keine mündlich vereinbarte Sonderzahlung

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
michelon
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
keine mündlich vereinbarte Sonderzahlung

Hallo, hier kurz der Sachverhalt:

Ich war MA in einem Personaldienstleistungsunternehmen. Beim Entleiher wurde u.a. auch mir auf Grund eines höher zu erwartenden Arbeitsaufkommens eine Sonderzahlung von 1Euro auf jede geleistete Arbeitsstunde im besagten Monat angeboten, wenn ich mindestens 5 Stunden wöchentliche Mehrarbeit leiste. Dies sollte so an meinen Verleiher weitergereicht werden. Nach meinem Ausscheiden konnte ich jedoch mit der letzten Abrechnung vom 15.01. keine solche Zahlung feststellen. Obwohl ich meinen Verleiher bereits mehrmals auf diesen Umstand hinwies, scheint man dort die Sache "aussitzen" zu wollen. Null Response. Wie stehen meine Chancen bzw. was kann ich tun, insbesondere weil es sich ja um eine mündliche Vereinbarung handelt und ich keinerlei Nachweis darüber habe. Ist es zudem ratsam, Strafantrag wg. des Verdachts des Betrugs zu stellen? Ich habe keinesfalls vor, die Herrschaften so davonkommen zu lassen...

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wie stehen meine Chancen bzw. was kann ich tun, insbesondere weil es sich ja um eine mündliche Vereinbarung handelt und ich keinerlei Nachweis darüber habe.


Ohne Zeugen, die für dich aussagen würden, schlecht.

quote:
Ist es zudem ratsam, Strafantrag wg. des Verdachts des Betrugs zu stellen?


Inwiefern Betrug?

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#2
 Von 
michelon
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antwort.

Zeugen gibt es, könnte ich auch (auschließlich namentlich) benennen, allerdings sind die dort beschäftigt und ich bin mir nicht ganz sicher, ob sie dies auch so bestätigen würden.

Betrug insofern, dass, wenn der Entleiher vereinbarte Sonderzahlung vorenthält bzw. schon mit dem Grundgedanken an die Sache geht, diese überhaupt nicht zahlen zu wollen, sondern lediglich zur Köderung nutzt, sich die Situation für mich als Laie so darstellt. Zudem sehe ich hier den Verleiher in der Pflicht, da die Übermittlung der Arbeitszeiten elektronisch erfolgte und auf diesem Wege auch die Zahlung geregelt werden sollte.

Hinzuzufügen ist sicherlich noch, dass Angestellte des Unternehmens selbst, die dieses Angebot ebenfalls angenommen haben, die Zahlung erhielten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Achso, jetzt versteh ich erst. Die Zahlung hat nicht der Verleiher sondern der Entleiher angeboten. Die wurde dir gar nicht von der Verleihfirma (deinem Arbeitgebr) zugesagt(?) Oder bin ich jetzt schon wieder auf dem falschen Dampfer?

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#4
 Von 
michelon
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, Sie haben das richtig verstanden. Die Zahlung wurde vom Entleiher angeboten, nicht von meinem Verleiher selbst

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Nichts für ungut, aber dann seh ich nicht mal einen Anspruch gegenüber deinem Arbeitgeber. Der zahlte ja ordnungsgemäß und irgendwelche Versprechungen vom Entleiher dir gegenüber, sind für den gar nicht verbindlich. Logo, dass er nicht reagiert.

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#6
 Von 
michelon
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm...gut. Das, was alles NICHT geht, scheint hinreichend beleuchtet. Nur was geht? Sind wir nun doch schon in der Bananenrepublik angelangt??

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