Hallo,
ich bin bei meinem jetzigen Arbeitgeber seit 01/2007 angestellt(unbefristeter Vertrag).
Ich habe meinem Arbeitgeber anfang des Jahres mitgeteilt, dass ich im Laufe des Jahres einen neuen Job suchen werde, da ich nicht zufrieden bin. Aber nur, wenn ich eine neue Anstellung finde.
Mittlerweile hat mein Arbeitgeber einen neuen Kollegen eingestellt, der später mein Nachfolger werden soll.
Was ist aber, wenn ich aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Situation keinen neuen job finde? Was zählt die mündliche Vereinbarung?Schriftlich wurde meinerseits nichts fix gemacht.
Danke schon einmal vorab
zählt eine mündliche Vereinbarung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das Arbeitsverhältnis kann nur durch eine schriftliche Kündigung beendet werden.
verträge müssen nicht zwingend schriftlich sein, es gibt auch mündliche verträge, die sind im zweifelsfall allerdings schwer nach beweisen.
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Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann, wie hh schon geschrieben hat, nur schriftlich erfolgen.
S.a.:
http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Arbeitsrecht/KuendigungI.html
-- Editiert am 14.04.2009 08:09
... bis jetzt hast du nur eine Absichtserklärung abgegeben. Die mag dich moralisch verpflichten, dem auch nachzukommen, aber [siehe oben zur Kündigung].
Hallo, habe ein ähnliches Problem.
Nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses zum 1.7.11 durch Insolvenz meines alten Arbeitgebers wurde mir Arbeitslosengeld zugesichert. Ich fand auch schnell einen neuen Job pünktlich zum 1.7.11 in dem ich seither auch arbeite. Ich bekam allerdings erst heute den 29.7.11 meinen neuen Vertrag, leider entsprachen die dort drin Lohnzahlungen absolut nicht der mündlichen Vereinbarung die ich am 1.7.11 getroffen hatte. Nun zu meinen Fragen:
Bin ich verpflichtet den Arbeitsvertrag zu unterschreiben? Hab Angst vor einer sperre des Arbeitslosengeldes. Muss der neue Arbeitgeber sich an seine mündliche Vereinbarung halten? Brauch er meine jetzigen 4 Wochen nicht zu bezahlen? Und wurde ich dann um einen Lohn geprellt?
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quote:
Ich bekam allerdings erst heute den 29.7.11 meinen neuen Vertrag, leider entsprachen die dort drin Lohnzahlungen absolut nicht der mündlichen Vereinbarung die ich am 1.7.11 getroffen hatte.
Mündlich wurde Anfang des Monats ein höherer Lohn mündlich ausgemacht oder wie darf man das verstehen?
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ja... im Vorstellungsgespräch.
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Sie sind selbstverständlich nicht verpflichtet, einen AV zu unterschreiben, der nicht den mündlichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber entspricht.
Und natürlich muß sich auch ein Arbeitgeber, wie jeder andere Mensch, an Vereinbarungen halten.
Er muß Ihre Arbeit bezahlen. In welcher Höhe klärt dann im Zweifelsfall ein Gericht, aber die Verschriftlichung des Arbeitsvertrags ist seine Aufgabe. Und Gerichte haben nicht gerne Arbeit, nur weil ein Arbeitgeber seine Hausaufgaben nicht macht.....
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@mausilein
es ist nicht hilfreich, die frage eines anderen teilnehmers mit einer eigenen, doch anders gelagerten, weiter zu führen - lieber ein eigenes ding aufmachen.
das erste ist doch, den vertragsentwurf zurückzugeben, weil er nicht der vereinbarung entspricht. wo ist da das problem?
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Man könnte den Arbeitsvertrag zurückgeben und freundlich um einen Korrektur des 'Tippfehlers' bitten.
Schlielich kann ja jedem mal ein Fehler unterlaufen.
Ansonstem käme es auf die Beweisbarkeit an und ob es ein fest zugesagter Betrag war oder nur ein Näherungswert.
Wie hoch ist die Differenz?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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