Hallo ihr Lieben
nach der ELternzeit, die am 26.04.2011 endet möchte ich wieder arbetein. Event auf Teilzeit runter gehen, wegen der kleinen. Das ist auch alles soweit kein Problem, nur wurde mir jetzt in der Fimra gesagt, wenn ich keine Vollzeitstelle möchte , sondern teilzeit, es eine Änderungskündigung geben wird.
Ist das wirklich so?
Das würde dann für mich bedeuten, ich bekäme einen komplett neuen vertrag und würde demnach im Sozialplan nach unten sinken? Bin jetzt 5 Jahre im Betrieb
event hat jemand § für mich?!
DAnke schonmal
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"Man sollte sich nicht auf Diskussionen einlassen; es besteht immer die Gefahr, daß man überzeugt wird"
von Vollzeit auf 'Teilzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Vieviel AN beschäftigt die Firma?
Sie machen im Moment m.E. denn kleinen Fehler, dass Sie bezüglich des Teilzeitbegehrens nicht die Initiative ergreifen und sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Oder haben Sie dem AG breits schriftlich Ihren Teilzeitwunsch übergeben, mit der konkret gewünschten Arbeitszeit, auf den der AG einfach mit Ja oder Nein antworten kann?
Lesen Sie sich mal das hier durch:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/ratgeber/teilzeitarbeit.html
Rein formell wäre eine Änderungskndigung durch den AG (?) eher komisch. Denn nicht er will, dass Sie zukünftig Teilzeit arbeiten, sondern Sie selbst. Wenn schon, dann müssten Sie die Änderungskündigung aussprechen - was aber beim Antrag auf Teilzeit quatsch ist.
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-- Editiert am 26.11.2010 11:02
danke für die antwort. werde den link gleich mal lesen
Ich will ja nur meine Std zahl verringern und damit hat er ja keine Probleme. Ich bin auhc der Meinung, dass wenn er die Stdzahl verringern will, erst dann eine ÄK ausgesprochen werden kann..mal sehen
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"Man sollte sich nicht auf Diskussionen einlassen; es besteht immer die Gefahr, daß man überzeugt wird"
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Änderungskündigungen werden üblicherweise ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber Änderungen auch gegen den Willen des Arbeitnehmers durchsetzen will.
Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, wird der Arbeitsvertrag einvernehmlich geändert und gut ist. Dazu braucht es keine Kündigung.
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