"vorsorgliche" Kündigung des Personaldienstleisters trotz Versprechen eines weiteren Einsatzes recht

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go497633-11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
"vorsorgliche" Kündigung des Personaldienstleisters trotz Versprechen eines weiteren Einsatzes recht

Guten Morgen!

Ich bin zum 21.09. vom Ende der Höchstüberlassungsdauer der AÜG-Reform betroffen. Mir wurde vor kurzem vorab am Telefon von meinem aktuellen Zeitarbeitsunternehmen angekündigt, dass dies mir zum Ende des aktuellen Einsatzes kündigen wird, weil es keine Garantie bezahlen will! Es gab lediglich einen Versuch zur Vermittlung, der von vornherein nicht vielversprechend aussah und erfolglos war. Trotzdem werde ich hingehalten und vertröstet, man finde auf alle Fälle einen weiteren Einsatz für mich, es tut sich aber seitens der Personaldienstleistung gar nichts. Ich selbst bin dagegen sehr aktiv in einigen Richtungen auf Jobsuche. Allerdings will ich diese "vorsorgliche Kündigung" zum Ende September nicht einfach so hinnehmen und glaube auch nicht, dass sie legal ist. Dann müsste mein Zeitarbeitsunternehmen sich ja auch um überhaupt nichts mehr kümmern, wozu sie doch nachweislich verpflichtet sind, so vernimmt man jedenfalls von verschiedener Seite.
Für Ihre Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Mit freundliche Grüßen

Mario Cardano

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Das es in der Zeitarbeit einsatzfreie Zeiten gibt gehört genau zu deren Eigenschaften und stellt keinen Kündigungsgrund dar.
Sobald die Kündigung schriftlich vorliegt, zum Arbeitgericht und Kündigungsschutzklage einreichen. Denn genau das wollte der Gesetzgeber damit sicher nicht erreichen.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn Sie klagen sollten, dann ist der Weg zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts tatsächlich der richtige. Einen Anwalt müssten Sie selber zahlen, auch wenn Sie gewinnen.
Mir erscheint es schwer nachweisbar, dass die Leihbude eine andere Stelle für Sie hätte. Wenn die sagen, da ist keine, wie wollen Sie denn da das Gegenteil beweisen?
Suchen Sie sich doch besser einen seriösen Arbeitgeber. Viel Erfolg!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

nochmal dasselbe

-- Editiert von altona01 am 15.08.2018 15:55

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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