Hallo!
Wenn im Arbeitsvertrag eine beidseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten vereinbart wurde, der/die Arbeitnehmer/in aber früher aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchte, welche Möglichkeiten hat er/sie dann? Bzw. wie geht man vor, wenn der /die Arbeitgeber/in dem nicht zustimmt?
hanne
vertragliche Kündigungsfristen
31. August 2002
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Frage vom 31. August 2002 | 20:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
vertragliche Kündigungsfristen
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#1
Antwort vom 3. September 2002 | 15:46
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 20x hilfreich)
Sehr geehrter Hanne,
grds. gilt 622 BGB. Es können jedoch tarifvertraglich andere Fristen gelten.
mit freundlichem Gruß
Sebastian Berndt
#2
Antwort vom 9. September 2002 | 22:01
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sie können natürlich vorzeitig und damit fristlos kündigen. In diesem Fall besteht jedoch die Möglichkeit, das der Arbeitgeber Sie z.B. für dadurch erforderlich gewordene (Leiharbeitnehmer)kosten regreßpflichtig macht. Wie wahrscheinlich dies ist, können Sie am ehesten beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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#3
Antwort vom 12. September 2002 | 16:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Berndt und Herr Scharnhorst,
vielen Dank für diese Informationen. Sie haben mir damit sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hanne
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