privater Stick von Arbeitgeber geöffnet

8. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rolfola
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
privater Stick von Arbeitgeber geöffnet

Hallo,
ich hätte gerne eine Auskunft zur rechtlichen Lage zur folgenden Situation:

Am letzten Arbeitstag einer befristeten Tätigkeit wurden betriebliche Daten auf einem privaten Stick, der bereits private Inhalte enthielt, gespeichert. Dieser Stick verließ jedoch nie die betrieblichen Räumlichkeiten und wurde einige Tage später vom Arbeitgeber noch im Rechner steckend gefunden und geöffnet. Aufgrund der enthaltenen Daten wurde der Stick daraufhin dem nächsthöheren Vorgesetzten ausgehändigt und eine Meldung an die Personalabteilung getätigt. Der betroffene (ehemalige) Mitarbeiter war weder bei der Begutachtung der Daten zugegen bzw. darüber informiert noch wusste er von der Meldung des Vorfalls an die Personalabteilung. Der Vorfall ereignete sich bereits vor mehr als einem Monat und der betroffene Mitarbeiter hat noch immer keine Offizielle Information zu der Sachlage. Erst durch Nachfrage, ob der Stick dort im Büro sei, wurde er über den Stand informell aufgeklärt.
Es gibt kein direktes Verbot zur Nutzung eines privaten Sticks, jedoch dürfen interne Daten nicht auf externen Rechnern genutzt werden.

Meine Fragen sind nun:
Darf der Arbeitgeber ohne Beisein des Mitarbeiters den Stick öffnen und sich die Inhalte anschauen?
Die Tätigkeit befand sich im Öffentlichen Dienst. Welche Folgen kann das für künftige Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst haben?
Können sich hieraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben?

Ich danke für eine kompetente Auskunft bereits im Voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5537 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Rolfola):
Darf der Arbeitgeber ohne Beisein des Mitarbeiters den Stick öffnen und sich die Inhalte anschauen?


Natürlich. Der AG findet in einem seiner Rechner einen Stick, von dem er nicht weiß, wo er her kommt. Selbstverständlich darf er da drauf schauen.

Zitat (von Rolfola):
Die Tätigkeit befand sich im Öffentlichen Dienst. Welche Folgen kann das für künftige Tätigkeiten im Öffentlichen Dienst haben?


Wenn der nächste AG mal nachfragt und das zur Sprache kommt, dürfte das durchaus negative Folgen (im Sinne von Aussortierung im Bewerbungsverfahren) haben.

Zitat (von Rolfola):
Können sich hieraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben?


Evtl. im Bereich Computersabotage, aber damit ist eher nicht zu rechnen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

/// Aufgrund der enthaltenen Daten wurde der Stick daraufhin dem nächsthöheren Vorgesetzten ausgehändigt und eine Meldung an die Personalabteilung getätigt.

Im Umkehrschluss scheint es so zu seinen, dass diese privaten Daten personalrechtlich bedeutsam sein könnten. Du allein - und nun auch die PA - weiß, was du auf dem Stick alles gebunkert haben magst.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von Rolfola):
Darf der Arbeitgeber ohne Beisein des Mitarbeiters den Stick öffnen und sich die Inhalte anschauen?

Ja, darf er. Muss er sogar.



Zitat (von Rolfola):
Können sich hieraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben?

Ja.
Wobei da viele Faktoren Einfluss drauf haben, ob es Konsequenzen gibt.



Zitat (von hiphappy):
Evtl. im Bereich Computersabotage,

Oder das große Feld der "Wirtschaftspionage".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Ich denke das durchaus die Frage was betriebliche Daten auf einem privaten Stick zu suchen haben relevant sein dürfte.

Vor allem, wenn diese am letzten Arbeitstag auf den Stick übertragen wurden. Da dürfte durchaus i mRaum stehen ,dass der ehemalige MA diese, aus welchen Gründen auch immer, mitnehmen wollte und den Stick nur vergessen hatte mitzunehmen

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

Im Grunde ist ja schon die Fragestellung ziemlich lustig:
Was ist privat an einem Stick, den AN im Firmenrechner stecken lässt? Er gehört ihm, aber das war's auch. Privat im Sinn von nicht öffentlich wohl kaum.

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7085 Beiträge, 1479x hilfreich)

Zitat:
Darf der Arbeitgeber ohne Beisein des Mitarbeiters den Stick öffnen und sich die Inhalte anschauen?


Ich werte das dazuholen eines zweiten Mitarbeiters als sehr vorbildlich. Ein 4 Augen Prinzip ist immer gut

Zitat:
Dieser Stick verließ jedoch nie die betrieblichen Räumlichkeiten und wurde einige Tage später vom Arbeitgeber noch im Rechner steckend gefunden und geöffnet.


Fund-Stick - da ist es normal das man sich anschaut, von wem der stammen könnte. Auch dies ist normal.

In eine Geldbörse die ich finde, darf ich auch reinschauen um zu sehen, wem sie gehört

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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