Hallo,
seit 2000 arbeite bin ich als Teilzeitangestellte bei einem Unternehmen mit mehreren Filialen. Seit August 2004 bin ich in der sog. Elternzeit für 3 Jahre. Jetzt wurde mein Betrieb, in dem ich Angestellte in Elternzeit bin, an ein großes Unternehmen der gleichen Branche verkauft.
Bleibt meine Elternzeit unangetastet oder kann mir gekündigt werden?
Habe ich weiterhin Anspruch auf meinen "alten" Arbeitsplatz nach Beendigung der Elternzeit?
Vielleicht kennt sich dazu jemand kompetentes aus! Vielen Dank soweit.
-----------------
" "
kündigungsschutz elternzeit
31. Mai 2005
Thema abonnieren
Frage vom 31. Mai 2005 | 16:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigungsschutz elternzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 31. Mai 2005 | 17:19
Von
Status: Schüler (226 Beiträge, 61x hilfreich)
Elternzeitansprüche bleiben im Falle der Übernahme bestehen. Innerhalb der Elternzeit kann nicht gekündigt werden, sondern nur zum Ende der Elternzeit. Ein Anspruch auf den alten Arbeitsplatz besteht auch ohne eine Übernahme nicht, sondern nur auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz.
#2
Antwort vom 2. Juni 2005 | 23:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Ihre schnelle Rückmeldung!
Ich könnte nach meiner Elternzeit wieder arbeiten. Aus welchen Gründen kann mir dann gekündigt werden, obwohl ich arbeitsbereit bin?
Grüße & Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Juni 2005 | 09:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16801x hilfreich)
Dir kann nach dem Ende der Elternzeit aus den gleichen Gründen gekündigt werden, wie jedem anderen Arbeitnehmer auch.
Die Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Ende der Elternzeit ist kein Kündigungsgrund.
Und jetzt?
Schon
266.509
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
19 Antworten