so ist, erhält der AG eine schriftliche Aufforderung per Einschreiben, innerhalb von 7 Tagen den ausstehenden Anteil des Gehalts zu überweisen. Nebenbei schreibt man noch, dass man ansonsten eine Klage einreichen wird.


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#7
 Von 
Doggy23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
er wird sie abziehen, da er es ja schon schriftlich mitgeteilt hat...


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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Dann fordern Sie eben den Arbeitgeber mit Hinweis auf seine Ankündigung schriftlich unter Hinweis auf den üblichen Zahlungstermin auf, Ihnen das Gehalt korrekt auszuzahlen. Sie könnten da auch reinschreiben, dass es keine rechtliche Grundlage für den Abzug gibt. Und wichtig: Auch hier darauf hinweisen, dass Sie sonst das Arbeitsgericht einschalten.


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