kündigungsfrist mit krankenschein vezögern?

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
prinzselo
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 3x hilfreich)
kündigungsfrist mit krankenschein vezögern?

nach 15jahren wurde ich gekündigt, der letzte tag war am ende april. gütetermin fehlgeschlagen, heute kammertermin gewesen, bin mit ergebniss unzufrieden.
kein abfindung. mein vertrag soll bis ende juni laufen, bin aber bis dahin zu hause...
ne bekannte sagte, wenn ich zum beispiel krankenschein zum 20.ten nehmen würde, würde sich der kündisungsfrist verlängern. stimmt das? oder hat das kein einfluss mehr da es schon gerichtsverfahren war?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von prinzselo):
wenn ich zum beispiel krankenschein zum 20.ten nehmen würde

Krankenscheine gibt es schon seit über 20 Jahren nicht mehr. Von daher ist es für so ziemlich alles egal, ob und wie Du einen Krankenschein nimmst.


Und wenn der Vertrag endet, dann endet er - egal ob Du krank bist oder nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Deutsches Arbeitsrecht ist das jedenfalls nicht. In der Schweiz soll es sowas geben.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Außerdem scheinen wir hier ein Gerichtsurteil zu haben. Wenn man nicht in Berufung geht, dann ist das die Gebrauchsanweisung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ich hab mir nochmal die alten Beiträge angeschaut. Ganz ehrlich, was hast Du erwartet?

wirdwerden

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Gemeint ist wohl eine AU-Bescheinigung. Die nachfolgende Antwort gilt jedenfalls für die Situation in Deutschland.

Zitat:
wenn ich zum beispiel krankenschein zum 20.ten nehmen würde, würde sich der kündigungsfrist verlängern. stimmt das?


Nein.

Zitat:
oder hat das kein einfluss mehr da es schon gerichtsverfahren war?


Das hätte auch ohne Gerichtsverfahren keinen Einfluss.

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