Hallo,
ich war mit einem befristeten 2-Jahresvertrag im öffentlichen Dienst angestellt von 5/00 bis 4/02. Zu dieser Arbeitsstelle habe ich aus einer anderen Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst direkt gewechselt. Für das Jahr 2000 habe ich kein Weihnachtsgeld erhalten vom letzten Arbeitgeber. Es ist mir allerdings gesagt worden, daß Anspruch auf Weihnachtsgeld anteilsmäßig besteht für den Zeitraum 5/00 bis 12/00, wenn man nahtlos den Arbeitsplatz wechselt. Ist das richtig und kann ich evtl. nicht gezahltes Weihnachtsgeld jetzt noch nachfordern oder gibt es bestimmte Fristen?
Vielen Dank
Jörg
kein Weihnachtsgeld
9. September 2002
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Frage vom 9. September 2002 | 07:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
kein Weihnachtsgeld
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