Hey,
so ich habe mich entschieden, ich werde den industriekaufmann erlernen. kann mirjemand jetzte raten, wie ich vorgehen soll ohne mich strafbar zu machen?
Ich habe vor mehreren Wochen einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und wurde somit bei der IHK angemeldet. Nächste Woche bekomme ich den 2. Ausbildungsvertrag, für den ich mich entscheiden werde.
Ich möchte diesen unterschreiben und abschicken, sobald ich ihn wieder zurückbekomme und der Arbeitgeber unterzeichnet hat, möchte ich die erste Ausbildungsstelle absagen.Geht das so, auch wegen der IHK, da ich dort vorerst zweimal angemeldet wär?
Kann der Arbeitgeber irgendwelchen "Schadenersatz" stellen und könnte das Vorgehen für mich Konsequenzen haben?
vertrag
11. Mai 2007
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Frage vom 11. Mai 2007 | 23:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. Mai 2007 | 00:39
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo, Vertrag ist Vertrag. Den kann man nicht einfach absagen. Insofern die Kündigung vor Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist, kannst du den Vertrag auch vorher kündigen. Sollte kein Problem sein.
MfG
Und jetzt?
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