besteht eine weihnachtsgeld anspruch bei vorzeitiger ausscheidung ? sie hat gekündigt also war ihr letzte tag der 28.11.2009 sie hat noch ihr lohn bekommen aber kein weihnachtsgeld bekommen wo alle anderen es bekommen haben
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weihnachtsgeld anspruch
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
kommt auf die Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag an
i.d.R. bekommt man die Sonderzahlung wenn man am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis mit dem AG steht.
Das wäre in dem geschilderten Fall nicht der Fall also auch kein Weihnachtsgeld.
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Wie schon angedeutet, kommt es auf die genaue Regelung an. Siehe Betriebsvereinbarungen.
Jedoch ist es in vielen Firmen gängige Praxis, dass Weihnachtsgeldanspruch erst dann besteht, wenn das Arbeitsverhältnis über den 31. März des Folgejahres (!) hinaus andauert. Auch bei einem Austritt bspw. am 25. 03. des Folgejahres muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden. Dies ist rechtlich zulässig und wird in vielen Firmen so geregelt.
Einfach mal in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarungen schauen.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
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