mein Arbeitgeber hat mit der Abrechnung Dez.2009 das komplette Jahr 2009 in bezug auf die gezahlte VL von mtl. 26 EUR zurückgefordert. Grund: der Bausparvertrag läuft seit 1.1.2003 und somit müsse er nur 6 Jahre einzahlen, denn im 7.Jahr ruht der Vertrag. Dem ist aber nicht so. Der Vertrag ist noch nicht angespart und er läuft weiterhin. Hat der AG überhaupt das Recht dazu? Ich meine nein! Laut meinem Arbeitsvertrag steht mir auch VL zu. Hat jemand ähnliche Erfahungen gemacht.
vermögenswirksame Leistungen zurückgefordert
6. Januar 2010
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Frage vom 6. Januar 2010 | 20:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
vermögenswirksame Leistungen zurückgefordert
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2010 | 21:09
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Der einfachste Weg wäre wohl, sich von der Bausparkasse bestätigen zu lassen, dass der Vertrag weiterläuft. Oder eine Kopie des Vertrags dem AG zeigen, wenn die Vertragszeit noch nicht abgelaufen ist.
Bestimmt gibt es irgendwelche Situationen, in denen die VL zurückgefordert werden kann, aber hier sehe ich keinen Grund.
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