Beispiel:
1. Kind geboren: 01.10.09
12 Monate Elternzeit (mit Geld vom Staat - BEEG)
36 Monate Erziehungszeit beim AG eingereicht.
am
30.09.10 Auslaufen der Elternzeit
am 02.10.10 Schwanger mit 2. Kind (also Begin SS)
Da aufgrund der Erziehungszeit keiner Arbeit nachgegangen wird, wird auch kein Geld eingenommen.
Das Elterngeld für das 2. Kind wird nach dem Verdienst der letzten 12 Monate berechnet. (Elternzeitmonate werden ausgeblendet) --> also die 9 SS Monate fürs 2. Kind (ohne Einkommen) und 3 Monate von vor der SS 1. Kind
Die Frau könnte aber gesundheitlich (was ich jetzt mal nicht zur Debatte stelle) ohnehin nicht arbeiten. Unter normalen Umständen (keine Erziehungszeit) würde sie also ein BV erteilt bekommen.
Würde nun ein BV für die 2. SS erteilt werden, würde nun für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind der Zeitraum vor der 1. SS (1. Kind) herangezogen werden, bis 12 Berechnungsmonate zugrunde liegen.
So weit so gut.
Fragen:
1.) bekommt man ein BV, wenn man in Erzeihungszeit ist ? oder nicht, weil man keiner Arbeit nachgeht ?
2.) Kommen irgendwelche Probleme / Leistungen auf den AG zu
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""
in Erziehungszeit schwanger --> Besch.-Verbot mgl?
13. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2010 | 14:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
in Erziehungszeit schwanger --> Besch.-Verbot mgl?
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#1
Antwort vom 13. Oktober 2010 | 17:21
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
damit bist du im falschen forum, denke ich.
ich halte es aber für ganz undenkbar, dass eine frau ein beschäftigungsverbot bekommt, weil sie in elternzeit ist. ein beschäftigungsverbot resultiert m.w. aus der gefährdung der schwangerschaft in verbindung ggf. mit der art der arbeit.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
-- Editiert am 13.10.2010 17:24
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