überstundenausgleich

9. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
butterblume81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
überstundenausgleich

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zur berüchtigten Formulierung

"Überstunden sind durch den AN nur im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen zu leisten. Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit der Vergütung nach § xx abgegolten".

1. Inwiefern ist diese Klausel überhaupt gültig? Ich habe recherchiert aber bin mir nicht ganz sicher, denn es ist ja eine Höchstgrenze angegeben...
2. Hat diese Regelung etwas mit Freizeitausgleich zu tun? ALso bedeutet dies, dass ich meine Überstunden weder bezahlt (finde ich noch unproblematisch) NOCH ausgeglichen durch Freizeitausgleich bekomme? (fände ich schon dramatischer, da ich meine Üstunden nicht zwingend bezahlt haben möchte, aber durchaus ausgeglichen)

Ich habe nämlich mitbekommen, dass in meinem Betrieb (keine Gewerkschaft) sehr "locker" damit umgegangen wird, soll heissen: es ist an der tagesordnung überstunden zu machen und wohl auch, diese gar nicht aufzuschreiben geschweige denn einzufordern. auch arbeitszeiten von weit mehr als 10 stunden am tag kommen vor. Jetzt bin ich mir eben unsicher, welche rechtliche Grundlage ich überhaupt habe, einen Ausgleich für meine Überstunden zu fordern.

Vielen Dank

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
2. Hat diese Regelung etwas mit Freizeitausgleich zu tun? ALso bedeutet dies, dass ich meine Überstunden weder bezahlt (finde ich noch unproblematisch) NOCH ausgeglichen durch Freizeitausgleich bekomme?


Meiner Meinung nach will der AG das damit ausdrücken, also auch kein Freizeitausgleich.
Haben Sie denn mal nachgefragt?

quote:
Überstunden sind durch den AN nur im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen zu leisten. Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit der Vergütung nach § xx abgegolten".

1. Inwiefern ist diese Klausel überhaupt gültig? Ich habe recherchiert aber bin mir nicht ganz sicher, denn es ist ja eine Höchstgrenze angegeben...




Der AG kann ja sowieso nicht mehr Stunden anordnen, als lt. Arbeitszeitgesetz zulässig sind.
Sie sind ja schon auf der richtigen Spur. Wo oder was haben Sie denn zu einer Höchstgrenze gefunden?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
butterblume81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antwort.

ALso "nachgefragt" habe ich im Vorstellungsgespräch, da hieß es, ich solle selber auf meine Zeit achten, das hiesse selber schauen dass ich keine Überstunden mache. Also schon länger bleiben wenn nötig, aber auch früher gehen wenn es grad passt.
Aber jetzt hat sich herausgestellt dass quasi immer arbeit da ist, früher gehen trau ich mich schon gar nicht mehr. Irgendwie wird ein psychischer Druck ausgeübt, nach dem Motto : "die anderen machen das ja auch umsonst"....

Das mit der Höchstgrenze sind glaube ich 48 Stunden pro WOche? Das würde aber quasi heißen, dass ich bei einem Vertrag mit 40 STunden für das gleiche Entgelt bis zu 48 Stunden zu arbeiten habe? So klang das definitiv nicht als ich unterschrieben hatte. Ich habe nichts dagegen, nur will ich dann eben auch mal nur 32 Stunden arbeiten (beispielsweise). Nur sehe ich jetzt meine Chancen schwinden was das betrifft, ich schlafe sogar enorm schlecht aufgrund des psychischen Drucks... :(

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Hallo

Wenn du an der Situation in deinem Sinne etwas ändern möchtest, wirst du irgendwann mal auf Konfrontationskurs mit dem AG gehen müssen.

Meines Erachtens ergibt sich schon aus dem Wortlaut der Klausel nicht eindeutig, dass für Überstunden gar kein Ausgleich erfolgen soll. Höchstens, dass sie nicht in Extra-Entgeld ausgezahlt werden sollen
Demnach griffe hier mein Freund, der §307 BGB , ein und die Klausel wäre im Hinblick auf Gratismehrarbeit unwirksam.


Aber selbst wenn sie deutlich genug wäre, hätte ich Zweifel an der Wirksamkeit



BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 1.9.2010, 5 AZR 517/09

AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

Leitsätze

Die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt.



Damit ist die Grenze der zu leistenden Stunden ja erstmal abgesteckt. Die Frage ist, ob die Klausel auch hinreichend deutlich ist. Gesetzlich sind zeitweise auch bis zu 60h pro Woche möglich. Also wiederum intransparent.


Und selbst wenn wir unterstellen, dass die Klausel ausreichen deutlich wäre, sehe ich noch einen weiteren Ansatzpunkt für Unwirksamkeit. Die höhe der möglichen kostenlosen Überstunden.
Die Rechtsprechung hält unbezahlte Überstunden nur maximal in einer Höhe von 10% der bezahlten Arbeitszeit für wirksam. Das wären bei 40 Normalstunden aber maximal 4 h pro Woche.

Also auch in dieser Hinsicht würde die Klausel nicht durchgehen.


Die Rechtslage ist imho also deutlich auf deiner Seite, sollte es zum Rechtsstreit kommen. Was du daraus machst ist deine Entscheidung.

Gruß
AZ

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
butterblume81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AZ,

vielen Dank für Deine Rückmeldung. Das mit der Intransparenz hatte ich auch gefunden, aber für mich war es schwer das zu interpretieren, denn: was ist transparent und was nicht?

Das mit den 10% kannte ich noch nicht, finde ich aber auch nicht gut. Wenn ich einen 40 Stunden Vertrag unterschrieben habe sollte ich im Normalfall auch auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 40 Stunden kommen.

Mir geht es wie gesagt nicht um das Geld sondern vielmehr darum, dass meine Zeit auch kostbar ist und ich sie nicht "verschenken" werde...

Zum Rechtsstreit wird es denke ich nicht kommen, da ich ja auch noch in der Probezeit bin. Ich bin so oder so dabei mich umzuorientieren, insofern...
Es belastet nur schwer wenn man durch Druck von Vorgesetzten und Kollegen zu spüren bekommt, dass es wohl nicht ausreicht 9/10 STunden am Tag zu arbeiten...(wobei ich für die Qualität meiner Arbeit sehr gutes Feedback erhalten habe)

Darf ich fragen, ob Du/Sie juristischen Hintergrund hast? Das klingt sehr danach und hilft mir sehr weiter...

Danke

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
was ist transparent und was nicht?
quote:



Intransparent ist eine regelung in diesem Fall dann, wenn der An aus ihr nicht klar herauslesen kann, wieviel Arbeitsleistung er für seine Vergütung genau schuldet. Der AG darf keinen Auslegungsspielraum erhalten, der geeignet wäre, den AN unangemessen zu benachteiligen.


quote:
Das mit den 10% kannte ich noch nicht, finde ich aber auch nicht gut.



Die 10 % sind keine feste Grenze. Das ist eher die Fausformel. Hatte das vor einiger Zeit mal gelesen, find aber gerade die Quelle nicht mehr. Muss ich nochmal schauen.
Es reicht jedenfalls nicht, die Anzahl der möglilchen unbezahlten Überstunden nur deutlich genug festzulegen, es darf auch kein Missverhältnis zw. möglicher Arbeitszeit und Vergütung entstehen.


quote:
Zum Rechtsstreit wird es denke ich nicht kommen, da ich ja auch noch in der Probezeit bin. Ich bin so oder so dabei mich umzuorientieren, insofern...



Solche Dinge werden auch in der Regel beim Ausscheiden des AN zu Gericht gebracht. Gibt es eine Ausschlussfrist in deinem Vertrag bzw. in einem geltenden Tarifvertrag.
Notier dir auf ejden Fall deine Stunden gut, vielleicht kannst du dir den Abschied aus der Firma dann versüßen. Wenn du dich ohnehin umorientieren willst...


quote:
Es belastet nur schwer wenn man durch Druck von Vorgesetzten und Kollegen zu spüren bekommt, dass es wohl nicht ausreicht 9/10 STunden am Tag zu arbeiten..


Deine Gesundheit solltest du bei all dem aber schon im Auge behalten, die gibt die keiner zurück.


quote:
Darf ich fragen, ob Du/Sie juristischen Hintergrund hast?



Nope! Ich bin nur ein weiterer Meinungsschreiber aus den Weiten des Internets. Arbeitsrecht ist derzeit aber quasi eins meiner Hobbys. Vielleicht aber bald schon mehr als das.


Gruß
AZ

-----------------
""

-- Editiert am 09.01.2011 20:21

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
butterblume81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo AZ,

danke für die rechtliche Auslegung. Ich dachte mir schon dass es so wie es bei uns läuft nicht rechtens ist.

Und das mit meiner Gesundheit ist definitiv richtig. Das sehe ich auch so. Also langfristig gesehen kann das nicht funktionieren...

Vielen lieben Dank

P.S.: nehme gerne noch weitere Meinungen entgegen, freue mich über jeden Beitrag

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Arbeits-Zorro

quote:
Intransparent ist eine regelung in diesem Fall dann, wenn der An aus ihr nicht klar herauslesen kann, wieviel Arbeitsleistung er für seine Vergütung genau schuldet.


Kurioserweise gibt es da das Urteil aus 2005, was eigentlich für die Leitsätze der Unwirksamkeit einer zu kurzen Ausschlussfrist zitiert wird.
In dem Urteil gibt es aber noch andere Textpassagen, auf die auf einigen Internetseiten aus der Zeit nach 2005 bezug genommen wird:

"Wirksam dürfte die Überstundenpauschale jedenfalls dann sein, wenn eine zeitliche Begrenzung der mit der Pauschale abgegoltenen Überstunden erfasst ist, etwa auf das gesetzlich zulässige Maß gem. §3 ArbzG: Dann ist der Arbeitnehmer nämlich in der Lage, seinen Stundenlohn zu berechnen."

http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/ueberstunden.html

http://lexetius.com/2005,3208

Wenn man sich durchliest, um welche Überstunden da gestritten wurde, kann man nur den Korpf schütteln. Aber die Zeit war damals vielleicht noch nicht reif.


Man sollte also bem Problemfall Überstundenpauschale genau darauf achten, von wann die Internetseiten, Urteile, Anwaltskommentare (in Büchern), usw. sind. Alles vor 2002, also vor der Einführung der AGB-Kontrollle der Arbeitsverträge, kann man fast schon vernachlässigen. Interessant wird es ab 2005 und für AN um einiges besser ab 2010.


Lustig ist auch immer wieder zu lesen, wie bei einigen Kommentaren krampfhaft versucht wird, zwischen Überstunden und Mehrarbeit zu unterscheiden.





-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
butterblume81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau diese Passage hatte ich auch gefunden. Mir war sie aber nicht klar, weil ich mir ja dennoch keinen Stundenlohn berechnen kann. Ich weiß ja nicht ob ich mit 40 oder 48 Stunden rechnen kann.
Außerdem hat mir mein Anwalt mal gesagt sowas wäre ungültig, aber den Zusammenhang weiß ich nicht mehr.
Ist meine Passage nun rechtens und bedeutet dass ich muss Überstunden umsonst machen, also auch ohne Freizeitausgleich?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist meine Passage nun rechtens und bedeutet dass ich muss Überstunden umsonst machen, also auch ohne Freizeitausgleich? <hr size=1 noshade>


Ich halte die Klausel ebenfalls für nicht wirksam. Aber man sollte wohl mehr in Richtung Verstoss gegen Treu und Glauben
§307 Abs.1 S.1 BGB argumentieren.

Nach derzeitiger Rechtsprechungen werden AV-Klauseln als wirksam anerkannt, wenn die Überstunden maximal 10% der wöchentlichen Arbeitszeit betragen. Das wären bei einer 40h-Woche also 4h pro Woche. Da das Arbeitszeitgesetz 48h durchschnittlich erlaubt - wie es Ihr AV vorsieht - läge hier ein Verstoss gegen Treu und Glauben vor.
Die Folge einer unwirksamen Klausel wäre in dem Fall nicht die Absenkung auf das zulässige gesetzliche oder anerkannte Mass, sondern die völlige Streichung der Klausel.

Das alles hilft aber nur bedingt weiter, wenn die AN inklusive Vorgesetztem sich gegenseitig unter Druck setzen und japanische Verhältnisse entstehen.

Problematsich beim eventuellen Geltendmachen der Überstunden wird nämlich immer der Beweis für die Anordnung der Überstunden bzw. die ausdrückliche Duldung durch den AG sein. Dies muss der AN beweisen!



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
butterblume81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich halte die Klausel ebenfalls für nicht wirksam. Aber man sollte wohl mehr in Richtung Verstoss gegen Treu und Glauben
§307 Abs.1 S.1 BGB argumentieren. <hr size=1 noshade>

Ok vielen Dank.

Ich denke, ich muss einfach versuchen damit klarzukommen oder mich umzuorientieren, nachdem ich mittlerweile zum Teil schon Bauchschmerzen habe (neben den Schlafstörungen, versteht sich :( ). Meinen letzten Job habe ich genau aus dem Grund gewechselt (mein Chef meinte damaly persönlich zu mir ich soll unbezahlte Überstunden ohne Freizeitausgleich machen) - dass ich vom Regen in die Traufe komme war mir nicht klar. Beim Vorstellungsgespräch wurde das ganz anders dargestellt, dass es wieder so ist konnte ich einfach nicht riechen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

Wenn es nach mir ginge, würde der Gesetzgeber dem einen Riegel vorschieben.

Man sollte unbezahlte Überstunden unterhalb eines Brutto-Monatsverdienst von (sagen wir) 5000€ ganz einfach pauschal verbieten. dann würden 90% derAG gar nicht mehr in Versuchung geführt, solche Klauseln in die Verträge einzubauen.

Wenn ich mir nen Kasten Bier kaufe, kann ich an der Kasse auch nicht sagen: "Heute nehme ich mal 5 Gratisflaschen extra mit". (ja...der Vergleich hinkt)

Es ist einfach ein doofes Geschäftsmodell, dass doch kein AN "freiwillig" eingeht. Er geht darauf ein, weil der AG klar am längeren Hebel sitzt.


Gruß
AZ

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
butterblume81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns leben sie davon, dass es keine festen Regeln gibt (sinngemässes Zitat) und eine Art Wettbewerb entsteht wer länger bleibt. Oder Pflichtbewusstsein, oder wie man es auch nennen mag...so spart man sich ja auch ein paar Vollzeitstellen :bang:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.386 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen