Hallo,
ich habe da ein Thema das mir seit einiger Zeit ziemliche Magenprobleme bereitet.
Folgendes.
Mein Mann arbeitet in einem Zweiradgeschäft (Einzelhandel) seine vertraglichen Arbeitstunden betragen 40 Stunden die Woche bzw. 160 Stunden im Monat.
Das Problem, er kann die Stunden überhaupt nicht erfüllen.
Die Öffnungzeiten sind im Winter.
Mo. 10-18 Uhr 7,5 Stunden
Di. 10-18 Uhr 7,5 Stunden
Mi. geschlossen
Do. 10-18 Uhr 7,5 Stunden
Fr. 10-18 Uhr 7,5 Stunden
Sa. 9-13 Uhr 4 Stunden
7,5 Stunden wegen der halben Stunde Pause. Sind in der Woche 34 Stunden, sprich jede Woche 6 Minus Stunden. Laut dem Arbeitgeber hiess es die Minusstunden die im Winter gemacht werden werden durch die Überstunden im Sommer wieder gedeckt.
Allerding wird im Sommer von Mo-Fr nur täglich eine Stunde früher geöffnet, das dann wären 38 Wochenstunden. Und der grösste Witz an der Sache kommt jetzt. Die Firma zieht die Minusstunden vom Urlaub ab.
kann das alles rechtens sein? muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht ermöglichen auf seine vertraglichen Stunden leisten zu können?
Grüße
Kyla
vertragliche Arbeitstunden
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Was steht genau (wortwörtlich) in seiner AV bzgl. der Stunden drin?
Wie lange arbeitet er bereits dort?
Ein Hinweis vorweg:
40 Stunden pro Wochen entsprechen 174 Stunden pro Monat im Durchschnitt.
Es ist zwar erlaubt, Minusstunden im Winter durch Überstunden im Sommer auszugleichen, wenn das so vereinbart wurde.
Wenn aber auch darüber kein Ausgleich erreicht werden kann, dann dürfen die Minusstunden nicht mit dem Urlaub verrechnet werden.
Der AG befindet sich dann in Annahmeverzug und muss die fehlenden Stunden trotzdem zahlen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
>> >i>.. muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht ermöglichen auf seine vertraglichen Stunden leisten zu können?
... ja! das stichwort dazu heißt >b>annahmeverzug .
ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass die arbeitszeit im verkauf sich auf die öffnungszeiten beschränkt / beschränken soll oder kann.
>> Die Firma zieht die Minusstunden vom Urlaub ab.
... das ist ein witz und geht auf gar keinen fall - schon deswegen nicht, weil die anzahl der urlaubstage nichts mit der arbeitszeit am tag zu tun hat, sondern nur mit der frage, wie sich die wochenarbeitszeit auf die wochentage verteilt. ansonsten ist urlaub als erholungszeit unantastbar.
ich zitiere jetzt nochmal aus dem Vertrag.
§4 Dauer und Lage der Arbeitszeit
1. Die DAuer der Arbeitszeit beträgt pro Woche 40 Stunden.
und bei sonstiges:
Saisonbedingtes sammeln/abfeiern von Überstunden.
Reguläre Arbeitszeit
Mo-Fr 9 - 18 Uhr
Sa. 9 - 13 Uhr in der Filiale Kr....
Winterarbeitszeit und Filialen je nach Regelung.
So stehts im Vertrag . Sicher ist mein Mann mal 10 Minuten oder so früher bzw. länger da. Aber erstens kann man damit nicht 6 stunden die Woche ausgeleichen und im Sommer nicht 2 Stunden. Und schon gar nicht weil die Herrschaften ja nur viertel stunden weise abrechnen. sprich stempelt er um 18.10 sind die 10 minuten eben umsonst gewesen.
irgendwie kann ich nicht glauben das sowas so funktionieren soll. wohin kann man sich den in solchen fällen wenden ?
Hat der Laden denn im Sommer auch mittwochs zu?
Abstempeln im 1/4 Std. Takt ist sehr gängig.
Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.
<font color=red>Wie lange arbeitet er schon dort? Wie viele Mitarbeiter hat die Firma insgesamt?</font>
ja auch im Sommer ist Mittwochs geschlossen.
Es hört sich so an, als ob Dein Mann noch nicht lange dort beschäftigt ist. Seit wie lange schon?
Infos zur Annahmeverzug kannst Du hier lesen:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Arbeitsausfall.html
Wichtig hier ist, das die Arbeitsbereitschaft/Leistung seinerseits angeboten wird.
Wieviele Urlaubstage/Jahr bekommt Deinen Mann?
Mit dem AG reden, und das einfordern was im Arbeitsvertrag steht, nämlich Vergütung für 40 Std/Wö, auch die Arbeit dazu und den vollen Urlaubsumfang.
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