schummeln im Lebenslauf?

7. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)
schummeln im Lebenslauf?

Hallo zusammen,

Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe in meinem Lebenslauf geschummelt und ich bin mir nich sicher ob das eine strafbare Handlung ist.

ich bin 42 Jahre alt und habe also schon einen längeren Lebenslauf

Ich habe in damals als junges Mädchen eine Ausbildung angefangen und sie aus einem trifftigen Grund abgebrochen. Kurz vor der EndPrüfung.

Ich bin dann in eine ganz andere Branche gewechselt,habe in meinem Lebenslauf nie angegeben,dass ich die Ausbildung abgeschlossen habe, aber auch nicht abgebrochen habe.

ich habe es offen gelassen. Das ist jetzt 21 Jahre her und meine frage ist,ob ich mich damit strafbar machen könnte.

mir ist es äußerst peinlich ohne Ausbildung zu sein.

LG Kirsche

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

P.s nicht das schummeln ist 20 Jahre her, sondern das mit de abgebrochenen Ausbildung. Ich bin momentan arbeitslos und meine Lebenslauf hab ich so geschummelt abgeschickt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Es kommt auf die Formulierung an. Es darf dabei nicht der Eindruck erweckt werden, das die Ausbildung abgeschlossen wurde.


Wobei es einem Personaler auffällt wenn es da Unstimmingkeiten gibt. Ohne Erklärung liegt die Bewerbung dann bereits bein vorsortieren schnell auf "Absage".

Von daher wäre es besser den "Abbruch aus persönlichen Gründen" im Zusammenhang mit dem Wechsel in eine ganz andere Branche professionell zu formulieren und im Anschreiben unterzubringen.



Wobei ich mich bis auf Ausnahmen weniger für die 20 Jahre alte Ausbildung interessiere, sondenr eher für folgende Punkte:
- warum hat der Bewerber seine Arbeit verloren
- was hat der Bewerber in den letzen Jahren gemacht (passt das zu uns und zur ausgeschriebenen Stelle), ist er fortbildungswillig und -fähig, wie war sein Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen, Vorgesetzen





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Harry,

Also ich habe halt nur geschrieben von wann bis wann ich die Ausbildung gemacht habe,aber nicht dahinter geschrieben das ich erfolgreich abgeschlossen habe.

ich werde jetzt eingestellt und im Personalbogen stand das ich ordnungsgemäß Angaben machen muss oder dies zu einer Kündigung führt.

soll ich jetzt dazu schreiben ohne Abschluss oder es offen lassen und erst was sagen,wenn ich angesprochen werde?

LG Kirsche

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Das scheint mir eher eine zutreffende, wenn auch unvollständige Formulierung - jedenfalls keine vollständige Fehlinformation oder Lüge. Da jetzt noch etwas nachzuschieben, scheint mir die Sache eher zu verschlimmern als zu besser; solltest du drauf angesprochen werden, lässt sich die vollständige Information doch wohl noch elegant nachliefern, oder?

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#5
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie meinst du das blaubaer? Auch im Personalbogen offen lassen? Das Jahr von wann bis wann ich die Ausbildung gemacht habe muss ich aber angeben. Nur bei dem Abschnitt (Abschluss) trage ich nix ein?

LG kirsche

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Nur bei dem Abschnitt (Abschluss) trage ich nix ein?


Da gehört dann korrekterweise die Angabe "ohne Abschluss" hin .



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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Ohne Erklärung hat man das oben erwähnte Problem.

Dann eher "ohne Abschluss" oder mit einer Begründung warum (wenn man eine Gute hat und genug Platz ist).





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ich finde das mit ins anschreiben mit einzubringen nich so gut. Weil meine Ausbildung damals rein garnichts mit meiner jetzigen beruflichen Situation zu tun hat. In der arbeite ich schon 15 Jahre.

also was soll ich jetzt tun meint ihr?
Soll ich im Personalbogen schreiben wieversprochen ist? Oder es offen lassen?

LG Kirsche

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Entscheiden musst du schon alleine.

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#10
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Das ist schon klar blaubaer :-) doch was wäre das vernünftigigste?

Hab natürlich jetzt angst das ich die Stelle nicht bekomme. Auf der anderen Seite ist mir das mega peinlich anzugeben keine Ausbildung zu haBen.

LG kirsche

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#11
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

spätestens wenn jemand dein Abschlusszeugnis verlangt, kommt es eh raus...
ich finde es sowieso nicht so schlimm wenn jemand keine Ausbildung hat, muss ja
nich heißen, dass er nicht lernfähig ist.
Wir haben auch Leute in der Produktion die keine Ausbildung haben, und mitlerweile Schichtleiter geworden sind, weil sie das Vertrauen der Vorgesetzten bringen und auch lernfähig waren und noch immer sind.
Somit ist mir deine Angst dass sowas raus kommt unbegründet.


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#12
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Das AbschlussZeugnis wird verlangt? Nach 20 jJahren?

Das ist ne ganz andre Branche und hat null mit der Ausbildung zu tun.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Kann sein. Weis doch keiner im voraus was die alles sehen wollen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#14
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich kann mir das gar nicht vorstellen. Weil A: Nix mit der Branche zu tun. B: 20 Jahre her.

Die Frage ist einfach, mache ich mich damit strafbar? Ich muss den Personalbogen heute Abend noch abschicken :/


Ich weiss immer noch nicht was ich tun soll. Es ist heute zu tage nun mal so, dass man ohne Ausbildung ein NICHTS ist.

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#15
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
Ich weiss immer noch nicht was ich tun soll. Es ist heute zu tage nun mal so, dass man ohne Ausbildung ein NICHTS ist.


Du hast doch eine Ausbildung, nur eben ohne den Abschluss? Und für den fehlenden Abschluss gab es einen guten Grund, wie du sagst.

Und ich geh mal davon aus, dass du trotz fehlendem Abschluss nicht die letzten 20 Jahre damit verbracht hast, Dritten auf der tasche zu liegen.

Also weshalb solltest du dann ein "Nichts" sein?

Ehrlichkeit währt am längsten. Und wenn du in der Zwischenzeit in einer ganz anderen Branche arbeitest, wird es wohl den AG kaum großartig stören, dass du vor 20 Jahren die Ausbildung ohne Abschluss beendet hast.

Gruß
AZ


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#16
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Zorro,

ich musste leider schon anderes Erfahren. Bei Vorstellungsgesprächen. nachedem ich dann die Wahrheit sagte, bemerkte ich einen anderen Umgangston. :(

Ich wollte es so machen. In dem Personalbogen steht halt Ausbildung von wann bis wann. Da habe ich das Datum eingetragen und einen Strich bei Abschluss ja oder nein.

Wenn ich gefragt werde, sage ich ehrlich das ich keinen abschluss habe.

Ist das OKAY??

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#17
 Von 
arbeits-zorro
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 294x hilfreich)

quote:
Ich wollte es so machen. In dem Personalbogen steht halt Ausbildung von wann bis wann. Da habe ich das Datum eingetragen und einen Strich bei Abschluss ja oder nein.

Wenn ich gefragt werde, sage ich ehrlich das ich keinen abschluss habe.

Ist das OKAY??


Meiner Meinung nach, ist das so OK.

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#18
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Okay danke Zorro :-)

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#20
 Von 
Kirschrot37
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich tue nicht so als hätte ich einen Abschluss. Ich habe in meinem Lebenslauf auch nichts davon geschrieben das ich Erfolgreich abgeschlossen habe.

Ich lasse es offen. Schreibe es so wie es ist. Ein Strich kann, muss, vielleicht heissen. Sonst hätte ich schreiben müssen. MIT ABSCHLUSS.

Wenn man mich fragt, dann sage es auch.

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#21
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Die Antwort auf die Frage nach dem Abschluss wird vermutlich bloß vom Erfasser in der Personalabteilung abgeschrieben, der damit die 7. Stelle des insgesamt 9stelligen Tätigkeitsschlüssels für die Sozialversicherungsmeldung füllt. Vielleicht kommt von da aus noch mal eine Nachfrage, ob der gemachte Strich nun ja oder nein bedeuten soll - weitere Konsequenzen halte ich für eher unwahrscheinlich. Von daher auch meine Meinung: Das geht ok.

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"Viele Leute glauben, daß sie denken, wenn sie lediglich ihre Vorurteile neu ordnen. (W. James)"

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#22
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

VORSICHT!

Bei mir in der Firma ist ein Abschluß *VORAUSSETZUNG* bestimte Stellen zu kriegen. Einfach als *VORGABE*

Wenn man das jetzt nur so "halb" beantwortet, kann das (zumindest hier) die Kündigung bedeuten.

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