öff Dienst Vertrag halbe Stelle und ständig Überstunden. Kann man sich wehren oder nicht?

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)
öff Dienst Vertrag halbe Stelle und ständig Überstunden. Kann man sich wehren oder nicht?

Folgende Frage:

Jemand hat vor 1 Jahr einen 20 Std Vertrag im Rathaus gemacht (angestellt, nicht verbeamtet). Vertraglich vereinbart sind 20 Std pro Woche, aber die Aktenberge mit Termin Fristen fordern ständig mehr und mehr Stunden. Das Spezialwissen das man für diese Stelle braucht, ist ungewöhnlich und kompliziert, "irgendeine" Vertretung kann nicht helfen. Bis 50 Ü Std kann monatlich als "Gleittage für irgendwann" aufgestockt und gespeichert werden, darüberhinaus wird gekappt/Stunden werden verschenkt.

Nun gab es eine Verfügung, daß ab 2019 noch weitere Arbeitsbereiche abgedeckt werden müssen- und Arbeitnehmer hat sich beschwert. Es reicht ihm.

Antwort vom Teamleiter: wenn ich das sage wird das gemacht. Es gibt zuwenig Personal, also wird das "vom Bestandspersonal" gemacht. Es muß gemacht werden.

Frage:

Wie kann sich der Angestellte wehren? Er möchte weder vertragliche Stunden aufstocken noch irgendwann RiesenUrlaub machen. Er will einfach nur eine Tätigkeit machen die so ungefähr dem entspricht was vertraglich festgelegt wurde.


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31977 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Fitta):
Er will einfach nur eine Tätigkeit machen die so ungefähr dem entspricht was vertraglich festgelegt wurde.
Moin, was wurde denn vertraglich festgelegt?
Zitat (von Fitta):
Vertraglich vereinbart sind 20 Std pro Woche,
Na, das ist doch schon mal was. Auch Fristarbeit? Steht das in diesem Vertrag oder liegt die nur auf seinem Tisch?
Zitat (von Fitta):
Bis 50 Ü Std kann monatlich als "Gleittage für irgendwann" aufgestockt und gespeichert werden, darüberhinaus wird gekappt/Stunden werden verschenkt.
Das ist wichtig, das trifft sicher für VZ-Beschäftigte auch zu. Diese werden aber nie so viele Ü-Stunden/Gleitzeit ansammeln.Im Rathaus sitzen diese nicht bis 20 Uhr...
Was du beschreibst, ist das Los ganz vieler TZ-Mitarbeiter.
Zitat (von Fitta):
Nun gab es eine Verfügung, daß ab 2019 noch weitere Arbeitsbereiche abgedeckt werden müssen-
Gabs dazu auch ein Angebot der Änderung deines Arbeitsvertrages? zb. Auf 25 oder 30 Stunden?
Zitat (von Fitta):
Es muß gemacht werden.
Das ist korrekt.
Zitat (von Fitta):
Wie kann sich der Angestellte wehren?
Indem er genau das macht, was gemacht werden muss. Er macht das in genau 20 Wochenstunden. Jede Woche.
Ich meine, dieser Mitarbeiter kann nur an sich selbst arbeiten, er kann im Rathaus die Verwaltungsstrukturen und die Personalplanung nicht ändern. Nur sich selbst kann er ändern.
Das soll nicht heißen, dass er bummeln soll.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Hinsichtlich der Überstunden gibt es doch im ÖD flächendeckend Tarifverträge, in denen das geregelt es, es gibt die Personalvertretung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Bis 50 Ü Std kann monatlich als "Gleittage für irgendwann" aufgestockt und gespeichert werden, darüberhinaus wird gekappt/Stunden werden verschenkt.


Das auf keinen Fall akzeptieren: Wenn der Ü-Stundenabbau nicht möglich ist, dann so rechtzeitig die Ü-Stunden abbauen, dass eben nichts gekappt werden kann. ("Hallo Chef, wenn ich jetzt nicht abfeiere, verfallen meine Übersunden und für nix komm ich nicht arbeiten. Tschüss bis nächsten Monat").

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Und ganz grundsätzlich: du schuldest eine Arbeit mittlerer Güte - du bist nicht Speedy Gonzales, kannst dich auch nicht zweiteilen usw.
Also böte sich an, dass du dir etwa am Wochenanfang die Termisachen ansiehst und deinem Chef sagst: das schaffe ich in dieser Zeit - aber damit und damit sieht es mau aus, da droht Verfristung (oder ähnlich).

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#5
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Hinsichtlich der Überstunden gibt es doch im ÖD flächendeckend Tarifverträge, in denen das geregelt es, es gibt die Personalvertretung.

Hallo wirdwerden!

Vielen Dank und meine blöde Frage kommt hier: wo kann ich diese genaue Regelung dazu herunterladen? Gibt es das als pdf im Internet oder wo?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fitta
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo wirdwerden!

Vielen Dank und meine blöde Frage kommt hier: wo kann ich diese genaue Regelung dazu herunterladen? Gibt es das als pdf im Internet oder wo?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ich weiss nicht, unter welchen Tarifvertrag Du fällst. Aber eigentlich sind wohl alle im www veröffentlicht. Außerdem kann Dir da die Personalvertretung weiterhelfen.

wirdwerden

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#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, der derzeit wichtigste Ansprechpartner für Dich ist die Personalvertretung.

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Meine persönliche Meinung

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