ordentliche Kündigung - unbezahlter Urlaub

4. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
micha9591
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ordentliche Kündigung - unbezahlter Urlaub

Ich habe zum 30.04.2011 bei meinen arbeitgeber fristgemäß gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir ohne meines wissens unbezahlten Urlaub gegeben,einbßen von fast 300 Euro. Ist das rechtens ohne mich zu informieren. Da ich als LKW-Fahrer dort tätig war wurde ein neuer Fahrer eingestellt der schon in dieser zeit meinen LKW fuhr. besten Dank allen für eine Antwort

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie waren also vor der Kündigung freigestellt. Wie lange? Haben Sie Urlaub für diese Zeit beantragt? Wie kam es zu der Freistellung? Gibt es dazu irgendetwas schriftliches?

Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nicht einfach eine Freistellung in unbezahlten Urlaub ummünzen. Ein paar mehr Details würden vielleicht für eine Antwort helfen.

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#2
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
ohne meines wissens unbezahlten Urlaub gegeben


Wie das ? Urlaub nimmt man, beantragt ihn und dann bekommt man ihn. Der Chef kann nur Betriebsferien anordnen, natürlich bezahlt.

Oder hat er dich "freigestellt", dann aber zu seinen Kosten.

Uwe

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#3
 Von 
micha9591
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein hab resturlaub genommen und dann auf dem kontoauszug weniger geld vom AG hab ihn gefragt und er sagt es ist unbezahlter urlaub, wenn ich nicht genügend resturlaub habe ist er doch verpflichtet mich einzusetzen oder sehe ich das verkehrt so

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#4
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Du hast im April gekündigt und gesagt das du Urlaub bis zum 30.4 nimmst und bist nicht mehr gekommen. Oder wie ?

Ist doch dein Problem wenn du zu wenig Urlaub hast, rechnen muss man schon selber.

Uwe





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#5
 Von 
micha9591
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nein uwe habe fristgerecht gekündigt den rest urlaub genommen und auf abruf zu hause und dafür unbez. urlaub bekommen ohne meines wissens

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#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
und auf abruf zu hause


Können Sie das beweisen, dass der AG Sie auf Abruf zu Hause gelassen hat? Wenn ja, dann ab zum Arbeitsgericht Lohnklage einreichen und abwarten wie ein Richter entscheidet. Der Rechtspfleger hilft Ihnen beim Formulieren der Klage. Sie müssen nur den konreten Bruttobetrag selber ausrechnen.
Haben Sie eine Lohnabrechnung mit dem angeblich unbezahlten urlaub bekommen?

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#7
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Urlaub "bekommt" man nicht man "nimmt" in.

Ich würde klagen, wenn du auf "Abruf" zu hause warst. Erkläre dann dem Richter warum man das so gemacht hat. Üblich ist es eher den Resturlaub am "Ende" zu nehmen......

Uwe


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#8
 Von 
micha9591
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

war beim anwalt, ist nicht rechtens was die da abziehen wollen wird wohl zur klage kommen

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-- Editiert am 06.05.2011 13:01

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