vertragliche Arbeitstunden

26. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kyla
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
vertragliche Arbeitstunden

Hallo,

ich habe da ein Thema das mir seit einiger Zeit ziemliche Magenprobleme bereitet.

Folgendes.
Mein Mann arbeitet in einem Zweiradgeschäft (Einzelhandel) seine vertraglichen Arbeitstunden betragen 40 Stunden die Woche bzw. 160 Stunden im Monat.
Das Problem, er kann die Stunden überhaupt nicht erfüllen.
Die Öffnungzeiten sind im Winter.
Mo. 10-18 Uhr 7,5 Stunden
Di. 10-18 Uhr 7,5 Stunden
Mi. geschlossen
Do. 10-18 Uhr 7,5 Stunden
Fr. 10-18 Uhr 7,5 Stunden
Sa. 9-13 Uhr 4 Stunden

7,5 Stunden wegen der halben Stunde Pause. Sind in der Woche 34 Stunden, sprich jede Woche 6 Minus Stunden. Laut dem Arbeitgeber hiess es die Minusstunden die im Winter gemacht werden werden durch die Überstunden im Sommer wieder gedeckt.

Allerding wird im Sommer von Mo-Fr nur täglich eine Stunde früher geöffnet, das dann wären 38 Wochenstunden. Und der grösste Witz an der Sache kommt jetzt. Die Firma zieht die Minusstunden vom Urlaub ab.

kann das alles rechtens sein? muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht ermöglichen auf seine vertraglichen Stunden leisten zu können?

Grüße
Kyla

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Was steht genau (wortwörtlich) in seiner AV bzgl. der Stunden drin?
Wie lange arbeitet er bereits dort?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ein Hinweis vorweg:
40 Stunden pro Wochen entsprechen 174 Stunden pro Monat im Durchschnitt.

Es ist zwar erlaubt, Minusstunden im Winter durch Überstunden im Sommer auszugleichen, wenn das so vereinbart wurde.

Wenn aber auch darüber kein Ausgleich erreicht werden kann, dann dürfen die Minusstunden nicht mit dem Urlaub verrechnet werden.

Der AG befindet sich dann in Annahmeverzug und muss die fehlenden Stunden trotzdem zahlen.

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

>> >i>.. muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht ermöglichen auf seine vertraglichen Stunden leisten zu können?

... ja! das stichwort dazu heißt >b>annahmeverzug .
ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass die arbeitszeit im verkauf sich auf die öffnungszeiten beschränkt / beschränken soll oder kann.

>> Die Firma zieht die Minusstunden vom Urlaub ab.

... das ist ein witz und geht auf gar keinen fall - schon deswegen nicht, weil die anzahl der urlaubstage nichts mit der arbeitszeit am tag zu tun hat, sondern nur mit der frage, wie sich die wochenarbeitszeit auf die wochentage verteilt. ansonsten ist urlaub als erholungszeit unantastbar.

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#4
 Von 
Kyla
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ich zitiere jetzt nochmal aus dem Vertrag.

§4 Dauer und Lage der Arbeitszeit

1. Die DAuer der Arbeitszeit beträgt pro Woche 40 Stunden.

und bei sonstiges:

Saisonbedingtes sammeln/abfeiern von Überstunden.
Reguläre Arbeitszeit
Mo-Fr 9 - 18 Uhr
Sa. 9 - 13 Uhr in der Filiale Kr....
Winterarbeitszeit und Filialen je nach Regelung.

So stehts im Vertrag . Sicher ist mein Mann mal 10 Minuten oder so früher bzw. länger da. Aber erstens kann man damit nicht 6 stunden die Woche ausgeleichen und im Sommer nicht 2 Stunden. Und schon gar nicht weil die Herrschaften ja nur viertel stunden weise abrechnen. sprich stempelt er um 18.10 sind die 10 minuten eben umsonst gewesen.

irgendwie kann ich nicht glauben das sowas so funktionieren soll. wohin kann man sich den in solchen fällen wenden ?

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#5
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Hat der Laden denn im Sommer auch mittwochs zu?

Abstempeln im 1/4 Std. Takt ist sehr gängig.

Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

<font color=red>Wie lange arbeitet er schon dort? Wie viele Mitarbeiter hat die Firma insgesamt?</font>

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#7
 Von 
Kyla
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja auch im Sommer ist Mittwochs geschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Es hört sich so an, als ob Dein Mann noch nicht lange dort beschäftigt ist. Seit wie lange schon?

Infos zur Annahmeverzug kannst Du hier lesen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsausfall.html

Wichtig hier ist, das die Arbeitsbereitschaft/Leistung seinerseits angeboten wird.

Wieviele Urlaubstage/Jahr bekommt Deinen Mann?

Mit dem AG reden, und das einfordern was im Arbeitsvertrag steht, nämlich Vergütung für 40 Std/Wö, auch die Arbeit dazu und den vollen Urlaubsumfang.

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