nicht einhalten der Kündigungsfrist

5. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)
nicht einhalten der Kündigungsfrist

Hallo Leute,
mal angenommen, jemand ist nicht wirklich glücklich in seinem Job und hat einen neuen gefunden. Leider hat die Person eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende und auf Grund dessen schon mehrere Absagen kassiert.
Was würde passieren, wenn man 4 Wochen zum Ende einen anderen Monats kündigen würde?

Vielen Dank und viele Grüße

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-- Editiert am 05.11.2009 16:32

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 134x hilfreich)

Die vereinbarten Kündigungsfristen im Vetrag sind grundsätzlich von beiden Seiten einzuhalten. Der AG muss ja auch die Möglichkeit haben, für Ersatz zu sorgen.

Denn beide Seiten haben Rechte und Pflichten.

Es sei denn, dein AG lässt sich auf einen Auflösungsvertrag ein.

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Die vereinbarten Kündigungsfristen im Vetrag sind grundsätzlich von beiden Seiten einzuhalten. Der AG muss ja auch die Möglichkeit haben, für Ersatz zu sorgen.


Prinzipiell ist das richtig. Für einen AG ist aber nichts schlimmer als einen demotivierten Mitarbeiter zu haben.

In den meisten Fällen wird ein AG sich daher auch auf einen Auflösungsvertrag einlassen.

Wenn das nicht klappt und man nimmt doch eine neue Stelle an, läuft man Gefahr eine fristlose Kündigung zu erhalten, im ungünstigsten Fall macht man sich sogar Schadensersatzpflichtig. Hier dürfte jedoch die Beweislast für den AG nicht einfach sein.

Gilt eigentlich diese Kündigungsfrist für beide Seiten?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#3
 Von 
Spitzenmaus
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antworten.
Ja, die Kündigungsfrist gilt für beide seiten. Der AG weiss auch, dass der AN eine neue Stelle sucht, allerdings denkt dieser aus anderen Gründen.
Trotzdem hat der AG ziemlich angst, dass der AN das Unternehmen verlässt, auf der anderen Seite sieht, oder will, die 2 Klassen Gesellschaft nicht sehen.
Wenn Schadensersatz gefordert wird, mit wieviel muss man da rechnen? Prozentual vom Gehalt?

LG

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-- Editiert am 05.11.2009 19:08

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es gibt definitiv keine Berechnungsgrundlage, nach der Ihnen hier jemand den möglichen Schadensersatz vorrechnen könnte. Das hängt vom zu beziffernden Schaden ab. Den können Sie besser einschätzen als sonst irgendjemand, ob und in welcher Höhe der Arbeitgeber finanzielle Nachteile durch Ihren Weggang hat.


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" Don`t feed trolls"

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