schwangerer Mitarbeiterin kündigen?Dringend!

20. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Breizh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
schwangerer Mitarbeiterin kündigen?Dringend!

Hallo,
eine Mitarbeiterin, die mehr krank feiert, anstatt zu arbeiten, ist nun schwanger und bildet sich ihre Krankheiten inzwischen noch mehr ein. Laut Mutterschutzgesetz darf ihr nicht gekündigt werden, aber gibt es nicht vielleicht doch eine Möglichkeit, sie los zu werden??? Ihr asoziales Verhalten treibt Alle in den Wahnsinn, und Kosten verursacht sie natürlich auch!

Vielen Dank im Voraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Siehe §9 Abs. 3 Mutterschutzgesetz:

(3) Die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und sie muss den zulässigen Kündigungsgrund angeben.

Demnach was der Arbeitnehmerin vorzwerfen ist, ist eine Kündigung u. U. möglich.

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#2
 Von 
Breizh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah, danke sehr! Wissen Sie eventuell, wie man vorzugehen hat? Oder, ob der Chef in der Beweispflicht ist???

Danke im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47467 Beiträge, 16804x hilfreich)

Natürlich ist der Chef in der Beweispflicht. Ich halte die Kündigung in der beschriebenen Situation für aussichtslos.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

wegen schlechtleistung ist sooo einfach nicht zu kündigen. es reicht nicht nachzuweisen, dass ein/e MA unter dem durchschnitt liegt - die firma müsste belegen, dass die person auch dauerhaft und sozusagen boshaft unter ihren möglichkeiten arbeitet. häufiges und dauerhaftes fernbleiben wegen krankheit kann im prinzip zu einer kündigung wegen krankheit führen - aber auch dafür ist die nachweislatte ziemlich hoch gelegt.

unter normalen umständen also schon nicht so leicht - im allgemeinen zum glück nicht so leicht. wegen des starken schutzes von schwangeren hier im besonderen fall also ein ganz schwieriges unterfangen, erst recht, wenn das verhalten nicht zuvor konsequent geahndet worden ist.
- im übrigen scheinst du eine der genervten kolleginnen zu sein. also eher nicht in der position, arbeitsrechtliche schritte einzuleiten. -



-- Editiert am 20.05.2011 16:45

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#5
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- im übrigen scheinst du eine der genervten kolleginnen zu sein. <hr size=1 noshade>


Auch wenn das nur eine Vermutung ist ... bei dem Umgangston, den zumindest mal eine Person in dieser Firma an den Tag legt, braucht man sich über kranke Mitarbeiter eigentlich nicht wundern.

"eingebildete Krankheiten" = §§ 186 bzw. 187 StGB
"asoziales Verhalten" = § 185 StGB
Ganz schön mutig, sich so in einem öffentlichen Rechtsforum zu präsentieren.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"



-- Editiert am 20.05.2011 21:46

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#6
 Von 
Breizh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen!

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