Minijob und schwanger - Mutterschutzgesetz

24. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
aida2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Minijob und schwanger - Mutterschutzgesetz

Ich bin als zimmermädchen beshäftigt und 11 woche schwanger was kommt alles auf mich zu . Ich habe befristete vertrag bis 31.12.2007.Was kommt auf mich zu. Habe ich ein anspruch wenn ich kran bin.Bis jetzt hatt die firma behauptet das ich keine anspruch auf gar nicht habe....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Was soll da noch auf dich zukommen? Der Vertrag geht bis 31.12. und ist dann beendet, wenn er nicht verlängert wird. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall steht dir auch als Minijober zu. Und das Mutterschutzgesetz (<- findet man ganz leicht durch googlen) trifft auch auf Minijobberinnen zu.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein Minijob unterscheidet sich von einem normalen Job nur im Hinblick auf Steuern und Sozialabgeben.

Arbeitsrechtlich gelten alle Gesetze auch für den Minijobber. Daher hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf bezahlten Urlaub, das Mutterschutzgesetz gilt usw.

Da der Job aber am 31.12.2007 endet, wird die Schwangerschaft wohl keine Auswirkugen mehr auf den Job haben.

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