von Vollzeit auf 'Teilzeit

26. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)
von Vollzeit auf 'Teilzeit

Hallo ihr Lieben

nach der ELternzeit, die am 26.04.2011 endet möchte ich wieder arbetein. Event auf Teilzeit runter gehen, wegen der kleinen. Das ist auch alles soweit kein Problem, nur wurde mir jetzt in der Fimra gesagt, wenn ich keine Vollzeitstelle möchte , sondern teilzeit, es eine Änderungskündigung geben wird.

Ist das wirklich so?
Das würde dann für mich bedeuten, ich bekäme einen komplett neuen vertrag und würde demnach im Sozialplan nach unten sinken? Bin jetzt 5 Jahre im Betrieb

event hat jemand § für mich?!
DAnke schonmal

-----------------
"Man sollte sich nicht auf Diskussionen einlassen; es besteht immer die Gefahr, daß man überzeugt wird"

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Vieviel AN beschäftigt die Firma?

Sie machen im Moment m.E. denn kleinen Fehler, dass Sie bezüglich des Teilzeitbegehrens nicht die Initiative ergreifen und sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Oder haben Sie dem AG breits schriftlich Ihren Teilzeitwunsch übergeben, mit der konkret gewünschten Arbeitszeit, auf den der AG einfach mit Ja oder Nein antworten kann?

Lesen Sie sich mal das hier durch:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/ratgeber/teilzeitarbeit.html


Rein formell wäre eine Änderungskndigung durch den AG (?) eher komisch. Denn nicht er will, dass Sie zukünftig Teilzeit arbeiten, sondern Sie selbst. Wenn schon, dann müssten Sie die Änderungskündigung aussprechen - was aber beim Antrag auf Teilzeit quatsch ist.

-----------------
""

-- Editiert am 26.11.2010 11:02

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

danke für die antwort. werde den link gleich mal lesen

Ich will ja nur meine Std zahl verringern und damit hat er ja keine Probleme. Ich bin auhc der Meinung, dass wenn er die Stdzahl verringern will, erst dann eine ÄK ausgesprochen werden kann..mal sehen

-----------------
"Man sollte sich nicht auf Diskussionen einlassen; es besteht immer die Gefahr, daß man überzeugt wird"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Änderungskündigungen werden üblicherweise ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber Änderungen auch gegen den Willen des Arbeitnehmers durchsetzen will.

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, wird der Arbeitsvertrag einvernehmlich geändert und gut ist. Dazu braucht es keine Kündigung.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen