lohnkürzungen bei kind krank

22. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
lord_pam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
lohnkürzungen bei kind krank

hallo
ich war 9 tage auf meine tochter krank und mein AG . hat mir ausversehn mein vollen lohn gezaht.
aber nun hat er 2 monate später mal eben so deswegen 540, eur von meinem lohn abgezogen ohne mich ´vorherr zu informieren , darf er das ?
wenn ja müßte ich das nicht schriftlich bekommen ? auf meinem lohnzettel steht aber davon nichts und man sagt mit das ich das nicht schriftlich bekommen .
aber nun könnte er ja jeden monat das bei mir abzihn da ich ja nicht beweisen kann das mir das schon abgezogen wurde


The lord

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" BERND H:"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Der AG darf den Lohn kürzen, da Sie in der Zeit Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse haben. Meistens gibt es auch eine Regelung im Vertrag, dass der AG u. AN bis zu x Monaten das Gehalt rückwirkend korrigieren können. Es wäre nur nett vom AG gewesen, die Kürzung vorher anzukündigen, verpflichtet ist er dazu allerdings nicht.

Sie müssten sich jetzt an die Krankenkasse Ihres Kindes wenden und dort das Geld für die 9 Tage anfordern. Diese fordert dann eine Bescheinigung bei Ihrem AG an, die dieser auszufüllen hat. Sie können sicherlich als "Bote" agieren und sich vor Abgabe bei der Krankenkasse diese genau ansehehn.

Sie können auf Grund Ihrer Gehaltsabrechnung jederzeit beweisen, dass die 9 Tage von Ihrem AG abgezogen wurden.

Hoffe ich konnte helfen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lord_pam
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja danke aber auf meiner gehaltsabrechnug ist das nicht aufgeführt und mein AG . sagt das ich das nicht schriftlich bekomme . aber danke


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" BERND H:"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Bernd,

dann wissen Sie also nur durch die simple Aussage des AGeb., das es sich bei diesem Betrag um "Kinderkrank-Abzug" handelt, da dies aus Ihrer Gehaltsabrechnung nicht hervorgeht.

Schreiben Sie doch Ihren Ageb. an und machen erst einmal Ihre Anspruch auf die fehlenden 540 Euro geltend. Bitten (Fordern) Sie eine schriftliche Antwort und setzen Sie eine Frist.
Ich gehe davon aus, dass er Ihnen dann schriftlich geben wird, warum das Geld einbehalten wurde und somit haben Sie den Nachweis.
Ansonsten können Sie auch noch mit Ihrer Krankenkasse sprechen, die wissen, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist und können Ihnen sicher auch weiterhelfen.

Und fürs nächste Mal: der Kinderarzt sollte "rosa"-farbene Kinderkrankenscheine haben. Der wird ausgefüllt vom Arzt und von Ihnen mit Bankverbindung, Arbeitgeber, Anschrift etc. ergänzt und direkt an die Krankenkasse geschickt, die dann innerhalb kürzester Zeit schriftlichen Nachweis (fürs Finanzamt) schickt und den anteiligen Betrag an Sie überweisst. Den Ki-Krankenschein brauchen Sie nur kopieren und dem Arbeitgeber als Nachweis für Ihre Abwesenheit zur Verfügung zu stellen.
Damit geht man i. d. R. solchem Ärger aus dem Weg.

Gruss
TomH

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