zählt mündliche Zusage? DRINGEND!

7. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)
zählt mündliche Zusage? DRINGEND!

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir ganz schnell helfen! Es geht darum dass ich ein Vorstellungsgespräch hatte und mündlich zugesagt hatte. Ich hatte einen Tag dort gearbeitet und dann den schriftlichen Vertrag erhalten. Diesen habe ich nicht unterschrieben, da ich ihn mir zuhause in Ruhe angeschauen wollte. Nach dem Arbeitstag habe ich aber festgestellt, dass dieser Job nix für mich ist und ich es doch nicht machen möchte. Nun hat der Arbeitnehmer mich aber bereits ihrgendwo -keine Ahnung wo....angemeldet ( es handelt sich um ein 450 Euro Job) und besteht jetzt drauf dass ich 4 Wochen dort arbeite ( nebenbei gemerkt steht im Vertrag eine Kundigungsfrist von 14 Tagen und nicht von 4 Wochen ;) ) Ich habe aber weder den schriftlichen Vertrag unterschrieben noch habe ich dort vor Ort was unterschrieben. Zählt hier meine mündliche Zusage? Muss ich jetzt die 14 Tage dort Arbeiten?

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21 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Normalerweise ist eine mündliche Zusage bindend.

Da Ihnen aber ein schriftlicher Arbeitsvertrag im Laufeaufe des Tages ausgehändigt wurde, kann man auch davon ausgehen, dass der Arbeitgeber den Vertrag auch erst nach Unterschrift als gültig ansehen wollte.

Wenn im Vertrag die Kündigungsfrist 14 Tage betragen soll, müssten Sie auch nur 14 Tage dort arbeiten. Ich würde das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und die Sachlage erklären. Er kann eigentlich keinen Wert auf einen Mitarbeiter legen, der erst mühsam angelehnt werden muss und nach zwei Wochen von dannen zieht. Den Vertrag würde ich nicht unterschreiben.

Da Risiko wäre, dass er Ihnen den Tag nicht bezahlen will, aber Sie können die geleistete Arbeit ja vielleicht durch Zeugen nachweisen (oder Sie schlagen ihm vor, dass Sie den Tag als unentgeltliches Praktikum ansehen)


Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe jetzt nochmal telefonisch das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht. Er war natrlich nicht begeistert, wurde pampig, hat mir direkt mit Bundesknappschaft ( oder sowas, habs am telefon schlecht verstanden) gedroht und danach sofort aufgelegt! Kann ich dass jetzt als fristlose Kündigung des "mündlich abgeschlossenem Vertrag" zählen? Drohen mir jetzt Strafen? Im schriftlichen Vertrag, den ich nicht unterzeichnet habe, fehlt zudem die Salvatorische Klausel. Laut vertrag habe ich kein anrecht auf bezahlten Urlaub, es wird kein Feiertags-und Wochenendszuschlag gezahlt, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und es ist keine mindestarbeitszeit vereinbart. Ist somit der Vertrag nicht sowieso unrechtens? Diese genannten Dinge und auch die Tatssache dass ich in den drei Tagen gemerkt habe, dass der Job mir keinen Spaß macht, ist der Grund wieso ich den Vertrag nicht unterschreiben will!

Oder sollte ich besser den mündlichen Vertrag kündigen und dann einfach nicht hingehen? Können mir dann da Strafen drohen?

Ich habe jetzt richtig Angst dass da was auf mich zukommen wird :(

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119376 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Lisaa):
bZählt hier meine mündliche Zusage?

Je nach genauem Inhalt und ob es Zeugen gab, zählt diese Zusage.



Zitat (von Lisaa):
nebenbei gemerkt steht im Vertrag eine Kundigungsfrist von 14 Tagen und nicht von 4 Wochen

Da Du den nicht unterschrieben hast, ist erst mal egal was da drin steht.
Es würde die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB gelten, das wären dann die erwähnten vier Wochen zum 15. oder zum Ablauf des Kalendermonats.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell[/quote):

Je nach genauem Inhalt und ob es Zeugen gab, zählt diese Zusage.


ich hatte per Telefon zugesagt, vereinbart hatten wir nix, außer dass es ein 450 Euro Job ist. Ob sie sich da notitzen gemacht hat oder jemand neben ihr stand während wir telefonierten, weiß ich nicht.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Lisaa):
wurde pampig, hat mir direkt mit Bundesknappschaft ( oder sowas, habs am telefon schlecht verstanden) gedroht und danach sofort aufgelegt!


Hallo Lisaa,

Hunde die bellen beissen nicht!


Zitat (von Lisaa):
Kann ich dass jetzt als fristlose Kündigung des "mündlich abgeschlossenem Vertrag" zählen?



Nein, bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages ist die Schriftform unerlässlich.
Ob hier einer vorliegt, ist mehr als fraglich.


Zitat (von Lisaa):
Drohen mir jetzt Strafen?


Bis jetzt nicht ersichlich.


Zitat (von Lisaa):
Im schriftlichen Vertrag, den ich nicht unterzeichnet habe, fehlt zudem die Salvatorische Klausel. Laut vertrag habe ich kein anrecht auf bezahlten Urlaub, es wird kein Feiertags-und Wochenendszuschlag gezahlt, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit und es ist keine mindestarbeitszeit vereinbart. Ist somit der Vertrag nicht sowieso unrechtens?



Alles Makulatur.


Zitat (von Lisaa):
Oder sollte ich besser den mündlichen Vertrag kündigen und dann einfach nicht hingehen? Können mir dann da Strafen drohen?


Beantworte noch die Frage von H.v.S. von Post 3.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):


Beantworte noch die Frage von H.v.S. von Post 3.


gruß charly


ich sehe keine Frage von H.v.S. von Post 3

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119376 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Lisaa):
ich sehe keine Frage von H.v.S. von Post 3

charly meint das hier:
Zitat (von Harry van Sell):
Je nach genauem Inhalt und ob es Zeugen gab, zählt diese Zusage.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

achso :) das hatte ich aber bereits beantwortet. Also die Zusage hatte ich per telefon gemacht. Der Inhalt der Zusage war diese, dass wir ausgemacht haben dass der Job erstmal auf 450 Eurobasis läuft. Mehr war nicht vereinbart. Aber als ich dann den schriftlichen Vertrag gesehen habe, bin ich damit nicht einverstanden und will die Stelle deshalb nicht antreten...und weil die drei Tage arbeit mir gezeigt haben, dass es nichts für mich ist. Im schriftlichem Vertrag steht unsere mündliche vereinbarung zb. auch nicht drin ( erstmal auf 450 Euro basis und nach 4 Wochen dann Teilzeit)

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#9
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

ein bekannter meinte, ich soll den vertrag unterschreiben, und zusammen mit der kündigung abschicken und einfach nicht auf arbeit erscheinen. Und die 14 Tage frist, die im Vertrag stehen, aussitzen. Was meint ihr? Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Unterschreiben will ich eigendlich nicht weil es in meinen Augen zu keinem Vertrag zustande gekommen ist! Ich hatte zwar mein ok am telefon gegeben, aber ich bin mit dem Inhalt des schriftlichen vertrages einfach nicht einverstanden!

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119376 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Lisaa):
das hatte ich aber bereits beantwortet.

Nö, die Frage war nach "genauem Inhalt".
Das ist erfahrungsgemäß etwas mehr als
Zitat (von Lisaa):
ich hatte per Telefon zugesagt




Zitat (von Lisaa):
ein bekannter meinte, ich soll den vertrag unterschreiben, und zusammen mit der Kündigung abschicken und einfach nicht auf arbeit erscheinen.

Vertrag beginnt ab wann bzw. erster Arbeitstag ist wann?
Was genau steht zum Thema "Kündigung" im Vertrag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

Mündlich wurde nur besprochen dass es ein 450 Euro job ist für die ersten 4 Wochen, danach Teilzeit. Ansonsten hatten wir mündlich nix abgesprochen. Beim Vorstellungsgespräch wurde mir aber gesagt, ich bekähme 11,50 Euro brutto die Std. im schriftlichen Vertrag steht weit weniger Stundenlohn drin und jetzt bestreiten alle sowas je gesagt zu haben und sei ja gar nicht machbar so einen hohen stundenlohn. Mir stünden nur der Mindestlohn zu. damit bin ich aber nicht einverstanden.
Im Vertrag steht kein Arbeitsbeginn drin...das Feld wurde nicht ausgefüllt. Der erste Arbeitstag war aber am 5.1
Zur kündigung steht drin....ich schreibe es mal Wort für Wort ab:

"Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gelt als Probearbeitsverhältnis. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden."

Das wiederum wiederspricht sich doch schon mit dem mündlich besprochenen 4 Wochen Mini Job.

mal noch ne andere Frage. Ich wurde ja schon vom Arbeitgeber ihrgendwo angemeldet, ohne auch nur einen schriftlichen Vertrag von mir zu haben! Was ist, wenn ich, nur mal angenommen, nächste Woche ein anderes Jobangebot bekähme und diesen annehmen wollen würde! Bekomme ich dann da Probleme?

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#12
 Von 
badito
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 25x hilfreich)

Grundsätzlich besteht für einen Arbeitsvertrag keine Formvorschrift, er kann also auch mündlich geschlossen werden.
Im vorliegenden Fall ist aber meiner Meinung nach kein Vertrag geschlossen worden, da keine Einigkeit über wesentliche Merkmale des Vertrages (Bezahlung!) erzielt wurde.
Es gibt keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen ( => Abschluss eines Arbeitsvertrages zu verhandelten Bedingungen), also keinen Vertragsabschluss.
Auch die Anmeldung bei der (vermutlich) Bundenknappschaft ändert daran nichts. Der AG muss beweisen, dass der Vertrag geschlossen wurde, sonst könnte er ja theoretisch jeden dort anmelden und demjenigen dann Ärger machen.

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#13
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

währe es ein beweis, dass ich an zwei Tagen mit einer Stempelkarte abgestempelt habe? Ich dachte das muss jeder machen ob Probearbeit, angestellter oder praktikant!? Ich habe schon am zweiten Tag dem chef bescheid gesagt, dass mir die arbeit mit den Kunden keinen Spaß macht und ich den vertrag nicht unterschreiben werde. Als antwort bekahm ich, dass ich mir das nochmal überlegen soll und die vier wochen durchziehen soll. Ich habs mir nochmal über nacht durch den kopf gehen lassen und fur mich entschieden, dass ich es partou nicht will! Darauf hin diese reaktionen vom Arbeitgeber die ich bereits geschildert hatte. Sie wusste also schon dass ich das nicht machen werde und der Arbeitgeber hat selbst gesehen dass das nix für mich ist! Frag mich wieso die mich nicht gehen lassen wollen! Was haben die von nem Arbeitnehmer der keinen Spaß an der Arbeit hat, dass auch zeigt und sowieso in 2-4 Wochen wieder geht.
Die ersten zwei Tage wurden auch mit mir besprochen, ob ich da zeit habe. Und dann hab ich aber gesehen dass die mich direkt einfach so für die nächste woche ohne mit meiner absprache im Dienstplan eingeteilt hat und normalerweise müsste ich morgen hin :(
Ich werde einfach nicht hingehen und schauen, was als nächstes kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119376 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von Lisaa):
währe es ein beweis, dass ich an zwei Tagen mit einer Stempelkarte abgestempelt habe?

Das könnte durchaus als ein Beweis für ein Arbeitsverhältnis gelten.
Gibt es etwas schriftliches das diese 2 Tage "Probearbeiten" war?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Lisaa):
währe es ein beweis, dass ich an zwei Tagen mit einer Stempelkarte abgestempelt habe?

Das könnte durchaus als ein Beweis für ein Arbeitsverhältnis gelten.
Gibt es etwas schriftliches das diese 2 Tage "Probearbeiten" war?


nein, gibt es nicht, auch der erste Probearbeitstag wurde nicht schriftlich vereinbart

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Ich würde auf keinen Fall den Arbeitsvertrag unterschreiben! Ohne diesen gelten die gesetzlichen Vorgaben, die in jedem Fall besser sind als dieser komische Vertrag. Wenn nicht mal der Stundenlohn einig ist, sehe ich den Vertrag auch als nicht zustande gekommen an.

Ich würde darauf abzielen, dass die geleistete Arbeit als Schnuppertage anzusehen sind und gut ist. (Im Eingangspost haben Sie noch von einem Tag gesprochen!) Ich würde überlegen, dem Arbeitgeber gegenüber den Vertragsschluss abzustreiten. Für die 14 Tage, die Sie im Fall der Fälle arbeiten müssten, wird der kaum ein Fass aufmachen. So bekommen Sie sie drei Tage zwar nicht bezahlt, aber Nu...

Was meint die Gemeinde dazu?

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

genauso sehe ich es auch! Als ich auch nochmals das Gespräch per telefon gesucht hatte, habe ich dem Arbeitgeber auch gesagt, dass mir der Inhalt des schriftlichen Vertrags nicht gefällt und mir die Arbeit da auch keinen Spaß macht und dass ich die drei Tage als Probetage ansehe, die mir auch nicht bezahlt werden müssen. Ich weiß nicht ob der das noch wahrgenommen hatte, da ja direkt wütend mit der Bundesknappschaft gedroht wurde und aufgelegt wurde, ohne dass ich da nich drauf reagieren konnte.
Da ich echt Angst habe dass mir da jetzt Strafen drohen, habe ich mal meine Rechtschutz in anspruch genommen und mit einem Anwalt telefoniert. Der sieht den Vertrag auch nicht als zustande gekommen. Selbst wenn, müsste der Arbeitgeber beweisen, dass ein mündlicher Vertrag abgeschlossen wurde und wenn er dies tatsächlich beweisen könnte, ist der Vertrag trotzdem nicht zustande gekommen, da ich ja mit dem Inhalt des schriftlichen Vertrags nicht einverstanden bin. Heute hätte ich dort arbeiten sollen, laut Dienstplan, ich bin nicht hingegangen und bisher hat sich noch keiner gemeldet, daraus schließe ich, dass die auch nicht mehr mit mir rechnen.

Ich hoffe sehr, dass ich da jetzt raus bin aus dem ganzen Schlamassel! Im übrigen hätten die mich nicht ihne schriftlichen Vertrag bei der Bundesknappschaft anmelden dürfen....so sehe ich das zumindest!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Irgendwie scheint es mir so, dass die Tage, die man für den AG im Verlauf dieses Threads immer mehr werden. Im Ausgangspost war es nur ein Tag, dann ist in Antwort #13 von zwei Tagen die Rede und jetzt sind wir bei drei Tagen. Für mich hört sich das eher danach an, als ob die Arbeit tatsächlich schon aufgenommen wurde. Allein dadurch ist dann bereits ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen und nicht allein durch eine mündliche Zusage. Unentgeltliche Probetage könnten es im Übrigen nur dann sein, wenn das auch vorher so vereinbart war. (Und selbst dann würde ein AG wahrscheinlich in einem Prozess, in dem der AN auf Vergütung klagt, mit dieser Argumentation nicht wirklich erfolgreich sein.)

Dass im Nachgang der vollumfängliche Vertrag in Schriftform gegossen werden sollte, ist dabei erstmal unerheblich. Zumal die Dinge, die Sie insbesondere stören, weil sie nicht im Vertrag auftauchen, sich grundsätzlich aus dem Gesetz ergeben.

Von daher sehe ich es auch so wie Ihr AG, dass Sie hätten kündigen müssen. Und ich kann auch nachvollziehen, wenn der AG sauer ist. Wir hatten hier nämlich auch schon mal so einige Kandidaten, die meinten, dass man sich an geschlossene Verträge nicht halten braucht und sozusagen die bereits angenommene Stelle einfach wieder absagt und zwar nur mündlich.

-- Editiert von Eidechse am 09.01.2017 16:35

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#19
 Von 
guest-12309.01.2017 18:27:38
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 36x hilfreich)

in meinen Augen waren es drei Probetage, im Auge xvon Arbeitgeber waren es 1 Probetag und dann 2 Arbeitstage. Da aber der Inhalt des schriftlichen. vertrags nicht dem des abgemachten entspricht sehe ich den vertrag als nicht zustande gekommen und somit sehe ich die drei Tage als probe an.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Lisaa):
in meinen Augen waren es drei Probetage, im Auge xvon Arbeitgeber waren es 1 Probetag und dann 2 Arbeitstage.


Recht hat (bekommt) der, der seine Sicht der Dinge besser belegen kann. Allerdings werden die ersten beiden regulären Arbeitstage nicht rückwirkend in unbezahlte Probearbeitstage umgedeutet, nur weil der An den schriftlichen Vertrag nicht unterschreibt.

Zitat (von Lisaa):
und mündlich zugesagt hatte.
Damit wurde der Arbeitsvertrag bereits geschlossen. Der schriftliche Arbeitsvertrag fixiert das Ganze, macht den mündlich geschlossenen jedoch nicht ungültig. Wenn der schriftliche Arbeitsvertrag nicht unterschrieben wird, gilt der mündliche weiter, mit allen vorhersehbaren Unstimmigkeiten.

Du kannst gerne weiterhin anderer Meinung sein, solltest Dich dann aber nicht wundern, wenn es der Ex-Arbeitgeber dabei nicht bewenden lässt.

Noch immer gilt für schriftliche aber auch für mündliche Verträge das diese einzuhalten sind.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Und ich bleibe dabei, dass hier die Sichtweise des AG vermutlich die rechtlich zutreffende sein wird. Ich habe den Eindruck, dass Sie sich das ganze hier jetzt zurechtzulegen versuchen, weil Ihnen die Arbeit nicht gefällt und Sie meinen man könnte einfach so einen Rückzieher machen.

Es war im Übrigen völlig korrekt und auch notwendig, dass Sie durch den AG bei der Knappschaft/Mini-Job-Zentrale angemeldet wurden. Ob Ihnen durch die Lösung des Arbeitsverhältnisses weiterer Ärger droht, wird wohl auch darauf ankommen, wie Sie denn bisher Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sollten Sie Leistungen des Jobcenters beziehen, können evtl. auch Sanktionen verhängt werden. Das wissen die Leute aus dem Sozialrechts-Unterforum aber wohl besser.

Von AG-Seite könnte evtl. Schadenersatz drohen, wenn man für Sie eine teurere Ersatzkraft einstellen muss.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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