tarifliche Lohnerhöhung und Arbeitsvertrag

8. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
der_M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
tarifliche Lohnerhöhung und Arbeitsvertrag

Ein Angestellter hat in seinem Arbeitsvertrag eine Gehaltserhöhung von x auf y € nach der Probezeit vereinbart.

Ein Monat vor Ende der Probezeit gibt es eine tarifliche Lohnerhöhung für alle Angestellten (http://medien-kunst-industrie-bayern.verdi.de/tarifinfos/angestellte-zeitungsverlage/data/Tarifinfo_Zeitungsverlage-5_2011-Abschluss-2.pdf).

Steht dem Angestellten nach Ablauf der Probezeit der Betrag aus dem Arbeitsvertrag + tarifliche Erhöhung zu?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn der Angestellte nach Tarif bezahlt wird, hat er auch Anspruch auf die tarifliche Lohnerhöhung.
Ist er ein außertariflicher Angestellter, dann nicht.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

... nicht zwingend, möchte mir scheinen. Wenn der AG fair ist, kombiniert er die einzelvertraglichen und tarifvertraglichen Regelungen - er könnte sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass die Einzelvereinbarung mit dir vorgeht, bis sie durch Tariferhöhungen aufgezehrt ist.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Es gibt da zwei Modelle :

1. Der Mitarbeiter bekommt ein übertarifliches Gehalt und macht abgesehen von individuellen Gehaltserhöhungen auch alles tariflichen mit.

2. Der Mitarbeiter bekommt ein übertarifliches Gehalt und macht tarifliche Erhöhungen erst dann mit, wenn der übertarifliche Teil des Gehaltes "aufgebraucht" ist. Hier haben wir es faktisch nur mit einem erhöhten Einstiegsgehalt zu tun.

Was hier vorliegt, vermag ich nicht abzuschätzen.

wirdwerden

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#4
 Von 
der_M
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Ich versuche das nochmal vereinfacht darzustellen:

x = Gehalt während Probezeit
y = Gehalt nach Probezeit
z = Betrag tarifliche Erhöhung

April - August x
September x + z

Oktober y? oder y + z?

Also für September wurde die tarifliche Erhöhung mitbezahlt. Für Oktober steht im Arbeitsvertrag ein neues Gehalt (weil Ende der Probezeit). Besteht Anspruch auf den Betrag im Arbeitsvertrag zuzüglich tarifliche Erhöhung?

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ihre Ausführungen bringen uns nicht weiter.

quote:
Für Oktober steht im Arbeitsvertrag ein neues Gehalt (weil Ende der Probezeit).


Ist im Tarifvertrag vorgesehen, dass während der Probezeit ein niedrigeres Gehalt gezahlt wird? Findet überhaupt ein TV (vollumfänglich) Anwendeung?
Ist der AN in der richtigen Tarifgruppe eingruppiert oder wird übertariflich bezahlt?
Fragen über Fragen...


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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

.. dein Problem haben wir schon verstanden. Nur lässt es sich nicht lösen, weil nicht bekannt ist, was der gemeinsame Wille war, der dem Vertrag zugrunde liegt.
Wenn die Absprache die war: Du bekommst immer x Euro über Tarif, ist die Antwort klar. Wenn es aber nur heißt: Du bekommst nach Ende der Probezeit soundsoviel mehr, dann gibt es die Möglichkeiten, die wir dir hier aufgezeigt haben. Dann kann es x+ sein oder y+. Du wirst es abwarten müssen.
In einem Betrieb mit "gelerntem" Personalwesen würden solche Fragen von Beginn an berücksichtigt worden sein. Aus unserem Betrieb kenne ich Fälle in denen Zulagen so gestrickt sind, dass sie durch Tariferhöhungen aufgezehrt werden, als auch Konstruktionen, dass die Zulage auf die TV-Erhöhung aufgeschlagen wird.

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