täglich wechselnde Schichten ?

18. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)
täglich wechselnde Schichten ?

Hallo, Ihr Rechtsexperten. Ich brauche mal dringende Hinweise für folgenden Fall: Eine ehemalige Kollegin hat sich heute völlig verzweifelt an mich gewandt. Sie hat einen schwer kranken Mann , den sie zu Hause betreut und arbeitet in Teilzeit in einem Warenhaus Konzern. Heute kam sie aus dem Urlaub zurück und erfuhr, dass sie zukünftig täglich zu anderen Zeiten arbeiten soll. Das Warenhaus ist von 8 Uhr bis 22 Uhr geöffnet. Bisher hat sie in Wechselschicht gearbeitet. Für diese zeit hatte sie dann für ihren Mann eine Betreuung organisiert. Die Zeiteinteilung galt immer für eine Woche, so dass sie das Ganze einigermaßen auf die Reihe bekam. Nun,wie gesagt, diese Neuerung. Ich glaube nicht, dass eine täglich wechselnde Schicht mit den Bestimmungen des AZG in Einklang zu bringen ist, finde aber den entsprechenden Paragraphen nicht. Mit der betreffenden wurde kein Gespräch geführt. Sie kann so die Betreuung für ihren Mann nicht mehr organisieren. Der Hammer ist, dass die Abteilungsleiterin ihren Schichtrythmus nicht verändert hat. Wer kann mir , respektive meiner Kollegin , helfen ?

-- Editiert von Annaminna am 18.08.2008 13:40:45

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, was ist denn arbeitsvertraglich zur Lage der Arbeitszeit vereinbart?

Für wie viele Tage im voraus erhält sie denn ihren Dienstplan?

MfG

P.S. Das hier ist übrigens ein Laien-Forum (steht auch über dem Forum). Rechtsexperten sind z.B. Anwälte und die beraten i.d.R. nicht kostenlos.

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#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo venotis, manchmal wissen die Experten hier im Forum schon eine ganze Menge. Im AV steht lediglich die wöchentliche Stundenzahl.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Im AV steht lediglich die wöchentliche Stundenzahl.


§ 106 (Gewerbeordnung)
'Weisungsrecht des Arbeitgebers
1Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. 3Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.'

... und was ist mit der Beantwortung meiner anderen Frage?

-- Editiert von venotis am 18.08.2008 15:05:24

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. täglich wechselnde arbeitszeit dürfte in der tat nicht zulässig sein. gleichwohl wird es den paragrafen nicht geben, der das verbietet. es verbietet sich aber aus gewissen nebenpflichten des AG heraus, u.a. gesundheitsschutz, rücksicht auf belange des AN ... . ggf. aber auch aus dem vertragsverhältnis der frau, nämlich dann, wenn sich über jahre hin der av über die betriebliche übung auf einen bestimmten rhythmus hin konkretisiert haben sollte.

doch sollte die frau sich bei der gewerkschaft und/oder bei einem fachanwalt beraten lassen und dazu alle arbeitsunterlagen vorlegen. es könnte leicht sein, dass man die frau über die az-gestaltung zur eigenkündigung bewegen will.

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#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ihren Dienstplan hat sie heute bekommen für diese Woche mit , wie geschrieben , täglich wechselnder Schicht.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das wäre schon recht spät mit dem Dienstplan. Aber ansonsten schließe ich mich dem Vorschlag (Anwalt bzw. Gewerkschaft) von blaubär an.

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#7
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass dazu so gar nichts im Vertrag oder wenigstens im Tarif steht...

Grade in einem Betrieb, wo intensiv in Schichten gearbeitet wird.

Bei mir steht im Grunde auch nichts im Vertrag (bin jedoch nicht im Handel beschäftigt), außer arbeit zu Tagesrandzeiten usw. dafür aber im Tarifvertrag.

Oder gibt es keinen Tarifvertrag?

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Einen Betriebsrat gibt es nicht? Der wäre hier auch Ansprechpartner.
Am Montag den DP zu erhalten für die laufende Woche halte ich für unzumutbar.
Da nutzt der Arbeitgeber sein Ermessen doch sehr zu Lasten des Arbeitnehmers aus. Dagegen könnte man sich mit Sicherheit arbeitsgerichtlich zur Wehr setzen. Wie finden denn die Kollegen die neue Regelung? Gemeinsam ist man immer stärker.

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#9
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für Eure Hinweise. Der Betrieb ist ein großer Handelskonzern, der seit Jahren eine Personalpolitik betreibt, die zum Himmel schreit. Leider ist die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes sehr groß, und die wirklich sehr kompetente Betriebsratsvorsitzende ist in Rente gegangen. Seit dem heißt es nur von dem neuen BRV , der Betrieb darf alles. Die Leute haben keinerlei Unterstützung und sind , wie diese Kollegin , verzweifelt. Sie ist über 55 Jahre, wer würde sie denn noch einstellen. Ich werde ihr auf jeden Fall raten, sich anwaltlich beraten zu lassen.

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#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. was du nachschiebst, bestätigt zum einen meine vermutung, dass man die frau mit druck zur kündigung bewegen will. zum anderen wird klar, dass es sich um ein mieses system handelt. und da helfen *bordmittel* nicht weiter - diese leute brauchen klare und kompetenten widerstand. das wird ohne fachanwalt nicht gehen.

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#11
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

bissle offtopic:

Finde es immer wieder interessant, wie einige Unternehmen, die oftmals zu den Topverdienern gehören, mit Mitarbeitern umspringen.

Ich bin schon seit einiger teilweise dazu übergegangen, möglichst bei Unternehmen zu kaufen, die vernünftig mit Mitarbeitern umgehen.

Trotz das ich als (Klein)aktionär auch die andere Seite sehe, denke ich, sollten wir nicht zum Billiglohnland ohne Umsetzung der moralischen Verpflichtungen gegenüber MA verkommen..

Es gibt immer mal wieder interessante Rankings, die die Mitarbeiterzufriedenheit bewerten.
Meine Firma gehört da i.d.R. zu den Topperformern und ich richte meine zukünftigen Vertragsabschlüße (Telefon/Mobiltelefon), Strom, EInkäufe usw. danach aus.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich habe heute früh der Kollegin die ersten Ergebnisse meiner Ermittlungen mitgeteilt und dabei erfahren, dass außer ihr noch eine Kollegin der gleichen Abteilung und seit gestern auch alle Kassiererrinnen betroffen sind. Sie werden auf jeden Fall jetzt erst einmal, sowohl bei der Geschäftsleitung als auch gegenüber dem Betriebsrat, Einspruch einlegen. Letzteres aus der Erwägung, dass man dann nicht sagt, sie hätten ja diese Regelung akzeptiert. Auf jeden Fall werde ich versuchen , meinen ehemaligen Kollegen zu helfen, so weit das möglich ist. Danke für Eure Hinweise.

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