kündigung während urlaubsperre - resturlaub nehmen?

2. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)
kündigung während urlaubsperre - resturlaub nehmen?

hallo, schreibe für meinen vater, der hat heute seine kündigung bekommen, das problem ist nur, er hat noch urlaubsanspruch von 9tagen und eigentlich urlaubssperre bis oktober. da er jetzt gekündigt wurde, muss er sich den urlaub auszahlen lassen oder kann er sich den in den letzten 9 tagen nehmen?

irgendwie scheiden sich hier bei uns darüber die geister..
hier nochmal die kündigung, wie die gekommen ist:

Sehr Geehrter Herr xxxxxxxx,

fristgemäß, mit einer 14tägigen Kündigungsfrist, kündige ich zum 15.08.2007 das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis.
Sollte noch ein Urlaubsanspruch bestehen, wird dieser in Bar abgegolten.
Die verrechnung erfolgt unter berücksichtigung Ihrer freien Tage, da Sie laut Vertrag eine sieben Tage Woche haben. Im Monat Juli 2007 ist eine Überstunde angefallen, diese wird Ihnen mit dem letzten Lohn gutgeschrieben.
Die letzte Lohnabrechnung, das Gesundheitszeugnis, Ihr Zeugnis, sowie alle anderen Papiere lasse ich Ihnen zu kommen.
Ich bitte Sie sich umgehend beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend zu melden.
Das Kündigungsschreiben wird unter Zeugen termingerecht in Ihren Hausbriefkasten eingeworfen.

Mit freundlichen Gruß
xxxxx xxxxxxx

-------------
und noch eine andere frage:

ist es gesetzlich, dass azubis ne urlaubssperre haben?
meine freundin darf nur ende dezember/anfang januar und im oktober urlaub nehmen, alle anderen zeiten werden vom chef immer gesagt, dass sie urlaubsperre hat...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
oder kann er sich den in den letzten 9 tagen nehmen?


Hallo, nö den kann er sich nicht einfach nehmen. Das läuft genau wie sonst auch über Antrag -> Genehmigung -> Urlaub nehmen ... wie sonst auch während des Arbeitsverhältnisses. Wenn der AG den Urlaub nicht gewähren kann, dann ist er abzugelten (= auzubezahlen).
-------------------

Grundsätzlich gelten Urlaubssperren auch für Azubis.
Aber was lernt deine Freundin denn? Ist etwas ungewöhnlich solche heftige Einschränkung bezüglich Urlaub.

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für deine schnelle antwort, hilft mir schon weiter, meine freundin lernt friseurin... (auf der insel fehmarn, also urlaubsgebiet)
aber sie hat ja auch kein urlaubstag frei bekommen als ihr couseng geheiratet hat, weil angeblich zu viel los sein loss an den tag, aber 2 angestellte durften zuhause bleiben, weil die ja sonst auf stunden bezahlt werden würden und meine freundin in dem sinne "kostenlos" ist, weil sie ja jeden monat ihre mickrige ausbildungsvergütung hat...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Sie kann das natürlich kritisch hinterfragen. Nur wird sich das Klima dadurch betimmt nicht verbessern. Wie lange geht die Ausbildung denn noch?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

die ausbildung geht "gott sei dank" nur noch ein jahr, kann dann übernommen werden, sucht aber jetzt schon nach einen neuen laden, damit sie nach der ausbildung nicht weiterhin in dem laden bleiben muss...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Was mich im ersten Fall irritiert, sind die aussergewoehnlich kurze Kuendigungsfrist von 14 Tagen und die 7-Tage Woche.

Wo kommt die Kuendigungsfrist her? Tarifvertrag? Probezeit?

7 Tage Woche? Wie soll das gehen?

Was ist das denn fuer eine Branche und wie gross ist der Betrieb (Anzahl der Mitarbeiter ohne Auszubildende)? Vielleicht besteht ja Kuendigungsschutz und man kann gegen die Kuendigung an sich vorgehen.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

hallo, ja, das mit der sieben tage woche hat uns auch verwundert, im vertrag steht NICHTS von einer 7tage woche, sondern nur von einer 40stunden woche...

er hat dennoch 7tage die woche gearbeitet....

die kündigungsfrist?...

ist noch in der probezeit, steht so im vertrag, dass er da die gesetzliche kündigungsfrist von 14tagen hat...


und was für ein vertrag? keine ahnung, ist so ein standart vordruck, den mann sich kaufen kann, wo in den weißen lücken nur noch die daten eingetragen werden...

ist ein restaurant, hat mit dem beiden cheffs (ehepaar) 6 mitarbeiter... wobei mein vater glaube ich der einzigste ist, der festvertrag hat...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Prolife1986
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

und dann der satz in der kündigung:

---Die verrechnung erfolgt unter berücksichtigung Ihrer freien Tage, da Sie laut Vertrag eine sieben Tage Woche haben.---

dabei muss man sagen, dass im vertrag nur was von 40std. woche steht und NICHTS von 7tage woche und zum anderen hatte er sowieso seit dem er da arbeitet keinen freien tag... also was meinen die damit?

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