lohnfortzahlung,urlaubsanspruch bei minijobs????

23. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
musel-wusel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
lohnfortzahlung,urlaubsanspruch bei minijobs????

Hallo zusammen!!!

Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen;
Angenommen man hat einen Arbeitsvertrag für 2 Std/Woche (Laut Vertrag nur Samstags). Es wird tariflicher Stundenlohn gezahlt. Man arbeitet aber seit ca. 2 Jahren zwischen 40 und 50 Std/Monat (minijob) auch in der Woche. Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch und mit der LOhnfortzahlung im Krankheitsfall aus, in diesem Fall??? Werden nur diese 2 Std/Woche angerechnet die Vertraglich vereinbart wurden???

Ich Danke im Voraus!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo wusel, du hast sowohl auf das eine wie auf das andere Anspruch. Berechnet wird bei Krankheit ->
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__4.html
bei Urlaub ->
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__11.html

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
musel-wusel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja gut, meine Frage ist ob nur diese 2 Std/ Woche maßgebend sind für die Berechnungen???! Es ist schon ein unterschied, für 52 Arbeitstage/Jahr (Vertrag) bekomme ich 6 Tage Urlaub und wenn ich die tatsächliche Arbeitszeit bzw. Arbeitstage ausrechne "hätte ich 20 Tage im Jahr Urlaub".
Genauso im Krankheitsfall, ich bekomme nur den Samstag bezahlt! Ich finde das hat nichts mit Gerechtigkeit mehr zu tun, mir fehlt jetzt dieses Geld. Ich konnte nichts gegen meine Krankschreibung...

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das müsstest du dann mal einen Anwalt fragen, wie das ausgelegt werden kann. Im Grunde sind das mehr Überstunden als Arbeitszeit. Wieso wird der Vertrag nicht geändert?

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#4
 Von 
musel-wusel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich denke weil die an mir besseer verdienen, ich wusste erst nicht welche Ansprüche man auch bei minijobs hat.

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