winterdienst zuschlag

14. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
shr00m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
winterdienst zuschlag

guten tag,

angenommen man wäre tätig als landschaftsgärtner und führe um diese jahreszeit winterdienst arbeiten aus. dies bezüglich würde uns vollmundig zugesagt, dass pro einsatz 25% pro stunde + ausgezahlt werden + 40 euro pauschale + insgesamt 3 urlaubstage zusätzlich. für sonn- und feiertage würden +125% vereinbart. seit beginn (november) bekämen wir nichts dergleichen, laut lohnzettel, etc. auf nachfrage bei der zentrale hiesse es, das sei dem jeweiligen abteilungsleiter vorbehalten, ob diese zuschäge als überstunden angerechnet werden oder ausbezahlt würden. ende januar würde der lohn auf festgehalt umgestellt, mit überstundenkonto. auf eben dieses konto würden nun die zuschläge landen, um abgefeiert zu werden. die pauschale würde es geben, urlaub auch, die anderen zuschläge nicht. bzw nur als überstunden. sonn und feiertags soll es auch keine 125% gebem, sondern 25%.

könnte das der chef so einfach tun?! davon ausgehend, dass er die zusage zum ausbezahlen in einer sitzung vor allen arbeitern gegeben hat. auch ist die umstellung auf festgehalt ja erst vor einem monat geschehen. wir bekämmen unser gehalt am 15. also fehlen da ja - selbst wenn es rechtens ist - nach wie vor november und dezember oder? er würde das damit begründen, dass einige ihre stundenzettel nicht pünktlich abgegeben hätten.

so ich hoffe dass ist allgemein gehalten genug, über meinungen würde ich mich freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

--- kurze sätze würden die darstellung übersichtlicher machen und es würde auch deutlicher, was sache ist ---
/// ...könnte das der chef so einfach tun?! davon ausgehend, dass er die zusage zum ausbezahlen in einer sitzung vor allen arbeitern gegeben hat.

... welche rechtliche relevanz hat diese zusage? es mag eine politische absichtserklärung gewesen sein oder eben eine verbindliche ankündigung. das muss sich wohl einer finden, der darum streiten mag und das auch durchhält.

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"... nach bestem Wissen :) .
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#2
 Von 
shr00m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

jo, tut mir leid. ich bin neu hier. ;)


naja, wenn explizit rückgefragt würde, ob wir das ausbezahlt bekämen und er mit "ja" antwortet zb.

so wie ich das sehe, sollte das doch eine eindeutige mündliche zusage sein und das vor zeugen. politische absichtserklärung? wie definiert sich die denn?

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... fakt ist erst einmal, dass du es als klare zusage verstanden hast - alle anderen vielleicht auch. dass es blabla gewesen sein könnte, war meinerseits als vorweggenommener einwand gemeint - wenn die firma nun doch nicht will oder kann. dann käme es darauf an, diese so verstandene zusage auch einzufordern und ggf. auch einzuklagen. dann wird sich zeigen, was die firma dagegen auffährt. eine solche klage kann und sollte sich leisten, wer a) rechtsschutzversicherung hat und b) in der firma ncihts mehr zu verlieren hat.

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