Folgende Frage:
Jemand hat vor 1 Jahr einen 20 Std Vertrag im Rathaus gemacht (angestellt, nicht verbeamtet). Vertraglich vereinbart sind 20 Std pro Woche, aber die Aktenberge mit Termin Fristen fordern ständig mehr und mehr Stunden. Das Spezialwissen das man für diese Stelle braucht, ist ungewöhnlich und kompliziert, "irgendeine" Vertretung kann nicht helfen. Bis 50 Ü Std kann monatlich als "Gleittage für irgendwann" aufgestockt und gespeichert werden, darüberhinaus wird gekappt/Stunden werden verschenkt.
Nun gab es eine Verfügung, daß ab 2019 noch weitere Arbeitsbereiche abgedeckt werden müssen- und Arbeitnehmer hat sich beschwert. Es reicht ihm.
Antwort vom Teamleiter: wenn ich das sage wird das gemacht. Es gibt zuwenig Personal, also wird das "vom Bestandspersonal" gemacht. Es muß gemacht werden.
Frage:
Wie kann sich der Angestellte wehren? Er möchte weder vertragliche Stunden aufstocken noch irgendwann RiesenUrlaub machen. Er will einfach nur eine Tätigkeit machen die so ungefähr dem entspricht was vertraglich festgelegt wurde.
öff Dienst Vertrag halbe Stelle und ständig Überstunden. Kann man sich wehren oder nicht?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Moin, was wurde denn vertraglich festgelegt?ZitatEr will einfach nur eine Tätigkeit machen die so ungefähr dem entspricht was vertraglich festgelegt wurde. :
Na, das ist doch schon mal was. Auch Fristarbeit? Steht das in diesem Vertrag oder liegt die nur auf seinem Tisch?ZitatVertraglich vereinbart sind 20 Std pro Woche, :
Das ist wichtig, das trifft sicher für VZ-Beschäftigte auch zu. Diese werden aber nie so viele Ü-Stunden/Gleitzeit ansammeln.Im Rathaus sitzen diese nicht bis 20 Uhr...ZitatBis 50 Ü Std kann monatlich als "Gleittage für irgendwann" aufgestockt und gespeichert werden, darüberhinaus wird gekappt/Stunden werden verschenkt. :
Was du beschreibst, ist das Los ganz vieler TZ-Mitarbeiter.
Gabs dazu auch ein Angebot der Änderung deines Arbeitsvertrages? zb. Auf 25 oder 30 Stunden?ZitatNun gab es eine Verfügung, daß ab 2019 noch weitere Arbeitsbereiche abgedeckt werden müssen- :
Das ist korrekt.ZitatEs muß gemacht werden. :
Indem er genau das macht, was gemacht werden muss. Er macht das in genau 20 Wochenstunden. Jede Woche.ZitatWie kann sich der Angestellte wehren? :
Ich meine, dieser Mitarbeiter kann nur an sich selbst arbeiten, er kann im Rathaus die Verwaltungsstrukturen und die Personalplanung nicht ändern. Nur sich selbst kann er ändern.
Das soll nicht heißen, dass er bummeln soll.
Hinsichtlich der Überstunden gibt es doch im ÖD flächendeckend Tarifverträge, in denen das geregelt es, es gibt die Personalvertretung.
wirdwerden
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Zitat:Bis 50 Ü Std kann monatlich als "Gleittage für irgendwann" aufgestockt und gespeichert werden, darüberhinaus wird gekappt/Stunden werden verschenkt.
Das auf keinen Fall akzeptieren: Wenn der Ü-Stundenabbau nicht möglich ist, dann so rechtzeitig die Ü-Stunden abbauen, dass eben nichts gekappt werden kann. ("Hallo Chef, wenn ich jetzt nicht abfeiere, verfallen meine Übersunden und für nix komm ich nicht arbeiten. Tschüss bis nächsten Monat").
Und ganz grundsätzlich: du schuldest eine Arbeit mittlerer Güte - du bist nicht Speedy Gonzales, kannst dich auch nicht zweiteilen usw.
Also böte sich an, dass du dir etwa am Wochenanfang die Termisachen ansiehst und deinem Chef sagst: das schaffe ich in dieser Zeit - aber damit und damit sieht es mau aus, da droht Verfristung (oder ähnlich).
ZitatHinsichtlich der Überstunden gibt es doch im ÖD flächendeckend Tarifverträge, in denen das geregelt es, es gibt die Personalvertretung. :
Hallo wirdwerden!
Vielen Dank und meine blöde Frage kommt hier: wo kann ich diese genaue Regelung dazu herunterladen? Gibt es das als pdf im Internet oder wo?
Hallo wirdwerden!
Vielen Dank und meine blöde Frage kommt hier: wo kann ich diese genaue Regelung dazu herunterladen? Gibt es das als pdf im Internet oder wo?
Ich weiss nicht, unter welchen Tarifvertrag Du fällst. Aber eigentlich sind wohl alle im www veröffentlicht. Außerdem kann Dir da die Personalvertretung weiterhelfen.
wirdwerden
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