nach Kündigung kein Lohn!

15. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)
nach Kündigung kein Lohn!

Hallo,
es ist genau das eingetroffen, was ich befürchtet habe!
(https://www.123recht.net/forum/arbeitsrecht/immer-Minusstunden-__f538865.html)

Nachdem ich am 15.7 fristgerecht gekündigt hatte, wurde ich von meiner Chefin auf die ausstehenden Minusstunden angesprochen! Ich habe sie dann daran erinnert, dass ich ja eigentlich eine Vertragsänderung wollte, eben wegen der Ansammlung der Minusstunden, woraufhin sie dann gesagt hat, ach wir vergessen die Minusstunden einfach (das habe ich sogar schriftlich!).

Nun ist es so, dass seit heute mein Lohn fällig ist, dieser aber nach wie vor nicht überwiesen wurde.
Nun habe ich versucht meine Chefin anzurufen - sie ging nicht ran.
Habe ihr bei whatsapp geschrieben - es wurde gelesen und ich dann blockiert!

Ich wurde dann wütend, dass man so versucht ein Arbeitsverhältnis zu beenden und ihr bei FB geschrieben, dass ich jetzt noch bis zum 20.8 warte und dann zum Arbeitsgericht gehen werde - wieder wurde ich blockiert.

Was habe ich denn jetzt noch für Möglichkeiten?
Besser nochmals ein schriftliche Mahnung zukommen lassen?

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35 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Besser nochmals ein schriftliche Mahnung zukommen lassen? Es ist keine Voraussetzung, aber üblich, wenn der Chef nicht ohnehin gesagt: "Du kriegst nichts". Insofern: Mahnen mit Fristsetzung und dann klagen. Hier finden Sie eine Vorlage: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/arbeitgeber-zahlt-nicht-was-tun/04/#Download

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich gehe weiterhin davon aus, dass es keine Vereinbarung zu Minusstunden gibt. Dann gibt es für Sie weiterhin keine anrechenbaren Minusstunden.
Wenn Sie in Vollzeit angestellt sind und kein Gehalt erhalten haben, dann ist es mehr als berechtigt, den Arbeitgeber nicht anzumahnen, sondern gleich die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufzusuchen und den Rechtspfleger die Gehaltsklage für Sie erstellen zu lassen.
Kostet nichts und geht schnell.
Schließlich ist man als Arbeitnehmer in der Regel existenziell auf sein Gehalt angewiesen und der Arbeitgeber ist ab dem üblichen oder vereinbarten Zahlungstermin automatisch in Verzug. Deshalb ist keine Mahnung notwendig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):
Habe ihr bei whatsapp geschrieben - es wurde gelesen und ich dann blockiert!
Ich wurde dann wütend, dass man so versucht ein Arbeitsverhältnis zu beenden und ihr bei FB geschrieben, dass ich jetzt noch bis zum 20.8 warte und dann zum Arbeitsgericht gehen werde - wieder wurde ich blockiert.


Finde ich immer wieder lustig, dieses Kindergartenverhalten..... Habe bei Facebook geschrieben..... wurde blockiert.....

Der gute alte Brief mit Zustellungsnachweis und fertig. Du hast schon viel zu viel Zeit verloren.

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#4
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von bellybutton123):
Habe ihr bei whatsapp geschrieben - es wurde gelesen und ich dann blockiert!
Ich wurde dann wütend, dass man so versucht ein Arbeitsverhältnis zu beenden und ihr bei FB geschrieben, dass ich jetzt noch bis zum 20.8 warte und dann zum Arbeitsgericht gehen werde - wieder wurde ich blockiert.


Finde ich immer wieder lustig, dieses Kindergartenverhalten..... Habe bei Facebook geschrieben..... wurde blockiert.....

Der gute alte Brief mit Zustellungsnachweis und fertig. Du hast schon viel zu viel Zeit verloren.


ob Sie das für Kindergarten halten oder nicht ist irrelevant.
Ich habe schon immer über whatsapp mit meiner Chefin kommuniziert, da ein sehr gutes Verhältnis bestand, demnach habe ich logischerweise wieder über diese Mittel kommuniziert; ich gehe ja nicht immer gleich vom schlimmsten aus!

Desweiteren war ich heute schon beim Arbeitsgericht: Die meinten eine Mahnung ist heutzutage nicht mehr notwendig und haben gleich ein Anklageschreiben inklusiver Verzugsgebühren losgeschickt.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Desweiteren war ich heute schon beim Arbeitsgericht Nun, dann können Sie vermutlich im Lauf des September mit einem Gütetermin rechnen. Und wenn Sie Glück haben, ist der AG schon vom Erhalt der Klageschrift beeindruckt und zahlt...

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#6
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Desweiteren war ich heute schon beim Arbeitsgericht Nun, dann können Sie vermutlich im Lauf des September mit einem Gütetermin rechnen. Und wenn Sie Glück haben, ist der AG schon vom Erhalt der Klageschrift beeindruckt und zahlt...


ich hätte dazu noch eine Frage:

die Dame, die das Klageschreiben angeferigt hat, hat zudem meinen AV bemängelt und weitere Punkte in das Anklageschreiben aufgenommen. zB dass die Sache mit dem Arbeitszeitkonto nichtig ist, da ich immer nur Minusstunden aufgebaut habe, dass mein AG mir noch Urlaub zu zahlen hat und mir Verzugszinsen schuldet.

Desweiteren war ich einmal krank und mir wurde dieser Tag trotz Attest als frei eingetragen. Meine Chefin hat aber wohl dennoch Geld von der Krankenkasse erhalten (wusste ich nicht) und die Dame vom Amt meinte, das wäre ein weiterer Anklagepunkt. Ingesamt umfasst das Schreiben 4 Klagepunkte.

Wie schätzt ihr denn nun meine Chancen ein, bzw was würde mein AG jetzt machen um das ganze anzufechten?
Immerhin ging es mir nur um den Lohn; die anderen Punkte wurden vom Gericht selber dazu addiert.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Immerhin ging es mir nur um den Lohn; die anderen Punkte wurden vom Gericht selber dazu addiert. Dann hätten Sie halt klarstellen müssen, daß Sie das nicht wollen. By the way steht es Ihnen natürlich frei, jederzeit Teile der Klage zurückzunehmen.

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Immerhin ging es mir nur um den Lohn; die anderen Punkte wurden vom Gericht selber dazu addiert. Dann hätten Sie halt klarstellen müssen, daß Sie das nicht wollen. By the way steht es Ihnen natürlich frei, jederzeit Teile der Klage zurückzunehmen.


nein nein, ich finde es gut, dass mir da geholfen wird, da ich soweit ja niemals gedacht hätte. ich frage mich nur, inwieweit man dann damit auch durchkommen kann, wenn das gericht diese punkte von selber eben angekreidet hat?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Das kann hier vorher auch keiner wissen. Außerdem geht es beim Arbeitsgericht i. d. R. nicht um "durchkommen" - solche Verfahren enden nur selten mit einem Urteil (und das würde dann auch lange dauern). Bereiten Sie sich auf den Gütetermin vor - da wird das Gericht einen Kompromißvorschlag von Ihnen erwarten ("Vergleich" genannt) und ob sich der AG darauf einläßt, sehen bzw. hören Sie ja dann. Und natürlich hängt der Verlauf des Gütetermins auch davon ab, ob der AG eigentlich selbst erscheint oder einen RA beauftragt, der natürlich mehr Ahnung hat...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das kann hier vorher auch keiner wissen. Außerdem geht es beim Arbeitsgericht i. d. R. nicht um "durchkommen" - solche Verfahren enden nur selten mit einem Urteil (und das würde dann auch lange dauern). Bereiten Sie sich auf den Gütetermin vor - da wird das Gericht einen Kompromißvorschlag von Ihnen erwarten ("Vergleich" genannt) und ob sich der AG darauf einläßt, sehen bzw. hören Sie ja dann. Und natürlich hängt der Verlauf des Gütetermins auch davon ab, ob der AG eigentlich selbst erscheint oder einen RA beauftragt, der natürlich mehr Ahnung hat...


was für einen Kompromissvorschlag soll ich denn da vorlegen?
und sollte ich hierfür nicht besser auch einen RA beauftragen?
sorry, hatte sowas vorher noch nie, deshalb die vielen Fragen

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Den Rechtsanwalt Alsdorf alle Fälle du selbst. Würde ich also abraten. Ansonsten kann die Gegenseite ja mit einem Kompromissvorschlag kommen und du hast dann die Freiheit zu entscheiden, ob dir das genügt. Ansonsten lohnt es sich durchaus, genau darauf zu achten, was der Richter gegebenenfalls sagt. Oft lässt er schon eine Tendenz erkennen.

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7109 Beiträge, 1484x hilfreich)

Zitat:
Ich habe schon immer über whatsapp mit meiner Chefin kommuniziert, da ein sehr gutes Verhältnis bestand, demnach habe ich logischerweise wieder über diese Mittel kommuniziert; ich gehe ja nicht immer gleich vom schlimmsten aus!


Mit einem Brief mit Frist verschaffen Sie sich aber eine ganz andere Position.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Den Rechtsanwalt Alsdorf alle Fälle du selbst. Der Kollege meint, Sie ZAHLEN den RA selbst - deshalb würde auch ich davon abraten.
was für einen Kompromissvorschlag soll ich denn da vorlegen? Das müssen Sie schon selbst entscheiden.

-- Editiert von muemmel am 19.08.2018 00:31

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Danke. Was Voice To Text manchmal anstellt. Man kann eben nicht genug Korrektur lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie erwarten ja nichts weiter, als korrekt bezahlt zu werden. Da kommt dann gerne mal bei der Güteverhandlung auf Nachfrage des Richters das Angebot vom Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer sich mit weniger begnügen soll, so als Kompromiss.

Sie müssen keinesfalls ein "Vergleichsangebot machen", Sie wollen ja nichts weiter als Ihr ausstehendes Gehalt.

Da drückt sich der Arbeitgeber vor der Bezahlung seiner Mitarbeiter, zwingt diese quasi vor Gericht zu gehen und dann soll der Arbeitnehmer zum Dank auf Gehalt verzichten?
Bellybutton123, dafür sind Sie auf jeden Fall zu klug :cheers:

Lassen Sie doch ruhig die berechtigten Forderungen, die hier die Rechtspflegerin in die Klage aufgenommen hat, in der Klageschrift stehen. Wenn der Richter diese völlig anzweifelt, können SIe ja immer noch drauf verzichten. Ich denke aber, dass die Rechtspflegerin sich auskennt.

-- Editiert von altona01 am 18.08.2018 18:16

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Sie müssen keinesfalls ein "Vergleichsangebot machen" Nun ja - wenn es Ihnen nichts ausmacht, daß das Ganze dann evtl. recht lange dauert, können Sie natürlich auch einen Vergleich verweigern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#17
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Sie müssen keinesfalls ein "Vergleichsangebot machen" Nun ja - wenn es Ihnen nichts ausmacht, daß das Ganze dann evtl. recht lange dauert, können Sie natürlich auch einen Vergleich verweigern.


das einzige was ich eigentlich will, ist das geld, welches mir rechtens zusteht...verstehe nicht, wieso man da einen vergleich vorschlagen/annehmen muss?

wenn mein chef mir summe X schuldet, dann erwarte ich auch summe X und nicht "wären sie mit summe Y zufrieden?"

oder verstehe ich da grad was falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von bellybutton123):
verstehe nicht, wieso man da einen vergleich vorschlagen/annehmen muss?

Muss man nicht.

Summe Y würde wohl recht schnell verfügbar sein.
Summe X müsste erst eingeklagt werden und könnte auch mal 6-12 Monate dauern.

Im übrigen bringt es durchaus auch Sympatiepunkte beim Gericht wenn man sich einem Vergleich nicht verschließt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

bellybutton hat schon recht, wenn es sich um eine einfache und klare Forderung handelt wie Lohn - da sollte er oder sie sich auch kein X für ein U vormachen lassen.
Mitunter sind Forderungen aber eben nicht so klar wie Kloßbrühe und es gibt ein Pro und Contra (oder es tauchen Argumente/Forderungen auf, die man nicht im Blick hatte) - dann macht es durchaus was her, einen Mittelweg zu suchen, mit dem beide leben können.
Deine Kompromisslinie könnte etwa darin liegen, dass du auf der Lohnforderung beharrst, bei den anderen Forderungen - auf die dich ohnehin erst der Rechtspfleger gebracht hat - ggf. konziliant.

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#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

verstehe nicht, wieso man da einen vergleich vorschlagen/annehmen muss? Man muß nicht - ich wies schon darauf hin. Aber im Gütetermin geht es um eine gütliche Einigung - da fällt kein Urteil. Und ein Urteil gibt es erst nach langer Zeit (siehe Antwort 18).
Im übrigen bringt es durchaus auch Sympatiepunkte beim Gericht wenn man sich einem Vergleich nicht verschließt. So ist es - der Gütetermin dürfte für Sie daher eher ungemütlich werden, denn die Arbeitsrichter sind darauf orientiert, das Verfahren damit abzuschließen, was übrigens auch der Regelfall ist

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#21
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn hier ein User mit einer berechtigten Forderung Angst gemacht wird und suggeriert wird, er müsse einem für ihn nachteiligen Vergleich zustimmen und somit auf Teile des ihm zustehenden Gehalts verzichten. Ein Vergleich ist auch oft, dass der Arbeitgeber der Zahlung des vollen Gehalts zustimmt.
Aus meiner Erfahrung mögen Richter gar nicht, wenn Arbeitgeber versuchen, ihre Angestellten um ihr wohlverdientes Geld zu bringen. Wenn eine Forderung eindeutig ist, dann zeigt der Richter auch, wohin der Zug in der nächsten Verhandlung fahren wird. Und das wird dann ja auch teurer für den Arbeitgeber.

@bellybutton123, lassen Sie sich nicht verunsichern. Ich habe schon einige Güteverhandlungen mitbekommen, da wurde gar nichts ungemütlich für den Arbeitnehmer,auch wenn diese einen nachteiligen Vergleich abgelehnt haben.
Die meisten Vergleichsverhandlungen enden aus meiner Erfahrung, wenn die Forderung wie bei Ihnen bezogen auf die Hauptforderung eindeutig ist, mit der Zusage des Arbeitgebers zu zahlen.

Wichtig:
Dabei sollten Sie unbedingt beachten, dass ein Zahlungstermin vereinbart wird. Steht nichts dazu im "Vergleich", der eben auch durch Zahlung des Gehalts erreicht wird, dann zahlen viele Arbeitgeber gerne erst viel später. Deshalb der Termin.
Bitte berichten Sie gerne hier, wie es weitergeht bei Ihnen!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ich habe schon einige Güteverhandlungen mitbekommen, da wurde gar nichts ungemütlich für den Arbeitnehmer,auch wenn diese einen nachteiligen Vergleich abgelehnt haben. Nun ja - der Optimismus der Kollegin ist ja recht erfreulich, aber ich empfehle, mal die Ausführungen dieses Anwalts zu lesen, der vermutlich auch schon einige Güteverhandlungen mitbekommen hat: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/was-ist-ein-gutetermin-beim-arbeitsgericht/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#23
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

danke nochmal für die vielen antworten.

wie ist denn jetzt der weitere vorgang?

das gericht sendet wahrscheinlich die klage an meinen alten AG.
was kann dieser dann tun? oder was wird dieser wahrscheinlich tun?

und wenn mein AG versucht mit mir privat zu verhandeln (ich mich zb aber nicht drauf einlassen will), muss ich das dem gericht dann mitteilen? oder würde sich das negativ auf mich auswirken?

zB wenn mein AG sagt ich zahle summe X obwohl mir summe Y zusteht und ich dann sage nein ich will Y?

und kann mein AG zb "dagegen klagen" ?
und wie werde ich über den werdegang informiert?

desweiteren noch was:
die rechtspflegerin hat ja noch mehrere punkte hinzugefügt, die ich vorher nicht so beachtet hatte.
könnten diese punkte ggf auch falsch oder unberechtigt sein?
und wenn ja, wie reagiere ich dann vor gericht?

zB wenn der richter sagt punkt B ist aber nicht rechtens, wie kommen sie darauf, kann ich ja schlecht sagen "naja ich will ja nur meinen lohn, punkt B hat frau X da reingeschrieben" ?

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#24
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

oder was wird dieser wahrscheinlich tun? Woher sollen wir das wissen? Wir kennen seine Gedankengänge nicht.

und wie werde ich über den werdegang informiert? Frage ist unverständlich - Sie sind doch beim "Werdegang" dabei: Warum sollte Sie da noch jemand extra informieren?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#25
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Üblicher Weise stellt der AG seine Sicht zu den Klagepunkten schriftlich gegenüber dem Gericht dar. So kenn das Gericht dann beide Seiten und kann sich auf den Gütetermin vorbereiten.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn hier ein User mit einer berechtigten Forderung Angst gemacht wird


Kann man durchaus so sehen.
Aber anfangs stand auch etwas von Minusstunden - deutet für mich auf einen nicht erfüllten Arbeitsvertrag hin.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von altona01):
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn hier ein User mit einer berechtigten Forderung Angst gemacht wird


Kann man durchaus so sehen.
Aber anfangs stand auch etwas von Minusstunden - deutet für mich auf einen nicht erfüllten Arbeitsvertrag hin.

Berry


Ja das mit den Minusstunden ist halt eher der Hauptpunkt in dieser Angelegenheit!
Ich hatte meinen VZ Vertrag mit 40h die ich aber nie erreicht habe.
Mein Dienstplan war immer 17-23Uhr, manchmal eine Stunde länger und zwei Tage die Woche frei.
Da bin ich pi mal Daumen auf 38h die Woche gekommen, ergo immer Minus angesammelt!

Deswegen hatte ich meine Chefin zweimal drauf angesprochen, den Vertrag auf 38h zu ändern, was sie aber ablehnte! Und nach meiner Kündigung hat sie mir mündlich mitgeteilt, dass sie die Minusstunden fallen lässt, was sie mir am letzten Tag auf schriftlich mitgegeben hat.

edit: in meinem Vertrag war die Rede von einem Arbeitszeitkonto, was aber nach dem Stand der Dinge mit den Minusstunden laut der Rechtspflegerin somit ungültig ist, da meine Chefin gewusst hat, dass ich nur Minus anhäufen würde und selbst auf meine Nachfrage hin nichts geändert hat. Meine Vorgänger hatten nämlich alle dasselbe Problem, nur hat meine Chefin bei denen damals alles vom Lohn abgezogen, was laut der Rechtspflegerin auch nicht erlaubt ist.

-- Editiert von bellybutton123 am 21.08.2018 18:24

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Grundsätzlich ist es zuerst mal Sache ihrer Chefin, bzw des Arbeitgebers allgemein, dem Arbeitnehmer entsprechende Aufgaben zur Ausfüllung der Arbeitszeit zu geben. Ebenfalls ist es seine Sache auch die Arbeitszeit so zu legen, dass der Arbeitsvertrag zu erfüllen ist. Wenn Sie sich bemerkbar gemacht haben und darauf hingewiesen haben, dass das Problem besteht, ist das schon mal gut. Haben sie das möglicherweise sogar noch per E-Mail gemacht? Das wäre noch besser.

Aber grundsätzlich kann es nicht sein dass ein Arbeitgeber eine Arbeitszeit festsitzt im wissen, dass der Vertrag eine höhere Wochenstundenzahl vorsieht und dann den Lohn schuldig bleibt.

Sie sollten sich übrigens in der Güteverhandlung vor allem am Schluss nicht überfahren lassen. Lassen Sie sich einen Vorbehalt einräumen, nehmen Sie die Vereinbarung, sofern es zu einer solchen kommt mit nach Hause und denken Sie zuerst darüber nach, ob es wirklich das ist, was Sie wollen. Ohne den Vorbehalt würden Sie unter Umständen eine Vereinbarung abschließen, die Sie später bereuen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Üblicher Weise stellt der AG seine Sicht zu den Klagepunkten schriftlich gegenüber dem Gericht dar. Meines Wissens nach ist das vor dem Gütetermin eher unüblich. Aber falls doch, sei der TE gesagt: Sie kriegen natürlich die Schreiben Ihres AG an das Gericht weitergeleitet, falls er dahinschreibt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
bellybutton123
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Üblicher Weise stellt der AG seine Sicht zu den Klagepunkten schriftlich gegenüber dem Gericht dar. Meines Wissens nach ist das vor dem Gütetermin eher unüblich. Aber falls doch, sei der TE gesagt: Sie kriegen natürlich die Schreiben Ihres AG an das Gericht weitergeleitet, falls er dahinschreibt.


danke, das wollte ich gerne wissen.
Ich habe nämlich den Verdacht, dass meine Chefin trotz des Schreibens (die Minusstunden verfallen zu lassen), die Minusstunden als Vorwand gibt, um mir keinen Lohn zu zahlen, ggf diese davon abzieht, da sie es bei meinen Vorgängern auch immer so gemacht hat.

Auch wenn ich mir sicher bin, keine Minusstunden im Wert von 1500€ Netto zu haben.

Ich habe mal überlegt, das Steuerbüro anzurufen und die zu fragen, weshalb kein Lohn kommt.
Die müssten das doch eigentlich wissen, oder wäre jetzt, nachdem das Gericht involviert ist, kein kluger Schachzug?

0x Hilfreiche Antwort

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