keine Arbeit - kein Lohn?

7. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)
keine Arbeit - kein Lohn?

Ich habe mal eine Frage: Mein Sohn hat Ende Januar die Shule beendet, zum 01.08.2006 aber - bisher - keine Lehrstelle bekommen. Da Kindergeld und Unterhalt wegfallen, hat er sich zum 01.05.2006 eine Arbeitsstelle gesucht. Er arbeitet auf dem Flughafen bei einer großen Paketdienstfirma, hat einen Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft, wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden (auf Steuerkarte). Der Monat Mai lief auch sehr gut, er hat richtig viel Geld verdient (arbeitet nachts mit Zuschlägen). Seit der WM ist auf dem Flughafen eine Landebahn geschlossen. Daher kommt die Maschine aus Amerika später als sonst. Die Arbeitszeit ist von 0.00 - 3.00 Uhr; die Maschine kommt erst gegen 2.00 Uhr. Kurz und gut, jeden Abend ruft der Vorarbeiter an und sagt, es ist keine Arbeit da. Mein Sohn hat im Juni 5 Tage gearbeitet, jetzt im Juli noch gar nicht.
Wie sieht das mit der Bezahlung aus? Wenn keine Arbeit da ist, muß der AG dann trotzdem wenigstens den normalen Stundenlohn bezahlen? Die finanzielle Situation muß ich sicher nicht näher beschreiben, wenn er nicht bezahlt wird, fehlen uns Euro 600,-- pro Monat. Nur in dem Vertrag steht auch, dass er keine Nebenbeschäftigung haben darf, kann sich so auch nichts hinzuverdienen. Und eine Kündigungsfrist von 4 Wochen hat er auch. Wir wissen gar nicht, was wir im Moment machen sollen, weil jeden Tag, den er nicht arbeiten kann, einfach das liebe Geld fehlt.
Lg
Angelika

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Die Bezahlung richtet sich nach dem Vertrag.

Wenn 15 Std./Woche fest vereinbart sind, dann müssen die auch bezahlt werden. Der AG befindet sich dann im Annahmeverzug.

Eine Nebenbeschäftigung darf bei so einer Teilzeitarbeit (15 Std.) gar nicht grundsätzlich verboten werden. Die Klausel halte ich daher für unwirksam.

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ist der Sohn denn schon 18?

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
angelika1407
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 136x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Sohn ist schon 18. Er ist auch noch in der Probezeit, aber ab 01.09.2006 soll er in eine berufsvorbereitende Maßnahme des Arbeitsamtes, dann muß er sowieso kündigen. Wir warten jetzt erst mal ab bis nächste Woche, Überweisung erfolgt normalerweise zu Mitte des Monats. Wenn dann nichts drauf ist, muß er wohl in den sauren Apfel beissen und mit einem Vorgesetzten reden. Er ist ja auch damit einverstanden, eine andere Arbeit dort zu machen, Hauptsache er verdient etwas Geld. Außerdem ist das den ganzen Tag zu hause rumlümmeln natürlich sch..
Ich gebe nächste Woche mal Bescheid, ob die Firma gezahlt hat.
Schönes Wo-Ende und vielen Dank.
Lg
Angelika

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