schadensersatz/schmerzensgeld

26. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
RagnarG
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)
schadensersatz/schmerzensgeld

Guten Tag,

bei einem Arbeitsunfall (Leiter ist umgefallen, Sturz aus 7 m Höhe) in einem Kletterwaldbetrieb bin ich arbeitsunfähig geworden. Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz? Es war nicht auf dem Weg zur Arbeit und nicht auf Dritte zurückzuführen, auch wurde ich nicht gezwungen gegen meinen Willen die Arbeit zu verrichten. Dem Arbeitnehmer kann höchstens Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, die Frage ist ob das ausreicht bzw ob man dies nachweisen kann.

mit freundlichen Grüßen, Timo Gass

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38422 Beiträge, 13999x hilfreich)

Der BG ist der Unfall gemeldet?

Schmerzensgeld ist normalerweise in Arbeitsverhältnissen nicht vorgesehen. Aber bei so gravierenden Schäden würde ich sofort einen Anwalt einschalten.

wirdwerden

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RagnarG
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Antwort. Schmerzensgeld/Schadensersatz ist also nicht vorgesehen? Könntest du das etwas erläutern?

Ja,der Unfall ist der BG gemeldet.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)


Die BG übernimmt allen materiellen Schaden: Behandlungskosten, Reha-Maßnahmen, Lohnfortzahlung - und falls Dauerschäden auftreten oder Berufsunfähigkeit eintritt - auch die Kosten für Umschulungen auf einen anderen Beruf.
Die BG sorgt also dafür, dass der Arbeitnehmer möglichst keinen Nachteil aus dem Unfall hat.

Die Leistungen sind aber im Regelfall Sachleistungen (d.h. der Unfallarzt rechnet direkt mit der BG ab; die BG schickt dich auf BG-Kosten in eine Reha-Maßnahme; die Umschulung erfolgt in einer BG-eigenen Einrichtung, usw.).
Es ist nicht so, dass die BG einen Scheck schickt und man selbst entscheiden kann, was man mit dem Geld macht.

Falls gar nichts mehr geht (dauerhafte Berufsunfähigkeit für alle Tätigkeiten) zahlt die BG auch Rente.

Schmerzensgeld ist allerdings nicht vorgesehen.
(Schmerzensgeld ist eine Kompensation für immaterielle Schäden - also ein "Trostpflaster" für die Sachen, die man nicht in Geld ausdrücken kann, wie z.B. "zwei Wochen vor Schmerzen nicht richtig schlafen können" oder "wegen Rückenschäden nicht mehr Fußball spielen können")

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.08.2015 11:38:25
Status:
Lehrling
(1436 Beiträge, 561x hilfreich)

Gemäß [link=http://dejure.org/gesetze/SGB_VII/104.html]§§ 104 ff. SGB VII[/link] haftet der Arbeitgeber nur bei Vorsatz seinerseits. Fahrlässigkeit reicht definitiv nicht.

-- Editiert von Schnuckelchen am 26.03.2015 14:36

6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

Falls gar nichts mehr geht (dauerhafte Berufsunfähigkeit für alle Tätigkeiten) zahlt die BG auch Rente.

Nicht ganz, die BG zahlt auch bei schon bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MDE) ab 20% eine Rente, erst mal meist auf begrenzt auf 3 Jahre, danach auf unbefristete Zeit.
Zitat:
die Umschulung erfolgt in einer BG-eigenen Einrichtung, usw.).

Nein, es muss keine Umschulung sein, auch Meister, Techniker oder Betriebswirt wird von der BG bezahlt, ganz normal.
Meist versucht nur die BG einen Verunfallten in ihre eigenen Einrichtungen zu ziehen.

6x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RagnarG
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Die MDE wird sehr wahrscheinlich kommen, aber da müssen glaub ich erst 48 Wochen verstreichen und dann mit Gutachter schauen was kommt.

Ich hab hinter Schadensersatzansprüche im Sinne von Schmerzensgeld eigentlich eh schon einen Haken gemacht gehabt durch das was ich mir als Laie ergoogelt habe. Die Antworten hier bestätigen mich darin.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)


Konsequent gedacht, ist man mit den Leitungen der BG schon gut bedient.

Denn:
Im deutschen Recht gibt es Schadensersatz (und Schmerzensgeld) nur, wenn es einen Verantwortlichen gibt, der den Schaden durch sein Fehlverhalten verursacht (verschuldet) hat. Für Schäden die man erleidet, ohne dass es einen Schuldigen gibt, muss man als Geschädigter selbst vorsorgen - oder man bleibt (bis auf ganz wenige Ausnahmen) auf dem Schaden sitzen.

Bei Arbeitsunfällen, die der Arbeitgeber (mehr oder weniger absichtlich) verschuldet, muss der Arbeitgeber somit auch Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.
Für andere Unfälle, die aus blödem Zufall, Leichtsinn, Unachtsamkeit, o.ä, entstehen würde eigentlich der Arbeitnehmer auf seinem Schaden sitzen bleiben - eben weil der Arbeitgeber den Unfall nicht "verschuldet" hat.
Keine Schuld = keine Schadensersatzpflicht.

Dass in solchen Fällen der verunfallte Arbeitnehmer trotzdem nicht in die Röhre schaut und die BG einspringt, ist eine große Errungenschaft des deutschen Sozialstaats, um die uns viele andere Länder beneiden.
Dass die BG "nur" den Schaden kompensiert und nicht noch Geld für die Schmerzen oben drauf legt, sollte man daher nicht negativ sehen.
In vielen anderen Ländern der Welt wäre der Arbeitnehmer völlig auf sich allein gestellt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

5x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von RagnarG):
Vielen Dank für die Antworten. Die MDE wird sehr wahrscheinlich kommen, aber da müssen glaub ich erst 48 Wochen verstreichen und dann mit Gutachter schauen was kommt.

Das sind keine 48 Wochen, ab dem Zeitpunkt nach der man wieder zum Arbeiten geht, oder eben die Behandlung abgeschlossen ist.
Wichtig dabei dem Arzt auf die Finger schauen, was der an die BG schreibt, manche Ärzte sind sehr BG freundlich. Man kann bei der BG ganz formlos Akteneinsicht beantragen, und dort sollte in den F Meldungen des Arztes auch der Hinweis auf bleibende Schäden stehen, sonst schnellstmöglichst den BG Arzt wechseln.
Die BG wird Dir im Falle dann drei Gutachter vorschlagen, Du solltet nach Möglichkeit keinen derer nehmen, sondern einen eigenen benennen.

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RagnarG
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von RagnarG):Vielen Dank für die Antworten. Die MDE wird sehr wahrscheinlich kommen, aber da müssen glaub ich erst 48 Wochen verstreichen und dann mit Gutachter schauen was kommt.

Das sind keine 48 Wochen, ab dem Zeitpunkt nach der man wieder zum Arbeiten geht, oder eben die Behandlung abgeschlossen ist.
Wichtig dabei dem Arzt auf die Finger schauen, was der an die BG schreibt, manche Ärzte sind sehr BG freundlich. Man kann bei der BG ganz formlos Akteneinsicht beantragen, und dort sollte in den F Meldungen des Arztes auch der Hinweis auf bleibende Schäden stehen, sonst schnellstmöglichst den BG Arzt wechseln.
Die BG wird Dir im Falle dann drei Gutachter vorschlagen, Du solltet nach Möglichkeit keinen derer nehmen, sondern einen eigenen benennen.


"Verletztenrente gibt es von den Berufsgenossenschaften für Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit, wenn der Betroffene mindestens ein halbes Jahr lang um mindestens 20 % in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist."

4x Hilfreiche Antwort

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