mündliche Verlängerung eines Arbeitsvertrages

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Fragezeichen2009
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
mündliche Verlängerung eines Arbeitsvertrages

Ich brauch dringend mal Hilfe:


mal angenommen eine Fr. B. aus D. arbeitet seit Juli in einem Unternehmen und ist mit einem befristeten Vertrag bis 31.12..2008 angestellt.
Mitte des Monats bekommt sie zu Hören, dass die Verträge alle nicht verlängert werden doch am 29.12.2008 bekommt sie einen Anruf von ihrem Personalchef.
"Ich habe mir versucht alle Optionen offen zu halten, noch weiter zu übernehmen und würde sie bis Ende Januar noch anstellen allerdings in einer anderen Abteilung."
Frau B. war natürlich glücklich und bekommt auch 15 Minuten später Besuch von der neuen zuständigen Abteilungsleitung mit dem neuen Arbeitsplan für Januar allerdings noch keinen neuen schriftlichen Vertrag zur Verlängerung.
Dieser soll laut aussagen vom Personalbüro zu anderen Angestellten erst am 5.01.2009 kommen.
Auch die Stundenzahlen sind laut Personaleinsatzplanung 30 Stunden weniger als zum vorigen Zeitpunkt.
Nun ist Fr. B. krank geworden am 30.12 mit einer Lungenentzündung und wurde von ihrer Arbeit nach Hause entlassen und ist nun 3 Wochen krank geschrieben.

Meine Fragen:

1.)Ist die mündliche Vereinbarung Verbindlich? Sie hat ja nen Beweisgegenstand mit dem neuen Arbeitsplan und dieverse Zeugen.
2.) ist das mit dem Vertrag so rechtens das sie im Prinzip ihre Arbeit antritt bevor sie was Schriftliches hat?
3.)Kann die Krankheit als Grund vorgeschoben werden um zu sagen "diese Vereinbarungen haben wir nicht getroffen"
4.) wie muss sie dich dem Arbeitsamt gegenüber nun verhalten, da sie sich ja nun am 2.01.2009 arbeitslos melden müsste und ja theoretisch ohne Vertrag ja auch arbeitslos ist.
5.) Müsste sie den Vertrag denn per Post vom AG zugestellt bekommen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Prosit Neujahr,


Sieht mir zwar etwas nach Hausaufgabenlösen für faule Jura-Studenten aus.

Ansonsten:
Gute Besserung und viel Erfolg.
Ich würde dringend dazu raten fachanwaltlichen Rat einzuholen, da dies hier ein Laienforum ohne jede Beratung ist. Zur Not kann eine kostenpflichtige Telefonhotline da erstmal weiterhelfen.

Zu den Punkten:
1) Mündliche Verträge sind genauso gültig wie schriftliche. Problem ist die Beweisbarkeit und Zeugen die im Abhängigkeitsverhältnis zu einer Partei stehen (z.B. Angestellte) sind vor Gericht nur bedingt brauchbar.
Was ich in der Vergangenheit so hier im Forum und anderswoe gelesen habe ist die Bewertung der Arbeitspläne von der Tageslaune des Richters und anderen Details abhängig.

2) Es gelten auch mündliche Arbeitsverträge. Nur die Kündigung bedarf zwingend der Schriftform (Kein Fax, keine SMS, keine Email)
Ein Blick ins Teilzeit- und Befristungsgesetz zeigt:
Befristungen sind nur nach *vorheriger* schriftlicher Vereinbarung wirksam. Nachträgliche Unterzeichnungen wird ein Arbeitsgericht jederzeit zugunsten des Arbeitnehmers auslegen und feststellen, dass die Befristung unwirksam ist.

Und weiter:
Unwirksame Befristungen bedeuten automatisch einen unbefristeten Vertrag.

3) Eine Firma, die sich so unprofessionell erheblichen Kosten- und Konfliktrisiken aussetzt, wird sich sicherlich auch auf den Standpunkt stellen wollen, dass man wegen der Krankheit auch nicht arbeiten kann.
Der Personalchef ist ein Dilettant. Hier wird halt versucht kleinen Arbeitnehmern die sich erfahrungsgemäß selten gegen Unrecht wehren zu übervorteilen.

Noch was:
Gegen unwirksame Befristungen muss ein Arbeitnehmer spätestens 3 Wochen nach Ablauf der vom Arbeitgeber gewünschten Frist. Klage beim Arbeitsgericht auf Entfristung einreichen. Ansonsten hat der Arbeitnehmer mit Zitronen gehandelt.

4) Kompliziert. Da muss man Experten fragen.
Ist auch Sozialrecht. Frag mal in dem Forum nach.
Man sollte sich profilaktisch arbeitslos melden und auf die unsichere Vertragssituation hinweisen. Dann wird unter Vorbehalt das ALG ausbezahlt, welches man dann ggfs zurückzahlen muss. Da sind die sehr hinterher.

Einem Kranken wird normalerweise nicht zugemutet dort anzutreten, deshalb sollte das zunächst mit einem Anruf geklärt werden.

4a) Leute mit Zeitverträgen müssen sich lt. Gesetz drei Monate vor Ende schon arbeitssuchend (nicht -los) melden, da ansonsten eine Sperrzeit droht.

5) Wie beschrieben: Mündliche Verträge reichen für unbefristete Arbeitsverhältnisse.
Zwar gibt es eine Verpflichtung dass Arbeitgeber in einem gewissen Zeitraum die Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, aber mir wäre jetzt keine Sanktion für die Unterlassung bekannt, ausser dass Wirtschaftsprüfer so was lieber sehen.
(Wenn es sich um ein Unternehmen mit externen Kapitalgebern handelt)

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