variable Vergütung

9. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
variable Vergütung

Hallo,

ich war vom 01.09.2004 bis 31.03.2005 bei einer Metallhandelsgesellschaft als Angestellter tätig. Die Probezeit betrug 6 Monate (01.09.2004 – 28.02.2005). Auf dem Arbeitsvertrag(Zusatzarbeitsvertrag) steht folgendes:

„Darüber hinaus werden wir Ihnen für 2004 eine variable Vergütung zahlen, die im April 2005 zur Auszahlung kommt und je nach erbrachter Leistung bis zu brutto € 3000,00 ausmachen kann. Für das Eintrittsjahr erfolgt eine zeitanteilige Berechnung. Einzelheiten einer entsprechenden Prämienvereinbarung wird Ihr Vorgesetzter mit Ihnen rechtzeitig abstimmen. Mitarbeiter, die aus dem Unternehmen ausscheiden, haben für das Austrittsjahr keinen Anspruch auf Auszahlung der Prämie."

Während der Probezeit habe ich das obengenannte Vertragsverhältnis zum 31.03.2005 gekündigt. Nach dem April 2005 habe ich immer keine Prämienauszahlung für 2004 (September - Dezember) erhalten. Ich habe mehrmals per E-Mail angefragt. Am 17.06.2005 habe ich folgende Antwort von dem Personalmanagement erhalten:

„Eine Auszahlung der Prämie erfolgt nicht, da vor Ende Ihrer Probezeit bereits über eine Kündigung verhandelt wurde. Eine Prämienauszahlung wird nur nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit vorgenommen.“

Es steht auf dem obengenannten Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich, dass ich die Prämie nur nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit erhalten kann.

Außerdem habe ich zwar eine Kündigung zum 31.03.05 während der 6-monatigen Probezeit vorgelegt, aber ich befand mich trotzdem in einem gültigen Arbeitsverhältnis bis März 2005. Ich habe erst ein Monat später nach der Probezeit aus der Firma ausgeschieden.

Ich habe ein gutes Zeugnis von meinem Arbeitgeber erhalten. Dies kann beweisen, dass ich gute Arbeit geleistet habe. Daher denke ich, dass ich den höchsten Betrag(1000€) dieser Prämie erhalten sollte.

Wie kann ich den Anspruch geltend machen?

Danke Eurer Hilfe!

Viele Grüsse

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Zur Zahlung auffordern und wenn nichts passiert - Anwalt des Vertrauens aufsuchen und klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Kranz,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Können Sie mir sagen, nach welchem Paragraph sollte ich diese Prämiezahlung auffordern?

Ich möchte meinem Ex-Arbeitgeber zuerst einen Forderungsbrief schreiben. Binnen wievielen Tagen muss er mir eine Antwort geben(nach welchem Paragraph)?

Falls er nicht zahlen will, will ich wie Sie geschrieben, ihn verklagen. Was kostet ungefähr die Prozess- und Anwaltkosten(für mienen Fall)nach Ihrer Erfahrung? Diese Prozess- und Anwaltkosten muss ich selbe tragen und kann diese von dem Arbeitgeber verlangen?

Für Ihre Bemühungen und Unterstützung bedanke ich mich.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

quote:
Können Sie mir sagen, nach welchem Paragraph sollte ich diese Prämiezahlung auffordern?


Nach den Bestimmungen des Zusatzarbeitsvertrages.

quote:
Binnen wievielen Tagen muss er mir eine Antwort geben


Eine allgemein verbindliche Frist gibt es dafür nicht. Ich würde eine Frist von etwa 10 Arbeitstagen setzen. Schon in dem Forderungsschreiben darauf hinweisen, dass Sie Ihre Forderung ggf. gerichtlich geltend machen werden.

quote:
Diese Prozess- und Anwaltkosten muss ich selbe tragen und kann diese von dem Arbeitgeber verlangen?


Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei die eigenen Anwalts- und anteilige Gerichtskosten. Diese können Sie also nicht vom Arbeitgeber erstattet verlangen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, oder möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Diesbezüglich sollten Sie sich vom Anwalt beraten lassen.

Bitte beachten Sie: Meines Wissens müssen Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis spätestens 6 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das eine gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung ist. Aber, nicht mehr lange warten, sondern bald einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und zumindest informieren.

Gruß

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe noch eine Frage:

Wie oben auf dem Arbeitsvertrag steht, war der Auszahlungstag im April 2005. Ich habe im März aus der Firma ausgeschieden. Es bestand deshalb keine Betriebszugehörigkeit am Auszahlungstag. Ist es ein Problem für die Forderung der Prämie? Es steht aber nicht auf dem obengenannten Arbeitsvertrag, dass es am Auszahlungstag(April 2005) ein Arbeitsverhältnis bestehen muss.

Wissen Sie vielleicht, dass nur die bedürftigen Personen die Prozesskostenhilfe beantragen können oder auch normale Verdiener? Welche Voraussetzungen gibt es dafür?

Ich habe folgende Alternative, aber ich bin nicht sicher, welche ist die günstigere aus Kostengründen:

1. Ich hole zuerst einen Anwalt und dann ihm einen Forderungsbrief an meinen Ex-Arbeitgeber schreiben lassen. Wenn es nichts passiert, dann gehe ich zum Gericht und verklage meinen Ex-Arbeitgeber.

2. Ich gehe direkt zum Arbeitsgericht und verklage meinen Ex-Arbeitgeber.

Auf Ihre Antwort würde ich mich freuen.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Yü zum Thema Prozesskostenhilfe findest du hier was --> http://www.123recht.net/article.asp?a=47&f=ratgeber_kosten_prozesskostenhilfe&p=1

Du kannst auch einfach direkt zum Arbeitsgericht gehen. Dort wird dir beim Erstellen der Klage auch geholfen.

Schau mal nach, ob irgendwo in deinem Vertrag (oder einem für das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag) sich eine Ausschlussfrist findet. Das wäre wichtig.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis,

vielen Dank für Deine Infos.

Ich habe einen Forderungsbrief geschrieben. Könntest Du die Formulierung von diesem Forderungsbrief fachlich korrigieren?

Für Deine Bemühungen danke ich im Voraus.

Auf Deine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

Viele Grüsse


Forderungsbrief:

Sehr geehrte Frau Renneberg,

Ihre Antwort vom 17.06.05 bezüglich der Auszahlung der Prämie habe ich erhalten.

Für die Verweigerung zur Auszahlung der Prämie haben Sie folgendes begründet:

„Eine Auszahlung der Prämie erfolgt nicht, da vor Ende Ihrer Probezeit bereits über eine Kündigung verhandelt wurde. Eine Prämienauszahlung wird nur nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit vorgenommen.“

Nach rechtlicher Beratung habe ich folgende Punkte zum Widerspruch Ihrer Antwort:

1. Im dem Schreiben zum Anstellungsvertrag vom 08.07.2004 ist folgende Zusage getroffen worden:

„Darüber hinaus werden wir Ihnen für 2004 eine variable Vergütung zahlen, die im April 2005 zur Auszahlung kommt und je nach erbrachter Leistung bis zu brutto € 3000,00 ausmachen kann. Für das Eintrittsjahr erfolgt eine zeitanteilige Berechnung. Einzelheiten einer entsprechenden Prämienvereinbarung wird Ihr Vorgesetzter mit Ihnen rechtzeitig abstimmen. Mitarbeiter, die aus dem Unternehmen ausscheiden, haben für das Austrittsjahr keinen Anspruch auf Auszahlung der Prämie."

Es steht im dem obengenannten Schreiben zum Anstellungsvertrag nicht ausdrücklich, dass ich die Prämie nur nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit erhalten kann.

2. Ich habe zwar eine Kündigung während der 6-monatigen Probezeit vorgelegt, aber ich befand mich trotzdem in einem gültigen Arbeitsverhältnis bis 31.03.2005. Ich bin erst ein Monat später nach der Probezeit aus der Firma ausgeschieden.

3. Ich habe ein gutes Arbeitszeugnis von der H. Metallhandelgesellschaft mbH erhalten. Dies kann beweisen, dass ich während meiner Tätigkeit bei H. gute Arbeit geleistet habe. Daher habe ich Anspruch auf den höchsten Betrag dieser Prämie (1000€).

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bitte ich Sie, diese Angelegenheit nochmals zu prüfen und mir eine verbindliche Antwort binnen 10 Tagen zu geben.

Für Ihre Bemühungen danke ich im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo Yü ich bin nicht vom Fach, also kann ich dir auch keine fachliche Antwort geben, aber ich hätte es auch so formuliert. Folgender Punkt ist mir unklar:

quote:
3. Ich habe ein gutes Arbeitszeugnis von der H. Metallhandelgesellschaft mbH erhalten. Dies kann beweisen, dass ich während meiner Tätigkeit bei H. gute Arbeit geleistet habe. Daher habe ich Anspruch auf den höchsten Betrag dieser Prämie (1000€).


Gibt es keine konkreten Regelungen (Umsatz? bestimmte Parameter bis tt.mm.jj erfüllt? oder ähnliches) zu der Prämie bezüglich der vollen Auszahlung? Das gute Zeugnis würd ich nur als Argument nehmen, wenn nichts konkretes zur Erfüllung der Bedingungen geregelt ist unter denen die Prämie gezahlt wird.

quote:
Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bitte ich Sie, diese Angelegenheit nochmals zu prüfen und mir eine verbindliche Antwort binnen 10 Tagen zu geben.


Hier würde ich ein konkretes Datum als Fristende nennen (nicht das die dann so argumentieren, dass ja der Brief erst noch wer weiß wo in der Firma rumgereicht wurde und die sich nicht auskäsen). Vorschlag: Absendedatum + 14 Tage. War nur ein Vorschlag. Du kannst es auch so lassen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich habe heute eine Antwort von meinem Arbeitgeber erhalten.

Die Antwort lautet folgende:

„Wie Ihnen bereits von Frau Renneberg und auch von unserem Betriebsrat, Herrn Ostermeier(ich habe ihn per E-Mail angefragt aber habe keine Stellungnahme von ihm erhalten!), bestätigt wurde, steht Ihnen Ihre Prämie anteilsmässig nicht zu, da Sie sich bereits in einem gekündigten Arbeitsverhältnis Ende Dezember befunden haben.“

wie ich oben diesen Sachverhalt geschildert habe, habe ich zwar diese Tätigkeit bereits im Dezember 2004 gekündigt habe, aber ich befand mich trotzdem in einem Arbeitsverhältnis bis 31.03.05. Daher war ich nicht am Ende Dezember 2004 in einem gekündigten Arbeitsverhältnis. Außerdem steht auch nicht im diesen Schreiben zum diesen Anstellungsvertrag, dass ich keinen Prämienanspruch auf diese Prämie, falls ich mich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befand.

Es steht in diesem Schreiben folgendes:

„Einzelheiten einer entsprechenden Prämienvereinbarung wird Ihr Vorgesetzter mit Ihnen rechtzeitig abstimmen.“

Mein Vorgesetzter hat kein Gespräch bezüglich Abstimmung einer Prämienvereinbarung mit mir geführt. Ist trotzdem eine Prämienvereinbarung nach obengenannter Prämienzusage(3000€) stattgefunden?

Was ist Deine Meinung?

Auf Deine Antwort würde ich mich freuen.

Viele Grüsse


P.S.: Mein Arbeitsvertrag handelt sich um Tarifvertrag der Metallindustrie in Hessen.
Was versteht Du unter "im einen gekündigten Arbeitsverhältnis"?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Mein Arbeitsvertrag handelt sich um Tarifvertrag der Metallindustrie in Hessen.

Da könnte es schon eine Rolle spielen, was da evtl. zu Prämien geregelt ist im Tarfvertrag.

quote:
Was versteht Du unter im einen gekündigten Arbeitsverhältnis?


Du befindest dich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis, wenn du gekündigt hast und deine Kündigungsfrist läuft.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich habe noch zwei Fragen:

Die Prämienzusage steht nicht auf dem Anstellungsvertrag, sondern in einem Schreiben zum Anstellungsvertrag.

Es steht nicht im diesen Schreiben zum Anstellungsvertrag, dass ich keinen Prämienanspruch auf diese Prämie habe, falls ich mich im Dezember 2004 in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befand.

1. Falls im Tarifvertrag geregelt wurde, dass der Mitarbeiter nur die Prämie erhält, wenn er sich im Dezember in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet, gilt dieser Tarifvertrag auch für die Prämienzusage, die in einem separaten Schreiben zum Anstellungsvertrag geregelt wurde?

2. Es steht in diesem Schreiben folgendes:
„Einzelheiten einer entsprechenden Prämienvereinbarung wird Ihr Vorgesetzter mit Ihnen rechtzeitig abstimmen.“

Mein Vorgesetzter hat kein Gespräch bezüglich Abstimmung einer Prämienvereinbarung mit mir geführt. Ist trotzdem eine Prämienvereinbarung nach obengenannter Prämienzusage im Schreiben stattgefunden?

Was ist Deine Meinung?

Auf Deine Antwort würde ich mich freuen.

Viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich habe mittlerweile den „Tarifvertrag über eine betriebliche Sonderzahlung“ von IG Metall erhalten.

Im § 2 „Sonderzahlungen und deren Voraussetzungen“ steht folgendes:

Ziffer 1: Arbeitnehmer, die am Auszahlungstag in einem Arbeitsverhältnis stehen und zu diesem Zeitpunkt dem Betrieb ununterbrochen 6 Monate angehören, haben je Kalenderjahr einen Anspruch auf betriebliche Sonderzahlung. Ausgenommen sind die Arbeitnehmer, die zu diesem Zeitpunkt ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben.

Im § 4 „Anrechenbare betriebliche Leistungen“ steht folgendes:

Leistungen des Arbeitgebers (wie Jahresabschlussvergütungen, Gratifikationen, Jahresprämien, Ergebnisbeteiligungen, Weihnachtsgeld u.ä.) gelten als betriebliche Sonderzahlung im Sinne des § 2 Ziffer 1 bis 6 des Tarifvertrages und erfüllen den tariflichen Anspruch. Hierfür vorhandene betriebliche Systeme bleiben unberührt.

In dem Schreiben zum Anstellungsvertrag vom 08.07.2004 ist folgende Zusage getroffen worden:

„Darüber hinaus werden wir Ihnen für 2004 eine variable Vergütung zahlen, die im April 2005 zur Auszahlung kommt und je nach erbrachter Leistung bis zu brutto € 3000,00 ausmachen kann. Für das Eintrittsjahr erfolgt eine zeitanteilige Berechnung. Einzelheiten einer entsprechenden Prämienvereinbarung wird Ihr Vorgesetzter mit Ihnen rechtzeitig abstimmen. Mitarbeiter, die aus dem Unternehmen ausscheiden, haben für das Austrittsjahr keinen Anspruch auf Auszahlung der Prämie."

Diese Zusage steht aber nicht auf meinem Anstellungsvertrag, sondern in einem zusätzlichen Schreiben. Ist der „Tarifvertrag über eine betriebliche Sonderzahlung“ auch anwendbar für dies Schreiben zu dem Anstellungsvertrag?

Es steht in dem obengenannten Schreiben zum Anstellungsvertrag nicht ausdrücklich, dass der Tarifvertrag anwendbar für diese Prämienauszahlung ist. Da es nur ein Schreiben zum Anstellungsvertrag war, habe ich auch nicht darauf unterschrieben. Darauf steht nur die Unterschrift von meinem Arbeitgeber. Selbständig habe ich auf offiziellen Anstellungsvertrag unterschrieben.

Habe ich Anspruch auf die Prämienauszahlung von 2004, trotzdem ich Ende Dezember mein Arbeitsverhältnis gekündigt habe?

Viele Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Steht denn im Arbeitsvertrag selbst, dass dieser Tarifvertrag, den du da zitierst, für das Arbeitsverhältnis gilt?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, richtig!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Na warum sollte er dann für diese Sonderzahlung nicht gelten? Nur weil die Sonderzahlung auf einem extra Stück Papier geregelt wurde?
Yü, wenn du ganz sicher gehen willst, dann frag deine Gewerkschaft oder einen Anwalt.
Meiner Meinung nach ist diese 'Extra'regelung nicht losgelöst vom Arbeitsvertrag (und damit auch vom Tarifvertrag) zu sehen. Aber es zählt nicht meine Meinung sondern die Auslegung von jemandem, der die Unterlagen dazu vor sich hat und sich mit sowas wirklich auskennt.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

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