öffentlicher Dienst - wird jeder Verstoß gegen ein Gesetz mit einer Kündigung geahndet?

14. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
öffentlicher Dienst - wird jeder Verstoß gegen ein Gesetz mit einer Kündigung geahndet?

Hallo,
mich würde einmal interessieren, wann man als Mitarbeiter (Angestelltenverhältnis) im öffentlichen Dienst gekündigt werden kann. Also was muss man "verbrechen"?
Gibt es Taten, bei denen man "ungeschoren" davonkommt? Oder wird jeder Verstoß gegen ein Gesetz mit einer Kündigung geahndet?
Danke!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Im Grunde gelten die gleichen Kündigungsvoraussetzungen wie in der privaten Wirtschaft, d.h. betriebsbedingte, verhaltensbedingte Kündigung sind genau so möglich.

Gerichtliche Verurteilungen gelten i.d.R. als Kündigungsgrund.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!!
Aber es gibt doch auch Strafn ohne gerichtl. Verurteilung.
Anders gefragt: Wann kommt es zu einer gerichtl. Verurteilung und wann ohne? Gibt es da Richtlinien?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Was für Strafen meinen Sie? Bußgelder und Co. sind jedenfalls kein Kündigungsgrund.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, aber es gibt doch beispielsweise Bußgelder wegen Fehlverhalten im Straßenverkehr und Busgelder....z.B. wegen Steuerhinterziehung oder Drogendelikte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Also Bußgelder im Straßenverkehr (zu schnell Fahren, Rotlicht missachtet, Falschparken) gelten nicht als Kündigungsgrund. Drogendelikte und Steuerhinterziehung führen in den meisten Fällen zu einem Gerichtsverfahren. Kommt es hier zur Verurteilung, ist die Stelle in Gefahr.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Betriebsbedingte kündigungen sind, bis jetzt jedenfalls, ausgeschlossen, der senat- als arbeitgeber - hat bisher darauf verzichtet, zumindest in berlin.


Erstens gibt es Ihren 'Senat' wirklich fast nur in Berlin und zweitens heißt ein Verzicht noch lange nicht, dass eine derartige Kündigung ausgeschlossen ist.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!!
Gibt es hier etwas offizielles festgelegtes oder liegt das dann im Ermessen des AG??
Ich mein, was ist beispielsweise bei einer Verurteilung, die aber nicht dazu führt, dass man "vorbestraft" ist? (also unter 90 TS)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Die 90TS-Grenze gilt hier nicht. DIe gilt nur für 'private Führungszeugnisse'. Auch geringere Verurteilungen können eine Kündigung begründen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Info.
Aber es gibt offenbar keine Richtlinien dafür, denn es wird immer wieder von "kann" gesprochen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Aber es gibt offenbar keine Richtlinien dafür


Richtig erkannt. Das kommt ja z.B. (auch) auf das 'Vergehen' und die ausgeübte Tätigkeit an.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!!

Da würde mich beiläufig mal was interessieren.
Wie ist das, wenn man z.B. etwas klaut (also Diebstahl) ....oder bleiben wir bei der Sache mit der Steuerhinterziehung oder den Drogen.
Es gibt doch nicht bei jeder Sache ein gerichtliches Verfahren....da käme doch der Staat gar nicht mehr hinterher, oder?

Sorry, ich kenn mich da überhaupt net aus.....

Hintergrund: Auf einer Geburtstagsfeier gestern habe ich mich mit Leuten unterhalten, die im öffentlichen Dienst arbeiten und da kam eben diese Frage auf....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Auskunft!!
Irgendwie kann ich das aber nicht nachvollziehen, warum darf ein AG jemandem wegen privater verfehlungen kündigen? Klar, Angestellte im ÖD sollten ein Vorbild sein, aber mal ehrlich...jeder Mensch macht mal Fehler....dafür gibt es ja Strafen.
Mich würde interessieren, ob sowas vor höheren Gerichten Bestand hätte....

Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

wie überall anderes gilt auch im öffentlichen Dienst, sobald das Vertrauensverhältniss zum AG irreperabel zerstört ist kommt es zu einer Kündigung.

z.Bsp. Angestellte bei der Landeshauptkasse unterschlägt Geld --> Kündigung
Angestellter im Finanzamt hinterzieht Steuern --> ob er da den richtigen Beruf hat?

wobei letzters für einen Angestellten im öffentlichen Peronennahverkehr nicht zwangsläufig in einer Kündigung endet.

Im Sachverhalt kommt es stark auf die Position an, welche der jenige bekleidet, jeder Fall ist anders.
-------------------------
Generell wird kein AN im öffentlichen Dienst gekündigt wenn er schwerwiegend krank ist, dass gilt für Suchtkrankheiten genauso wie für andere Krankheiten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

ich hab Sie doch nicht verneint, ich wollts nur mit meinen Worten ausdrücken ;)

Es gibt hier ehmalige Kollegen, die sich ebend doch mit dem AG überworfen haben oder ihre Pflichten vernachlässigt haben.

Aber bei über 1000 Angestellten sind das nicht mal 0,5 % in sofern haben Sie schon recht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2179
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo ins Forum und erstmal vielen herzlichen Dank, dass Sie sich alle so reghaft an der Diskussion beteiligen.
Kurz zu mir, ICH arbeite NICHT im öffentlichen Dienst.

Wie gesagt habe ich mehrere Bekannte, die jedoch im ÄD (sowohl Bundesbehörde als auch bei den Kommunen) arbeiten.

Es gibt auch keinen konkreten Fall, mich würde es einfach einmal allgemein interessieren. Deshalb habe ich mir ein paar Beispiele einfallen lassen:

1. Ein Mitarbeiter einer Gemeindeverwaltugn wird bei der Rückkehr aus dem Holland-Urlaub mit Haschisch erwischt.
2. Ein Mitarbeiter des Fiannzamtes arbeitet nebenbei "schwarz" (Aufträge für 50.000 €)
3. Ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes (oder neuerdings heißt es ja Agentur für Arbeit) hinterzieht Steuern in Höhe von 2000 €
4. Ein Mitarbeiter der Bundeswehr begeht eine Körperverletzung

Solche Beispiele würden mich interessieren. Natürlich können es auch MitarbeiterINNEN sein :-)

Aber wie gesagt, ein konkreter Fall steckt nicht dahinter, zumindest würde es mich nicht betreffen:-)))

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

keiner eine Meinung?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wie bereits gesagt wurde, kann man das pauschal alles nicht beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an, insofern brauchen wir hier nicht 1000 Beispiele zu diskutieren.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Mir gings ja nur mal darum, zu wissen, ob es wirklich sein kann, dass jemand in o.a. Fall mit der Kündigung rechnen muss. Geht mir irgendwie nicht in den Kopf rein...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Niemand hier mit Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen wie oben angegeben? :-(

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Wenn ich der Disziplinarvorgesetzte wäre und über Disziplinarmaßnahmen entscheiden müsste würde ich entscheiden,

4 Augengespräch immer und sehr ausführlich

Entlassen würde ich wegen deiner Aufzählungen niemand über das genaue Disziplinarvorgehen kann man aber nur im Einzelnen unter Berücksichtigung des beruflichen und sozialen Umfeldes entscheiden.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12302.03.2009 16:51:20
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen