unentschuldigtes Fehlen im Betrieb

30. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.06.2011 23:07:00
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
unentschuldigtes Fehlen im Betrieb

Hallo,

Verein (Museum), 2 Angestellte ( eine Dame über Arbeitsbeschaffungsmaßnahme bis 31.3.09, eine unbefristet als Leitung eingestellt)

Die Dame, die über das Arbeitsamt eine ABM erhalten hat, hat einen Vertrag, der zum 31.3.09 ausläuft. Sie hat vor 1 Monat ca. einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der beinhaltet, dass sie ab dem 01.4.2009 unbefristet als Angestellte eingestellt werden soll.

Nun zu meinem Problem:

Am Donnerstag, den 26.03.2009 erschien sie nicht auf Arbeit ohne jegliche Information an den AG. Da wäre wohl eine schriftliche Abmahnung fällig gewesen. AG sah drüber hinweg, sie versprach am Freitag die Arbeit wieder aufzunehmen, nachdem ihre Kollegin sie am Abend zuhause besucht hatte.
(Noch möglich schriftlich abzumahnen?)

Sie erschien auch am Freitag (27.03.2009) und machte mit der anderen Kollegin aus, das diese Samstag frei nehmen kann. Als diese dann am Sonntag wie gewohnt ihre Arbeit aufnahm, stellte sie fest, das die Kollegin den kompletten Samstag nicht im Betrieb war (Museum blieb geschlossen -> Schadenersatz?) und auch niemanden Bescheid gegeben hat. Am Sonntag meldete sie sich wieder nicht, Kollegin versuchte sie zu erreichen, Handy aus.

Kollegin rief Polizei (in Absprache mit AG) und gab Vermissenanzeige auf. Keine weiteren Informationen zu ihrem Verbleib. (Grund: sie machte den Eindruck psychisch stark labil zu sein).

In ihrem Arbeitsvertrag steht, das sie einen Monat Kündigungsfrist einzuhalten hat.

Die Leitung muss jetzt komplett alleine arbeiten, was natürlich dringend eine neue Arbeitskraft voraussetzt.

Wie verhält man sich nun als Arbeitsgeber in so einer Situation? Und was kommt auf diese Kollegin zu?

Viel Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße Alin


-- Editiert am 30.03.2009 14:23

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

"Wie verhält man sich nun als Arbeitsgeber in so einer Situation?"
Was will der Arbeitgeber denn erreichen? Sie loswerden, dass sie von nun an zuverlässig ist oder...???

"Und was kommt auf diese Kollegin zu?"
Hängt von den eingeleiteten Maßnahmen des AG ab. Von nichts bis Jobverlust und Verlust des Anspruches auf Arbeitslosengeld ist alles drin. Im Zweifel auch Schadensersatzansprüche und kein Gehalt für den relevanten Zeitraum.

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... Und wer bist du in / bei dem Schlamassel? Deine Interessen??

Wenn der AG über solche Versäumniss hinwegsieht, wenn er nicht auf Kündigungsfristen besteht usw., dann ist das doch die Ermutigung schlechthin für die Dame. M.E. ist es immer noch möglich abzumahnen, es sei denn, man hätte das ggü der Frau ausdrücklich verneint. Und dann gibt es noch das Arbeitszeugnis.

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