hallo
ich habe eine baufirma in rheinland pfalz...
ich habe momentan sehr viel zu tun und benötige einen weiteren handwerker..
ich möchte mit einem handwerker aus polen zusammenarbeiten..
der soll hier bei mir für ca. 4 wochen arbeiten
der handwerker würde hier in deutschland ein kleinstunternehmen anmelden..
was muß ich beachten....ist das mit dem kleinstunternehmen richtig?
ist es generell erlaubt das ein arbeiter aus polen hier in deutschland als subunternehmer arbeitet??
danke für ihre hilfe
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polnischer arbeiter als subunternehmer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. die skizzierte konstruktion riecht nach scheinselbständigkeit
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
der arbeiter wird selbstständig arbeiten.
er wird aufträge von mir bekommen,.....die er dann verrichtet...
wo ist das eine scheinselbständigkeit...??
bitte um konstruktive beiträge
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1.
weil ein Großteil seiner Rechnungen an dich adressiert sein wird.
Dies darf aber nur zum Teil geschehen.(3/5 oder so, müsstest mal nachschauen)
Umgehen kann er dies, indem er noch weitere Auftraggeber hat.
2.
Auch ein Subunternehmer unterliegt dem Meisterzwang.
Wie das bei ausländischen Mitbürgern zutrifft, dürfte in der Handwerksordnung nachzulesen sein.
Vielleicht gibt hier noch einen Experten, der damit Erfahrungen hat und dir dies genau mitteilen kann.
Die Handwerkskammern müssten dir aber auch weiterhelfen können.
Ingo
PS: hatte überlesen, das es sich nur um 4 Wochen handelt, da dürfte Punkt 1. nicht mehr ins Gewicht fallen.
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-- Editiert am 23.03.2010 01:07
... mein beitrag war konstruktiver als du anscheinend meinst und sollte dir das stichwort zum googlen liefern: scheinselbständigkeit ist dann gegeben, wenn der subunternehmer tatsächlich in seiner existenz praktisch von einem einzigen arbeitgeber abhängt. dergleichen wird als vermeidung der abgabenpflicht verstanden. das trifft auch zu: es hindert dich ja niemand, mit dem polen einen vierwochenvertrag abzuschließen.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
-- Editiert am 23.03.2010 10:38
... mein beitrag war konstruktiv und sollte dir das stichwort zum googlen liefern: scheinselbständigkeit ist dann gegeben, wenn der subunternehmer tatsächlich in seiner existenz von einem einzigen arbeitgeber abhängt. dergleichen wird als vermeidung der sonstigen abgabenpflicht verstanden. das trifft auch zu: es hindert dich ja niemand, mit dem polen einen vierwochenvertrag abzuschließen.
und es ist ein nettes und häufiges missverständnis: der mann wird selbständig arbeiten (aber ich sage ihm, was er zu tun hat)
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