ich moechte gekuendigt werden...

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1257 Beiträge, 206x hilfreich)
ich moechte gekuendigt werden...

Hallo,

eine vielleicht in Euren Ohren merkwuerdige Anfrage, daher kurz zum Hintergrund:

Ich bin schwanger (Anfang 6 Monat) - leider mit einer Risikoschwangerschaft. Seit mehreren Monaten bin ich somit unter dem Mutterschutzgesetz und mein AG haelt sich natuerlich penibel daran, um nicht angreifbar zu werden (Unter anderen Umstaenden ist das ja sogar sehr wuenschens- und lobenswert)

Nun ist es so, dass ich eben wegen der Riskoschwangerschaft und wegen dauernder Schmerzen staendig krankgeschrieben bin, mit immer nur kurzen Intervallen, in denen ich wieder arbeiten kann. Das ist weder fuer mich noch fuer den AG (der mich ja weiter bezahlen muss) sehr befriedigend. Ausserdem hat mir mein Arzt geraten, wenn ich koennte, doch lieber zu kuendigen und meine Schwangerschaft zu Hause in Ruhe zu verbringen, um das Baby nicht zu gefaehrden.

Nun moechte ich aber ja verstaendlicherweise nicht selber kuendigen, wegen der Sperre beim Arbeitsamt. Ich haette aber nichts gegen eine Kuendigung seitens des AG, was dieser aber widerum sicher nicht macht, wegen Mutterschutzgesetz. Ich wuerde aber selbstverstaendlich NICHT gegen die Kuendigung vorgehen, sondern sie akzeptieren (sie ist ja sogar von mir gewollt).
Bevor ich aber meinen AG daauf anspreche, ob er das machen wuerde, moechte ich halt wissen, ob dem AG irgendwelche Nachteile entstehen, wenn er mich kuendigt, auch wenn ich selber NICHT gegen die Kuendigung angehe. Aber greifen irgendwelche Aemter/Staat automatisch zu repressalien, weil ich als schwangere gekuendigt wurde, oder bedarf es da schon meiner persoenlichen Handlung?

Sorry, dass das jetzt so lang geworden ist, aber ich wollte halt klarstellen, dass ich meinem AG eben nicht Schaden will - weder durch staendiges kranksein noch durch ein weiteres 'angestellt sein' obwohl ich eben nicht arbeiten kann. Da mir meine Gesundheit und die des Babys vorgeht, wuerde ich natuerlich trotzdem von mir aus kuendigen, wenn eine Kuendigung seitens des AG nicht moeglich ist.

Danke fuer Eure Hilfe.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ach gott, ach gott, was gibt es doch um ihren AG besorgte AN! dein AG ist nach 6 wochen entgeltfortzahlung doch sowieso aus dem schneider, d.h. frei von leistungen.
ich würde, statt an kündigung zu denken, mit dem frauenarzt erst einmal besprechen, ob ein arbeitsverbot infrage kommt, dann brauchst du die krankschreibungen nicht immer aufs neue.

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#2
 Von 
illusion5
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 52x hilfreich)

Tja er wird dir nicht kündigen können wegen dem Mutterschutzgesetz und selbst wenn er dir kündigt, und du würdest gegen die Kündigung nichts unternehmen würdest du trotzdem eine Sperre von der Arge bekommen da du dich im Mutterschutzgesetz befindest und eine Kündigung praaktisch nicht möglich ist du müsstest vorm Arbeitsgericht klagen !

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#3
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ausserdem hat mir mein Arzt geraten, wenn ich koennte, doch lieber zu kuendigen


Welch blöder Ratschlag!

quote:
und meine Schwangerschaft zu Hause in Ruhe zu verbringen, um das Baby nicht zu gefaehrden.


Wieso spricht der Arzt dann kein Beschäftigungsverbot aus? Ihn kostets doch nichts.

MfG

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#5
 Von 
chandel
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 14x hilfreich)

@blaubär

warum so sarkastisch, wenn es noch Arbeitnehmer gibt, die gerne arbeiten? Schalkefan ist einer der wenigen, die ihren AG nicht ausnutzen möchte. Respekt!

@schalkefan

Wieviele Angestellte hat dein Betrieb?

Wenns ein kleiner Betrieb ( unter 5 Angestellte) ist, besteht die Möglichkeit einer Kündigung trotz Schwangerschaft.

Alles Gute fürs Baby und dich

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#6
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1257 Beiträge, 206x hilfreich)

Chavah, Venotis,

es ist meine erste Schwangerschaft und ich war viele Jahre im Ausland. Kenne mich daher in D nicht mit den Moeglichkeiten aus. Wusste nichts von einem Beschaeftigungsverbot. Werde das beim Arzt mal ansprechen (Obwohl das ja mal wieder dem AG nicht nutzt)

Chandel, danke fuer den Zuspruch. Ich verstand Blaubaers kommentar auch nicht ganz. Ich habe jahrelang in den USA gelebt, dort gibt es diese 'ich will moeglichst alles, egal, ob auf Kosten anderer' nicht und ich habe nichts davon, meinem AG zu Schaden, wenn es auch anders geht. Da es scheinbar aber nicht anders geht und er mir nicht ohne Repressalien kuendigen kann, werde ich letzten endes aber wohl doch in erster Linie an mich und das Baby denken muessen. Aber immerhin haette es ja sein koennen, dass es eine Einvernehmliche Loesung haette geben koennen.

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#7
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1257 Beiträge, 206x hilfreich)

Chandel, ich vergass noch: Es ist ein groesseres Unternehmen mit vielen AN. Das klappt so also auch nicht.

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#8
 Von 
chandel
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 14x hilfreich)

ne, dann wirst deinen Arzt mal auf ein Beschäftigungsverbot ansprechen müssen.
Trotzdem zoll ich dir großen Respekt.

Wenn du mal wieder einen Job suchst, melde dich bei mir. Solche AN nehm ich mit Kußhand.

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#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Wenns ein kleiner Betrieb ( unter 5 Angestellte) ist, besteht die Möglichkeit einer Kündigung trotz Schwangerschaft.


Die Arbeitnehmerin kann immer kündigen. Für den Arbeitgeber spielt es beim Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz keine Rolle wie groß die Firma ist!

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Was mir darauf spontan einfällt - ich würde den Frauenarzt wechseln, der mir in so einem Moment zur Kündigung rät. Leider musst du jetzt an den Krankenversicherungsschutz und deine soziale Absicherung denken. Auch erhälst du das viel gelobte Erziehungsgeld sicher nur, wenn du vorher beschäftigt warst. Auch das Mutterschutzgeld wird ja aufgrund deines Gehaltes berechnet.
Ein großes Unternehmen wird es auf jeden Fall verkraften, wenn ein Teil der Mitarbeiterinnen wegen Schwangerschaftsbeschwerden usw. ausfällt.
Tja, in der USA ist das soetwas mit der Hire-and-fire-Mentalität. Auch werden Arbeitnehmer sicher leichter eingestellt wie in D.
Aber worauf sich das mit dem AN(kündigen zum Wohle AG) bezog, hier wird viel öfter gefragt "was soll ich tun, ich bin schwanger und mein Chef mobbt mich".

Für dich und die Schwangerschaft und die Geburt alles Gute.

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#11
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

Und um Dein schlechtes Gewissen ein wenig zu beruhigen: Bei einem Beschäftigungsverbot bekommt Dein AG die Kosten größtenteils von der Umlagekasse erstattet.

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#12
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

**Ich habe jahrelang in den USA gelebt, dort gibt es diese 'ich will moeglichst alles, egal, ob auf Kosten anderer' nicht ...

... da fühle ich mich herausgefordert:
es liegt für mich ein riesenunterschied darin, ob jemand ein recht in anspruch nimmt oder die haltung praktiziert, wie du sie zitierst. sechs wochen lohnfortzahlung bei krankheit ist nun mal gesetz, ansonsten entlastet die krankenkasse deinen AG.

natürlich ist es dir unbenommen, das wohl des Ag vor deine eigenen interessen zu stellen. und was deinen edelmut angeht: so weit geht er offenbar nicht, dass du frohgemut auch die sperre bei der ARGE in kauf nähmest. den AG magst du entlasten, wiewohl diese fragen gut geregelt sind, aber dann suchst du nach einem trick, dass die gesellschaft dann doch zahlen darf ... da werde ich dann doch sarkastisch.

-- Editiert von blaubär49 am 04.01.2008 17:06:06

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