pro Arbeitstag wird mind. 1 Std nicht bezahlt

11. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
HilflosImGesetzesDschungel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
pro Arbeitstag wird mind. 1 Std nicht bezahlt

Sehr geehrte Damen und Herrn,

neben meinem Studium arbeite ich auf 400 € Basis in einem Café. Bezahlt werde ich (z.B. am Samstag) von 8 Uhr morgens bis 18 Uhr abends. Das sind aber nur die Öffnungszeiten. Aber ich muss früher da sein und ja abends alles putzen.
Da ich das Café Samstags morgens öffne, heißt das, spätestens um halb 8 muss ich schon da sein und alles vorbereiten. An manchen Sa auch schon um kurz nach 7.
Um 18 Uhr lassen wir keine neuen Gäste mehr ins Café jedoch sitzen noch viele im Lokal und bis ich Küche, Gastraum, Thekenbereich gereinigt habe, ist es immer 18:30 Uhr abends. Meist aber eher 19 Uhr.

Einen "richtigen Arbeitsvertrag" gibt es nicht. Meine Chefin ist der Meinung, dass Sie mich nur pro volle Stunde bezahlt (macht sie bei den anderen Angestellten genauso). Dafür dürfen wir alle Getränke (ausser Alkohol) kostenlos während der Arbeitszeit konsumieren.

Ich komm mir ziemlich ausgebeutet vor, jedoch war die Situation in meinem letzten Nebenjob sehr ähnlich. Ist es rechtens, nur pro volle Stunde während der Öffnungszeiten bezahlt zu werden oder muss sie mich pro volle Stunde seit Arbeitsantritt bezahlen? Was ist mit halben Stunden? Werden die gar nicht aufgerechnet?

Trinkgeld darf ich mir auch nicht behalten und auch den Kunden dies nicht sagen. Dafür bekomme ich fest 8 € die Stunde. Ist das normal?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Liebe Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miramar123
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 92x hilfreich)

"Normal" ist das nicht - die Zeit, die Sie gearbeitet haben, sollten Sie auch bezahlt bekommen, Putz- und Aufräumarbeiten gehören ja nicht zu Ihrer bevorzugten Freizeitgestaltung ;)

Das Problem wird eher sein, dass Recht haben und Recht bekommen hier zwei paar Schuhe sind - setzen Sie Ihre Rechte durch, werden Sie bald in einem anderen Cafe arbeiten (müssen). :/

Mit dem Trinkgeld wird es verschiedentlich gehandhabt - einige dürfen die Trinkgelder behalten, bei anderen läuft es in einen gemeinsamen Pott, aus dem dann aufgeteilt wird ( um zu vermeiden, dass Kollegen mit "besseren Tischen" immer im Vorteil sind ).

Viele Grüße von Mira



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#2
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

zum Trinkgeld sagt die Rechtsprechung :

Das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 9. Dezember 2010 - 10 Sa 483/10 ) hat entschieden, dass Kellner ihr Trinkgeld auch selber behalten dürfen und nicht in eine Gemeinschaftskasse einzahlen müssen. Der Arbeitgeber darf auch keine entsprechenden Anweisungen geben.

Hintergrund ist nach Meinung des LAG, dass es sich bei dem Trinkgeld nicht um einen Bestandteil des Arbeitsentgeltes handelt, sondern um eine persönliche Zuwendung des Gastes an den Kellner, weil er mit dessen Serviceleistung zufrieden war. Da ja aber der Kellner diese Gelder aufgrund seiner ganz persönlichen Leistung dem Gast gegenüber erhält und nicht aufgrund des Arbeitsvertrages, darf er sie eben auch ganz selber alleine für sich behalten.
http://stuwal.blog.de/2011/11/09/kellner-duerfen-trinkgeld-behalten-12141436/

ein Anspruch auf Vergütung der gesamten geleisteten Arbeitszeit ergibt sich aus §§ 611,612 BGB
dazu müssen keine "vollen" oder "halbe" Stunden erreicht werden, um einen Anspruch auf Vergütung herzuleiten

muß man halt schauen , ob man lieber den Ärger auf sich nimmt, zu klagen wegen 8 Euro am Tag oder sich nicht 4 oder 5 Cola oder O-Säfte umsonst reinzieht und es damit gut sein lässt...........

das mit dem Trinkgeld würde ich aber auf jeden Fall ansprechen....

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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#3
 Von 
HilflosImGesetzesDschungel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten! Speziell auch für die Links.

Nein klagen werde ich nicht. Jedoch war es mir sehr wichtig für eine neue Arbeitssuche. Da es sich ja hierbei nur um einen Nebenjob handelt, bin ich mit den "Rechten und Pflichten" als Servicekraft nicht sehr stark vertraut und jetzt habe ich ein paar Sachen gelernt, die ich bei der nächsten Jobsuche vorweg klären möchte.
Wie bereits geschrieben, war die Situation in der früheren Arbeitsstelle sehr ähnlich und somit wusste ich nicht ob das in der Gastronomie "normal" ist.

Nochmal vielen herzlichen Dank! Sie haben mir wirklich sehr geholfen!

Liebe Grüße

-- Editiert HilflosImGesetzesDschungel am 11.01.2013 16:41

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