schwanger in einer bäckereifiliale

8. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
devilicious
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)
schwanger in einer bäckereifiliale

hallo,
hab gestern erfahren, dass ich schwanger bin. ich arbeite als bäckereifachverkäuferin, unsere arbeitszeiten sind von 5:15 bis 20:15 auf drei schichten eingeteilt, jeweils alleine in der schicht, sonntags von 6-11.30
nun stellen sich für mich einige fragen:
1. darf ich eigentlich alleine arbeiten? unsere filiale ist sehr ruhig und ich könnte mich immer zwischendurch etwas hinsetzen oder MUSS ich in eine andere filiale?
2. dass ich keine frühschicht machen kann jetzt ist ok für mich, is ja auch anstrengend, backen, lieferung mit schweren kisten, aber spätschicht wär das schlimm wegen den 15 minuten nach 20 Uhr?
3. ist sonntags arbeiten für mich jetzt tabu, auch wenn ichs wollte?
ich will eigentlich nicht versetzt werden, denn ich fühl mich wohl hier und wer weiss, was für einen stress und einen langen arbeitsweg ich in einer anderen filiale hätte

danke für antworten

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Die Antworten auf deine Fragen findest du im Muttschutzgesetz:

Alleiniges Arbeiten in der Filiale ist grundsätzlich unproblematisch, wenn du bei der durchweg stehenden Tätigkeit die ausreichende Möglichkeit zum Sitzen und Ausruhen hast. Wie hoch deine Belastung ist, musst du selbst einschätzen.

Verboten sind:
- Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht von Hand gehoben werden müssen,

- Arbeiten, bei denen sich die Schwangere häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie sich dauernd hocken oder sich gebückt halten muss,
- oder bei denen eine erhöhte Unfallgefahr gegeben ist (Backofen oder auch Hitzebelastung?)

Deine Beschäftigung zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr ist nicht erlaubt und auch die Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Dein AG ist schlecht beraten, auch wenn er mit deiner Zustimmung gegen das MuSchuG verstößt. Für dich wird sicher auch der Schutz deines ungeborenen Kindes im Vordergrund stehen und bei einer Versetzung in eine andere Filiale darf die Arbeit für dich keinen Stress bedeuten: Auch dort muss dir notwendige Ruhezeit gewährt werden und das Heben von Lasten (s. oben) sowie die Arbeit am heißen Backofen kann nicht verlangt werden.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
devilicious
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

danke erstmal für die antwort

ja, im mutterschutzgesetz stand nichts von alleine arbeiten
naja, ich finde arbeiten am heissen backofen nicht als gefährliche arbeit, denn dann dürfte ich 1. gar nicht mehr in dem beruf arbeiten und 2. daheim auch nicht mehr kochen
und sonntags finde ich jetzt nicht gefährlicher als an anderen tagen, aber wenn das so gesetz ist, muss ich mich wohl beugen, blöd ists halt wegen den 15 minuten am abend....
nun ich werde wohl abwarten müssen, wie das mein arbeitgeber sieht. also meiner meinung nach ists für mich in meiner filiale immer noch am besten (allein schon von der stunden/umsatzleistung), in wirklich jeder anderer filiale ist es stressiger, auch wenn ich dort nur als zweitkraft arbeiten würde. ich hoffe, dass ich wenigstens ein bisschen mitentscheiden kann

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

Mutterschutzgesetz schön und gut - einiges ist antiquiert - anderes is noch immer Gedankengut der Zeit der Gesetzesentstehung.

Du solltest die Aufsichtsbehörde einschalten um eine Ausnahmegenehmigung zu erreichen!

Wenn Du Dir die Morgenschicht zutraust (Kotzerei)....
Die Abendschicht bis 20:15 sollte gar kein Problem sein.
Zu der Sonntagsarbeit solltest Du erwähnen, dass Dein Job wohl leichter wär als im Altersheim - da wär es doch eh Alltag, das am Sonntag gearbeitet wird? (Sind Schwangere da weniger gefährdet? Darauf bitte soll Dein Arbeitsplatz untersucht werden!)
Dann fehlt Dir nur noch die Zustimmung Deines Chefs (mach das vorher klar! Besprecht die Strategie vorher.) - Du bist zwar schwanger, aber nicht grundsätzlich krank.

Ich denke, Du hättest gute Chancen!





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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
devilicious
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

so, jetzt ist es raus, ich MUSS versetzt werden
sofort, nachdem ich gesagt habe, dass ich schwanger bin, hab ich für den rest der woche frei bekommen, weil man so schnell keinen platz für mich hat, unbezahlt - ist schon mal ne frechheit (wirkt sich ja auf den lohn aus und dann auf das elterngeld, zumal ja eh der sonntagszuschlag in zukunft wegfällt)
ich darf nicht allein arbeiten, könnte ja umfallen und ist keiner da (kann ja einer nicht-schwangeren NIE im leben passieren), vor 6 uhr und nach 8 uhr ist tabu, egal ob 1 minute oder 15 minuten), das war schon immer so in der firma, da gibts keine ausnahmen

der witz ist ja, jetzt werd ich in eine filiale versetzt, wo es viel viel stressiger ist, also mind 10mal so viel kunden sind wie bisher, das ist doch nicht der sinn der sache oder??? bin grad etwas wütend, vor allem wenn ich erfahre, was hinter dem rücken so über schwangere gelästert wird, das grenzt schon an psychischen stress, ist auch sehr gut in der schwangerschaft...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
weil man so schnell keinen platz für mich hat, unbezahlt - ist schon mal ne frechheit


Das geht so nicht. Der AG kann Sie nicht unbezahlt frei stellen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

quote:
hab ich für den rest der woche frei bekommen, weil man so schnell keinen platz für mich hat

DAS hast du hoffentlich schriftlich?



quote:
wo es viel viel stressiger ist, also mind 10mal so viel kunden sind wie bisher,

Stress ist für das Ungeborene nicht förderlich, aber da hat der Arzt durchaus Lösungsmöglichkeiten ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
devilicious
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

naja ich bin nun erstmal krankgeschrieben, weil mich das alles etwas psychisch fertig macht
meine kollegen sagen, ich soll mir beschäftigungsverbot geben lassen, aber ich weiss nicht, die ganze zeit daheim sitzen, nur wenns gar nicht geht

nur noch ne frage: darf eine versetzung finanzielle nachteile haben für mich (abgesehen vom sonntagszuschlag)? denn in der neuen filiale komm ich nicht auf meine std die ich vorher hatte, statt 140-150std wären das nur 110-120 std

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

das ist sache des AG, dich vertragsgemäß einzusetzen - eine stundenkürzung kommt da nicht infrage! jedenfalls nicht in dem sinn, dass du die zeit nicht bezahlt bekommst. ist dasselbe thema wie die sog. freistellung. annahmverzug heißt das im arbeitsrechtsdeutsch.
vielleicht kannst du diese info nutzen, um die umsetzung doch noch zu vermeiden. sag deinem chef, dass du dich darauf freust, fürs selbe geld weniger arbeiten zu müssen und wie dankbar du ihm für diese fürsorge bist.
;)

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
devilicious
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

also um die versetzung werd ich nicht rumkommen, das weiss ich jetzt schon

aber ich hab mich mal jetzt schlau gemacht, §11 im Mutterschutzgesetz besagt ja, dass wenn ich wegen Beschäftigungsverboten wie Mehrarbeit und auch Nacht-und sonntagsarbeit oder Versetzung nicht mehr so arbeiten kann wie vorher, hat der arbeitgeber mir den durchschnittslohn der vergangenen 12 monate zu zahlen

das problem ist, in meinem vertrag steht nichts von stunden drin (nur teilzeitkraft) und wo mach ich mein recht geltend, wenn der ag nicht will?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

der lohn bzw. die löhne des letzten jahres sind doch fakten. einerseits als basis für die berechnung, aber auch zum zurückrechnen der damit verbundenen stunden.
du siehst doch, wie dein AG mit dir spielt - du kannst genau so kreativ sein, allein oder mit einem 'fuchs' in deiner umgebung. es ist nicht zuletzt eine 'spiel'.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>...hat der arbeitgeber mir den durchschnittslohn der vergangenen 12 monate zu zahlen <hr size=1 noshade>

Der § 11 (1) MuSchG geht bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes von den letzten 13 Wochen oder den letzten 3 Monaten vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, aus

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