kündigung anfechtbar?

13. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
berT25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
kündigung anfechtbar?

hallo zusammen,
ich schreibe hier im namen einer langjährigen arbeitskollegin, die gestern genötigt wurde, ihre kündigung zu unterschreiben.
vorweg: sie liess sich nie etwas zu schulden kommen, bekam nie eine abmahnung etc. und war die letzten zwei jahre nicht einmal krank. lediglich ihr relativ neuer, einflussreicher abteilungsleiter kam mit ihrer art nicht zurecht, was zu folge hatte, dass sie sich regelmässig für nichtigkeiten und unwahren unsinn beim chef mit wenig erfolg rechtfertigen musste.
gestern schliesslich wurde sie von chef+vkl ins büro geladen und bekam die kündigung ohne angabe von plausiblen gründen vorgesetzt. sie weigerte sich über 20min hinweg sofort zu unterschreiben, woraufhin sie die kündigung aber immer wieder erneut zugeschoben bekam. des wehrens müde unterschrieb sie schliesslich, um die situation zu beenden, ohne jedoch eine art von abfindung oder ähnlichem anzusprechen.
die frage ist nun, ob es eine möglichkeit gibt die grundlose, unterschriebene kündigung anzufechten, bzw. auf irgendeine art der abfindung zu beharren.

vielen dank im voraus..

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Am sinnvollsten ist es, wenn deine Kollegin nur unterschrieben hat, sich auf den Standpunkt zu stellen, dass sie nur den Empfang quittiert hat. Ein Problem wäre es, wenn sie geschrieben hat "Kündigung akzeptiert".
Jetzt hat sie 3 Wochen Zeit, gegen die Kündigung zu klagen. Wenn ihr keine Abfindung mit der Kündigung angeboten wurde, dann ist das der einzige Weg, wie ihr eine zugesprochen werden könnte. Grundsätzlich hat man bei einer Kündigung keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Wenn sie in einer Gewerkschaft ist, sollte sie sich an diese wenden.
Zuerst sollte sie prüfen, ob die Kündigung fristgerecht ist.
Und den Gang zur Arbeitsagentur nicht vergessen.

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"sika0304"

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#2
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

Verehrter berT25,

wer immer hier einen Rat geben will wird, wenn er denn kein Hellseher ist, darauf angewiesen sein, zu wissen, was in dem Schriftstück steht, dass Ihre Kollegin unterschrieben hat, vor allem, dort wo sie unterschrieben hat.

Ich vermute, dass die beiden Bosse sich kaum die Mühe gamcht hätten sie solchem Druck auszusetzen, damit sie bei 'Kenntnis genommen' unterschreibt. Hat Sie aber ein EInverständnis unterschrieben, einen Aufhebungsvertrag oder gar eine Eigenkündigung, dann sieht es schon bedrohlicher aus. Dann sollte sie keine Zeit verstreichen lassen, um die Erklärung anzufechten, auf keinen Fall mehr als eine Woche, und sollte sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen. Allerdings ist die Anfechtung solcher Erklärungen höchst selten erfolgreich. Die Praktiker wissen, dass das Nötigung ist, was in den Kassenbüros der Discounter und Drogeriemärkte stattfindet - aber vor Gericht tauchen nur Saubermänner auf, die angeblich niemals jemanden unter Druck setzen würden. Die Chancen sehe ich daher also als äußerst begrenzt an.

Wenn die Kollegin nur über geringe Einnahmen verfügt, so steht ihr Beratungshilfe zu, oder in HH und einigen anderen Orten, der Gang zur öffentlichen Rechtsauskunft. Das würde ich als erstes prüfen. Viel Erfolg!

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