Hallo zusammen,
ich bekomme seit 2 Monaten kein Geld von meinem Arbeitgeber (Firma A), da er behauptet, sein Auftraggeber (Firma B) zahlt die Rechnungen nicht.
Sprich: Ich muss solange warten, bis sein Auftraggeber (Firma B) die Rechnungen beglichen hat, er hat auch schon rechtliche Schritte gegen seinen Auftraggeber (Firma B) eingeleitet.
Ich habe doch einen Arbeitsvertrag mit meinem Arbeitgeber (Firma A) und nicht mit dem Auftraggeber (Firma B) und somit Recht auf meinen Lohn.
Ich habe ihm schon eine Nachfrist gesetzt und er hat diese mit obiger Begründung abgeschmettert. Kann er das machen??? Auf welchen § kann ich mich beziehen?
Vielen Dank vorab für die Antworten.
Mfg
Polanight
keine Lohnzahlung, da Auftraggeber rückständig
11. Februar 2010
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Frage vom 11. Februar 2010 | 10:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
keine Lohnzahlung, da Auftraggeber rückständig
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#1
Antwort vom 11. Februar 2010 | 10:48
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
es ist ein argument, aber kein gutes: zu den hauptpflichten des AG gehört nun mal, den lohn zu zahlen, und zwar zeitgerecht und nicht irgendwann. die pflicht ergibt sich aus dem AV selbst. wenn du aktuell deine miete nicht zahlen kannst, musst du auch ins minus gehen oder einen kredit aufnehmen. wenn dein AG schon zwei monate nicht gezahlt hat, kommt dein recht in reichweite, deine arbeitsleistung vorzuenthalten. jetzt kannst du weiterlesen bei der anfrage Mit Lohnzahlung 6 Monate rückständig...???!!!
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