Ich habe zum 30.04.2011 bei meinen arbeitgeber fristgemäß gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir ohne meines wissens unbezahlten Urlaub gegeben,einbßen von fast 300 Euro. Ist das rechtens ohne mich zu informieren. Da ich als LKW-Fahrer dort tätig war wurde ein neuer Fahrer eingestellt der schon in dieser zeit meinen LKW fuhr. besten Dank allen für eine Antwort
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ordentliche Kündigung - unbezahlter Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sie waren also vor der Kündigung freigestellt. Wie lange? Haben Sie Urlaub für diese Zeit beantragt? Wie kam es zu der Freistellung? Gibt es dazu irgendetwas schriftliches?
Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber nicht einfach eine Freistellung in unbezahlten Urlaub ummünzen. Ein paar mehr Details würden vielleicht für eine Antwort helfen.
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quote:
ohne meines wissens unbezahlten Urlaub gegeben
Wie das ? Urlaub nimmt man, beantragt ihn und dann bekommt man ihn. Der Chef kann nur Betriebsferien anordnen, natürlich bezahlt.
Oder hat er dich "freigestellt", dann aber zu seinen Kosten.
Uwe
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nein hab resturlaub genommen und dann auf dem kontoauszug weniger geld vom AG hab ihn gefragt und er sagt es ist unbezahlter urlaub, wenn ich nicht genügend resturlaub habe ist er doch verpflichtet mich einzusetzen oder sehe ich das verkehrt so
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Du hast im April gekündigt und gesagt das du Urlaub bis zum 30.4 nimmst und bist nicht mehr gekommen. Oder wie ?
Ist doch dein Problem wenn du zu wenig Urlaub hast, rechnen muss man schon selber.
Uwe
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nein uwe habe fristgerecht gekündigt den rest urlaub genommen und auf abruf zu hause und dafür unbez. urlaub bekommen ohne meines wissens
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quote:
und auf abruf zu hause
Können Sie das beweisen, dass der AG Sie auf Abruf zu Hause gelassen hat? Wenn ja, dann ab zum Arbeitsgericht Lohnklage einreichen und abwarten wie ein Richter entscheidet. Der Rechtspfleger hilft Ihnen beim Formulieren der Klage. Sie müssen nur den konreten Bruttobetrag selber ausrechnen.
Haben Sie eine Lohnabrechnung mit dem angeblich unbezahlten urlaub bekommen?
Urlaub "bekommt" man nicht man "nimmt" in.
Ich würde klagen, wenn du auf "Abruf" zu hause warst. Erkläre dann dem Richter warum man das so gemacht hat. Üblich ist es eher den Resturlaub am "Ende" zu nehmen......
Uwe
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war beim anwalt, ist nicht rechtens was die da abziehen wollen wird wohl zur klage kommen
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-- Editiert am 06.05.2011 13:01
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