kann Arbeitgeber einfach Zahlung verweigern?

10. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Molly021212
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
kann Arbeitgeber einfach Zahlung verweigern?

Guten Morgen alle zusammen,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig:
Ich habe Anfang Mai diesen Jahres über die Jobbörse der Arbeitsagentur für Arbeit "versucht" eine Stelle als Sachbearbeiterin anzunehmen. Es handelte sich dabei anfangs um einen kleinen (ich hatte die Hoffnung aufstrebenden) Betrieb mit weniger als 5 Mitarbeitern zum Anfang. Eigentlich bestand die Firma aus dem Chef, einer CallCenter-Agentin, die für die Aquise zuständig war, einem Außendienstmitarbeiter und meiner Wenigkeit, die eigentlich die Aufgabe hatte, die Verträge fertig zu machen, so dass der Außendienstmitarbeiter sich nur noch die Unterschrift holen musste.
Da ich eigentlich aus einer anderen beruflichen Sparte komme (studierte Germanistin), hatten wir uns zunächst drauf geeinigt, dass ich vom 13.05 bis Ende Mai ein Praktikum absolvieren sollte, um dann ab dem 01.06.2013, fest, sozialversicherungspflichtig und auf 40-Std Basis eingestellt zu werden. Der "Chef" witzelte bemerkenswerter Weise auch noch, dass er hoffe, ich würde bis zur Rente bei ihm bleiben wollen (noch gute 20 Jahre).
Nun gut, dass Praktikum habe ich gewissenhaft absolviert, war immer pünktlich und hab mich mit der Software angefreundet.
Kurz vor Ende des Monats, so um den 27./28.05. herum hat uns der "Chef" zusammen getrommelt, um uns mitzuteilen, dass seine Rechnung nicht aufgegangen sei, er gerade noch das Geld habe, die Krankenversicherungsbeiträge für die eine Kollegin und den Kollegen zu begleichen, es aber nicht für die Gehälter reiche, er die beiden Kollegen wieder entlassen müsse und mich erst gar nicht einstellen könnte. BOMM, - volle Breitseite, aber nun gut.
Was ich noch in die Hand bekommen habe, und das zum Glück schriftlich - ist eine Bestätigung vom "Chef", dass ich für den Zeitraum vom 13.05.-bis 31.05.2013 eine Aufwandsentschädigung von 250 Euro erhalten würde.
Bis heute habe ich dieses Geld noch nicht und nun kommt es:
Ich habe dem guten Mann per Mail eine Zahlungserinnerung geschickt, worauf ich die Antwort bekam, es sei eine Unverschämtheit von mir, die Aufwandsentschädigung sei eine freiwillige, freundliche Geste gewesen und er würde diese Zahlungsbestätigung zurück ziehen des weiteren solle ich es nicht wagen, ihm eine weitere Zahlungserinnerung zu schicken, denn damit würde ich mir wesentlich mehr Ärger einhandeln, als ich mir vorstellen könnte.

Meine Frage an dieser Stelle zunächst: Darf man als Arbeitgeber rückwirkend und einseitig eine solche Vereinbarung rückgängig machen?

Die ehemalige Kollegin hat mir geraten, mich ans Jobcenter zu wenden, da der "Chef" da noch Kunde sei. Das Jobcenter würde unter Umständen in Vorkasse gehen und sich dann das Geld bei dem Herrn zurück holen. Leuchtete mir ein, dass das eine gute Idee sei, denn die zahlen ja nun mal Geld an ihn und normalerweise sanktioniert Arbeitsamt und Jobcenter ja auch Fehlverhalten sehr schnell über die finanzielle Schiene. Auch einleuchtend, das schmerzt nun mal am meisten.
Also habe ich mich mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt. Aber da passiert nichts, ausser dass man ihn schützt und mir zu einem Anwalt rät.
Ich finde es alles andere als lustig, denn zum einen würde mir schon die 250 Euro sehr helfen, bis Ende des Monats über die Runden zu kommen. Ich hab kein Geld für einen Anwalt und selbst wenn ich Recht bekäme, wird der "Chef" behaupten, er kann nicht zahlen und ich bleibe auch noch auf den Anwaltskosten sitzen.... kann doch alles nicht sein.
Was kann man, also ich tun, um an das dringend benötigte Geld zu kommen?
Und wie schon gefragt, darf man so einfach als Arbeitgeber eine solche vor allem schriftlich gegebene Zahlungsbestätigung nach Lust und Laune rückgängig machen?
Was vielleicht noch wichtig (vielleicht aber auch nicht) ist, es handelt sich dabei um eine Unternehmergesellschaft.
Für jede Antwort bin ich mehr als dankbar.
Liebe Grüße von Molly

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das er es kann, der Arbeitgeber, das sieht man doch. Die Frage hätte lauten sollen, ob er damit Erfolg hat. Ab zum Arbeitsgericht, die helfen bei Klageerstellung.

wirdwerden

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Da kommt es einmal mehr auch auf den Wortlaut an: "erhalten Würde" - wie du schreibst - könnte auch der Irrealis sein (wissen das Germanisten nicht?); wenn dort aber der Indikativ steht, ist es eine Zusage - die 250 € sind es allemal. Und wiederum ist es eine Frage, was es mit dem "Praktikum" auf sich hat; nach meiner Vermutung ist es keines, weil Praktika in einen Kontext von Ausbildung gehören. Folglich könne es tatsächlich ein normales Arbeitsverhältnis sein mit der Folge, dass dir Gehalt oder Lohn zusteht - im Fall, dass nichts ausdrücklich vereinbart worden ist, das "Übliche" wenn du mal probehalber mit den Zahlen probierst, die als Mindestlohn gelten, sollte da mehr rauskommen als 250.
Du kannst direkt vors Arbeitsgericht gehen, du wirst auch Erfolg haben - ob du Geld sehen wirst, wissen die Götter.
Die wüsten Drohungen kannst du getrost ignorieren, schätze ich - was soll da groß kommen außer heißer Luft?

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#3
 Von 
Molly021212
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmals,
ich bitte vielmals um Entschuldigung, nicht nur für die fehlende klare Abgrenzung von Konjunktiv und Indikativ, sondern auch für den ein oder anderen sicherlich vorkommenden Tippfehler. Klar beides sollte die Germanistin besser wissen und im Griff haben. Passiert aber nun mal im Eifer des Gefechts bedauerlicherweise.
Also, in der Bestätigung steht drin:
"Sehr geehrte Frau XXX,
Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung für den Zeitraum vom 13.05.-31.05.2013 in Höhe von 250 Euro
MfG, XXXX"

Jetzt hat gerade der Vorsitzende des Jobcenters angerufen und meinte, ist natürlich geschickt gemacht, - da steht kein Datum der Zahlung drin, also kann der "Chef" sich stets auf einen "möglichen Zeitpunkt" rausreden und der kann am Sanktnimmerleinstag sein. Ich sollte die 250,- abschreiben und es als Lehrgeld nehmen.
Dass man so etwas widerrufen kann, meinte der Jobcenter-Mann, geht tatsächlich nicht, da es vertraglich vereinbart sei.
Wat für 'n Sch**ß.
Macht es trotzdem Sinn vors Arbeitsgericht zu gehen?
Danke nochmal,
Gruß,
Molly

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#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Ja, diese Frage nach dem Sinn.
Erst einmal: Das Geld steht dir zu. Und vermutlich noch mehr - s.o..
Dass kein Datum genannt ist, halte wiederum ich nicht für bedeutsam - derartige Zahlungen stehen einem am Ende der fraglichen Periode zu, also Ende Mai oder mit dem folgenden Gehaltslauf, jedenfalls nicht auf St. Nimmerlein.
Was dir vielleicht die Entscheidung erleichtert: Die Klage voer der 1. Instanz des Arbeitsgerichts kostet dich praktisch nichts, da es keinen Anwaltszwang gibt. Ein Rechtspfleger hilft dir, deinen Antrag zu formulieren.
Es ist vielleicht auch eine Frage der Kraft, des Zorns auch, ob man solche Frechheit siegen lässt, das wiegt womöglich schwerer als der Geldverlust.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man hat ja bereits erinnert und auch die Antwort wohl schriftlich erhalten?

Das "Praktikum" war ja auch mit dem Jobcenter abgestimmt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#6
 Von 
Molly021212
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin zusammen,
nein, das "Praktikum" war leider nicht mit dem JobCenter abgestimmt, - ich selbst war da nie "Kunde" ("nur" beim Arbeitsamt), aber der Typ der sich "Chef" nennt, bezieht über das Jobcenter noch Geld.
Ich hab das JObcenter nur mal auf die Machenschaften seines Klientels in Form dieser Person aufmerksam gemacht und geraten, mal ein Auge auf den Mann zu werfen. Ist normalerweise nicht meine Art aber in diesem speziellen Fall schon. Außer, dass die den jetzt überprüfen hinsichtlich eventueller Falschaussagen gegenüber des Jobcenters und Konkursverschleppung machen die natürlich nichts. Was mein "Gehalt" angeht, hat man mir zum Anwalt geraten, da das eine zivilrechtliche Sache sei. Im Grunde hat man mir aber geraten, den Betrag abzuschreiben und die ganze Angelegenheit als Lehrgeld anzusehen.
Aber das mit dem Rechtshelfer hört sich gut an, im Grunde rechnert der "Chef" ja damit, dass ich nichts weiter unternehmen werde. Da hat er suchb geschnitten.
Vielen Dank noch mal,
lieben Gruß von Molly

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du hast also nichts mit dem Job-Center zu tun. Schön zu wissen. Du hast Dich bereit erklärt, unentgeltlich zu arbeiten. Wie das juristisch zu bewerten ist, das habe ich hier zumindest schon 100 mal geschrieben. Kann man finden, wenn man will. Ich werd es jetzt hier nicht zum 101. mal schreiben.

Der Weg in Deinem Fall ist doch auch schon aufgezeigt. Ab zum Arbeitsgericht, dort nimmt ein netter sachkundiger Rechtspfleger die Klage auf, und gut ist.

wirdwerden

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ab zum Arbeitsgericht. Das wird dem Chef eine Lehre sein. Klage auf Lohnzahlubg. Ob dir eine vernünftige Zahlung zusteht oder nur die 250, das kann das Gericht klären.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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