hallo, hier ein fiktiver fall:
arbeitsnehmerin A hatte einen zeitvertrag vom 15.9.06-14.3.08. kurz vor weihnachten erfuhr sie, dass ein ähnliches projekt wieder startet ab 15.3.08 und sie wieder einen befristeten vertrag bis 31.1.09 haben kann.
im alten vertrag war eine kündigungsfrist von 6 wochen zum monatsende ausgemacht.
der neue vertrag ist aber nicht rechtzeitig eingetroffen bei A, so dass rein rechtlich eine unbefristete anstellung eingetreten ist.
A möchte nun eine bessere Stelle antreten und stellt sich die frage wie nun ihre derzeitige kündigungsfrist lautet. den neuen vertrag hat sie noch nciht unterschrieben.
gelten nun die alten unterzeichneten bedingungen des 1. vertrages = 6 wochen zum monatsende oder zählt nun die gesetzliche kündigungsfrist?
bin für schnelle info dankebar, merci!
zimtmilchreis
zeitvertrag und kündigung
10. April 2008
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Frage vom 10. April 2008 | 16:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
zeitvertrag und kündigung
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#1
Antwort vom 10. April 2008 | 16:49
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... ich denke, dass der erste vertrag maßgeblich ist, nur eben dass die befristung aufgehoben ist.
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