nach Elternzeit Teilzeitarbeitsantrag abgelehnt!!

6. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
elisa500
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 49x hilfreich)
nach Elternzeit Teilzeitarbeitsantrag abgelehnt!!

Hallo,

ich bin gelernte Bankkauffrau. Habe nach der Ausbildung noch 4 Jahre bei der selben Bank gearbeitet. Dann wurde ich schwanger und bin jetzt seit 5 Jahren daheim, weil ich 2 Kinder bekommen habe.

Jetzt sind beide im Kiga und ich wollte wieder arbeiten.
Allerdings könnte ich nur halbtags arbeiten oder ganztags an unterschiedlichen Wochentagen, da mein Mann schichtarbeitet im 7-Tages-Wechselrhytmus.

Beide Varianten lehnt mein AG ab, und bietet mir nur eine Variante der Teilzeitarbeit an, an 2 Tagen/Woche ganztags zu arbeiten.

Anderenfalls solle ich kündigen und sie würden mir bestenfalls eine Abfindung von EUR 7.000,- brutto bezahlen.

Ich habe 11 Jahre Betriebszugehörigkeit. Personalchef meinte normale Abfindung wäre EUR 14.000,-. Aber das wäre nur gerechtfertigt, wenn sie mich gar nicht beschäftigen könnten. Daher würden sie mir bestenfalls die Hälfte anbieten.

Ich kenne mich nicht so gut aus. Habe leider keinen Rechtschutz. Ist das so in Ordnung, oder sollte ich einen Anwalt bezahlen, würde sich das lohnen, um wenigstens mehr Abfindung zu bekommen?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... würde sich das lohnen ....

Das sind die Fragen, die niemand beantworten kann, bzw. bei denen man erst hinterher klüger ist.
Meine Frage wäre zunächst, wie dringend dein Wunsch zu arbeiten ist, und danach, ob du dich mit der Antwort deines AG abfinden magst. Denn die Begründung ließe sich durchaus überprüfen.
Ansonsten wäre die Redensart vom Spatz in der Hand oder der Taube auf dem Dach zu bemühen. Ein Prozess kostet in jedem Fall Geld und Nerven.

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jimmy1985
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 62x hilfreich)

Hallo,

lesen Sie sich am besten den Link mal durch.

http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html

So wie ich das jetzt verstanden habe, hat der AG zugestimmt, nur nicht nach Ihrem Wunsch. Rein rechtlich ist der AG auf der sicheren Seite. Dieser kann argumentieren, dass aufgrund betrieblicher Abläufe etc. zwei "Wunschwochentage" nicht in Frage kommen.

Ich würde versuchen, mich mit dem Arbeitgeber auf eine Beendigung zu einigen und eine Abfindung zu "vereinbaren".

Die Höhe der Abfindung kann so berechnet werden:

1/2 Monatsbruttogehalt x Beschäftigungsjahre

Auf Zahlung einer Abfindung hat der aber AN keinen gesetzlichen Anspruch.

Um einem gerichtlichen Verfahren aus dem Wege zu gehen, würde ich schon Einbußen in Kauf nehmen, jedoch nicht wie in Ihrem Fall bis zu 50%.

-- Editiert jimmy1985 am 06.04.2012 17:38

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
elisa500
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 49x hilfreich)

@blaubär:

Danke für den Beitrag!

also einerseits ist mein Wunsch, in dem Unternehmen zu arbeiten ehrlich gesagt nicht mehr so groß. Weil ich die Vermutung habe, unter diesen Umständen mit Schwierigkeiten und Mobbing zu rechnen.

Andererseits ist mein Unrechtsempfinden zu groß, um diese Ablehnung einfach so hinzunehmen. So dass ich dann wenigstens die größtmögliche Abfindung rausschlagen will.

Ich wüßte echt gern, ob das 0,5 des Bruttogehaltes x Beschäftugungsjahre in diesem Fall wirklich nicht gerechtfertigt wäre, so wie es der Personalchef formulierte.

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nur_zu
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich weiss ja nicht, wie die Arbeitszeiten bei Euch organisiert sind und was Du genau machst. Aber wie soll denn der AG planen, wenn sich Deine Arbeitstage ständig ändern? Irgendjemand muss ja deine Arbeit an den Tagen machen, an denen Du nicht da bist. Und dieser Kollege müsste dann auch ständig seine Arbeitsage ändern, da spielt keiner mit.
Und nur Vormittags ist auch schwierig, erfahrungsgemäss ist es fast unmöglich, dann jemanden ergänzend für den Nachmittag zu bekommen.
Ich habe hier schon alle Varianten gehabt und lasse mich in Punkto Teilzeit in Zukunft auch nur noch auf ganze Tage, die jede Woche gleich liegen, ein, zumal bei uns der Arbeitsanfall am Nachmittag sowieso höher wie am Vormittag ist.
Ich schätze wenn Dein AG das entsprechend darlegen kann, kommt er damit durch und Du hast das Nachsehen.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

hast Du schon einmal mit einem Mitglied Eures BR gesprochen? Bei einer Bank gibt es evtl. ja Vereinbarungen zu Teilzeit, Abfindung bei Eigenkündigung usw.

Aber hier mal ein Link, wie die Teilzeitfrage nach Elternzeit in einer Bank vom Gericht gesehen wird.

http://www.ifb.de/betriebsrat/rechtsprechung-individuellesarbeitsrecht-teilzeit.html/do/detail/shortlink/anspruch-auf-teilzeit-nach-elternzeit

Eine Eigenkündigung, wie man sie Dir nahegelegt hat, würde ich aus mehreren Gründen nicht vornehmen. Du würdest beim Arbeitsamt füür 3 Monate gesperrt, hättest aufgrund Deiner langen Elternzeit wahrscheinlich Probleme einen neuen Arbeitsplatz zu finden und ein Abfindungsanspruch von 0,5 Gehältern pro Betriebsjahr ist in § 1 a KSchG nur bei betriebsbedingter Kündigung durch den AG vorgesehen.

http://dejure.org/gesetze/KSchG/1a.html

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen