liebes forum,
ich hätte mal eine frage zu meinem arbeitsvertrag, ich habe für 2 monate einen vertrag in festanstellung bei einer eventfirma bekommen, die arbeitszeit ist mit 40 wochenstunden angegeben.
ich muss auch jedes wochenende arbeiten, habe dann einen festen tag in der woche frei, erhalte keinerlei zuschläge.
im vertrag steht, dass ich überstunden machen muss, sofern diese angeordnet sind bis zur gesetzlichen zulässigkeit, und dass diese dann mit dem lohn abgegolten sind.
nun meine frage... wie hoch ist die gesetzliche zulässigkeit? ich habe in den ersten 2 wochen bereits jeweils 60stunden/woche gearbeitet u. fühle mich nun ziemlich ausgebeutet, meinen kollegen geht es nicht anders, der AG lässt aber nicht mit sich reden.
habt ihr da nen rat für mich?
vielen dank.
sabine
überstunden, wieviel ist gesetzlich zulässig?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... überstunden müssen angeordnet sein. frage also, ob das ausdrücklich passiert, oder ob du einfach weiterarbeitest, weil die arbeit noch nicht fertig ist.
Überstunden sind die ausnahme bzw. sollen sie es sein. nicht die regel.
60 wochenstunden sind möglich, wenn es zeiten mit weniger arbeit gibt. max. 48 h im durchschnitt.
Wenn die Bezahlung im krassen Mißverhältnis zu den geleisteteten Arbeitsstunden (hier ja anscheinend vom AG eingeplante Mehrarbeit) steht, kann sich ein Arbeitnehmer gegen diese Form der Ausbeutung wehren. Das Arbeitsgericht ist zuständig, der Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht sicher sinnvoll.
Ansonsten ist das Arbeitszeitgesetz ein guter Ratgeber, finden Sie beim googeln.
Sie sollten auf jeden Fall alle Überstunden genau dokumentieren, denn im Streitfall müssen Sie beweisen, wieviel Sie mehr gearbeitet haben.
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