kündigungsschutz elternzeit

31. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
sabine k.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigungsschutz elternzeit

Hallo,
seit 2000 arbeite bin ich als Teilzeitangestellte bei einem Unternehmen mit mehreren Filialen. Seit August 2004 bin ich in der sog. Elternzeit für 3 Jahre. Jetzt wurde mein Betrieb, in dem ich Angestellte in Elternzeit bin, an ein großes Unternehmen der gleichen Branche verkauft.
Bleibt meine Elternzeit unangetastet oder kann mir gekündigt werden?
Habe ich weiterhin Anspruch auf meinen "alten" Arbeitsplatz nach Beendigung der Elternzeit?
Vielleicht kennt sich dazu jemand kompetentes aus! Vielen Dank soweit.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Elternzeitansprüche bleiben im Falle der Übernahme bestehen. Innerhalb der Elternzeit kann nicht gekündigt werden, sondern nur zum Ende der Elternzeit. Ein Anspruch auf den alten Arbeitsplatz besteht auch ohne eine Übernahme nicht, sondern nur auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sabine k.
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre schnelle Rückmeldung!
Ich könnte nach meiner Elternzeit wieder arbeiten. Aus welchen Gründen kann mir dann gekündigt werden, obwohl ich arbeitsbereit bin?
Grüße & Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16801x hilfreich)

Dir kann nach dem Ende der Elternzeit aus den gleichen Gründen gekündigt werden, wie jedem anderen Arbeitnehmer auch.

Die Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Ende der Elternzeit ist kein Kündigungsgrund.

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