vermögenswirksame Leistungen zurückgefordert

6. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
alpi100
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
vermögenswirksame Leistungen zurückgefordert

mein Arbeitgeber hat mit der Abrechnung Dez.2009 das komplette Jahr 2009 in bezug auf die gezahlte VL von mtl. 26 EUR zurückgefordert. Grund: der Bausparvertrag läuft seit 1.1.2003 und somit müsse er nur 6 Jahre einzahlen, denn im 7.Jahr ruht der Vertrag. Dem ist aber nicht so. Der Vertrag ist noch nicht angespart und er läuft weiterhin. Hat der AG überhaupt das Recht dazu? Ich meine nein! Laut meinem Arbeitsvertrag steht mir auch VL zu. Hat jemand ähnliche Erfahungen gemacht.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der einfachste Weg wäre wohl, sich von der Bausparkasse bestätigen zu lassen, dass der Vertrag weiterläuft. Oder eine Kopie des Vertrags dem AG zeigen, wenn die Vertragszeit noch nicht abgelaufen ist.

Bestimmt gibt es irgendwelche Situationen, in denen die VL zurückgefordert werden kann, aber hier sehe ich keinen Grund.


-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.461 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen