steuererklärung

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)
steuererklärung

muss eine abfindung in der steuererklärung angegeben werden?

meine beträgt 2500 euro.also sozial und steuerfrei.aber muss ich das dem finanzamt trotzdem mitteilen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
christian12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Abfindungen sind Entschädigungszahlungen des Arbeitgebers für den Verlust des Arbeitsplatzes. Solche Zahlungen können zweifach steuerbegünstigt sein, wenn das Arbeitsverhältnis endgültig aufgelöst und die Auflösung vom Arbeitgeber veranlasst oder vom Arbeitsgericht ausgesprochen wird.

Zunächst bleiben Abfindungen bis zu einem Betrag von 8.181 Euro steuerfrei. Falls Sie älter als 50 Jahre sind und das Arbeitsverhältnis länger als 15 Jahre bestanden hat, bleiben 10.226 Euro steuerfrei. Nach vollendetem 55. Lebensjahr und einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren bleiben Abfindungen bis zu 12.271 Euro steuerfrei.

Der übersteigende steuerpflichtige Teil der Abfindung wird nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt versteuert, falls folgende Bedingungen erfüllt sind:

- Die Abfindung muss eine Entschädigung sein.

- Die Abfindung muss zusammengeballt in einem Betrag gezahlt werden.

- Das Jahreseinkommen mit Abfindung muss höher sein als das Vorjahreseinkommen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Ausführungen von Christian12 sind im Prinzip richtig. Die genannten Beträge stimmen jedoch nicht mehr. Seit dem 01.01.2004 gelten reduzierte Freibeträge von 7.200€, 9.000€ und 11.000€ anstelle der o.g. Freibeträge.

Da Deine Abfindung unterhalb dieser Grenzen liegt, brauchst Du sie nicht dem Finanzamt mitzuteilen.

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#3
 Von 
christian12
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ,stimmt sind die Freibeträge bis 2003...

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#4
 Von 
www.w.i.brand@t-online.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der übersteigende steuerpflichtige Teil der Abfindung wird nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt versteuert, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

1. Was bedeutet Fünftelregelung
2. Wie hoch ist der Steuersatz

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Siehe --> <A href='http://www.steuernetz.de/lexikon04/lexikon2004f22.html' Target=_Blank>Link</a>

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#6
 Von 
www.w.i.brand@t-online.de
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Antwort von venotis - 10.8.
Status: Senior

siehe Link -- leider kein Text vorhanden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Fünftelregelung bedeutet, dass die Abfindung durch 5 geteilt wird. Mit dieser Zahl wird ermittelt, um welchen Betrag die Einkommensteuer dann steigt. Die so ermittelte Einkommensteuer wird dann wieder mit 5 multipliziert.

Das sorgt dafür, dass der Progressionseffekt deutlich abgemildert wird.

Wie diese Rechnung schon zeigt, hängt der Steuersatz sehr stark von deinem Einkommen ab.

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#8
 Von 
ollie12529
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist die Fünftelregelung auch anzuwenden, wenn im Vorjahr als auch laufend kein Entgelt gezahlt wurde (während der Elternzeit)?

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#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Eigentlich geraten wir jetzt ins Steuerrecht, würde aber sagen dass die Abfindung in die Steuererklärung gehört.
Auch wenn der Freibetrag unterschritten wird. Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen sind oft Abfindungen dabei.
Der AfA wird die Abfindung ja auch gemeldet.

Die Gefahr beim Finanzamt aufzufallen und in Zukunft genauer beobachtet zu werden dürfte dadurch nicht unerheblich sein.


Wenn die Firma in der Lohnabrechnung falsch gerechnet hat, kann auf die Weise noch die Differenz zur günstigeren Fünftelregelung rausgeschlagen werden.

Hat meine Firma mir auch falsch berechnet. Ich muss bis 2009 warten um mir die Asche vom Finanzamt zurückzuholen, weil mir der Aufwand für Neuberechnung zu groß ist.

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#10
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ christian12, hh

Wo nehmt ihr beiden denn die Freibeträge her. Einzige Vorschrift, die ich dazu kannte war § 3 Ziff. 9 EStG . Den gibt es aber jetzt nun schon seit einiger Zeit nicht mehr (ich glaube 2 Jahre, wenn ich mich nicht irre).

Ansonsten fällt eine Abfindung ganz normal unter das zu versteuernde Einkommen und muss definitiv mit angegeben werden. Allerdings ist es zutreffend, dass die Fünftelregelung angewendet werden kann und man so praktisch zu einer Steuerfreiheit kommen kann. Aber angegeben werden muss die Abfindung trotzdem.

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