fristlose Kündigung, hilfsweise ordentlich

12. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
andy.h
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
fristlose Kündigung, hilfsweise ordentlich

Hallo erstmal,

ich bin neu hier und habe erst hier her gefunden, weil ich im Moment dastehe, als hätte mir jemand ein Brett vor den Kopf geschlagen.

Ich habe mich schon durchgelesen, selbst mit der Suchfunktion, aber nie genau das gefunden was ich suche.

Ich habe heute ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten:

Schon alleine im Briefkopf steht: PER BOTE
es war aber kein Bote anwesend, der Umschlag lag offen nur mit 2 kleinen abgerissenen Kreppband-Stückchen zugeklebt im Briefkasten.

Im Betreff heisst es: ausserordentliche, fristlose Kündigung.

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich zum 31.Juli 2007.
Die Arbeitspapiere erhalten Sie mit der Juni-Abrechnung (ca. 15.Juli 2007)zugesandt.

Das wars,... drunter nur noch die Floskeln wg. melden beim Arbeitsamt usw....

Nun meine Fragen:

- muss der wichtige Grund nicht auch benannt werden,... oder reicht die Formulierung "wichtiger Grund"

- was ist es nun ? eine fristlose Kündigung oder hilfsweise eine ordentliche ???

- muss ich der fristlosen widersprechen ??? damit die ordentliche Kündigung in Kraft tritt.

- mir selbst ist kein wichtiger Grund bekannt. Ich habe seit 4 Jahren in diesem Betrieb meine Arbeit anständig erledigt, auch wenn ich bisher 3 Abmahnungen bekam, welches aber in diesem Betrieb "normal" ist. Ich habe in den letzten Tagen keine Pflichtverletztungen begangen, ich hatte Urlaub und anschliessend war ich arbeitsunfähig vom Arzt krank geschrieben.

- werde ich jetzt von Arbeitsamt gesperrt ???
Ich habe eine Frau (nicht berufstätig) und 2 kleine Kinder,.. ich brauche das Geld.

Ach ja, falls das wichtig ist, ich arbeite in einem grossen Möbelhaus als Lagerist (bzw. arbeitete).

Was muss ich jetzt als nächstest tun ???

Ich bitte dringend um Antwort und danke jetzt schon mal allen, die sich die Zeit nehmen, sich mit meinem Problem auseinander zu setzten.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

es war aber kein Bote anwesend, der Umschlag lag offen nur mit 2 kleinen abgerissenen Kreppband-Stückchen zugeklebt im Briefkasten.

Wie ist denn der Brief in Deinen Briefkasten gelangt? Doch wohl per Boten.

- muss der wichtige Grund nicht auch benannt werden,... oder reicht die Formulierung wichtiger Grund

Der wichtige Grund muss benannt werden.

- was ist es nun ? eine fristlose Kündigung oder hilfsweise eine ordentliche ???

Das ist eine fristlose Kündigung.

- muss ich der fristlosen widersprechen ??? damit die ordentliche Kündigung in Kraft tritt.

Ja, genau. Ein Widerspruch gegenüber dem AG reicht aber nicht. Du musst innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen. Ob dann die ordentliche Kündigung eintritt, ist wieder eine andere Frage.

- werde ich jetzt von Arbeitsamt gesperrt ???

Nein, dafür sehe ich zur Zeit keinen Grund.

Was muss ich jetzt als nächstest tun ???

Umgehend (innerhalb von 3 tagen) musst Du Dich arbeitslos melden. Innerhalb von 3 Wochen musst Du eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat, dann ist auch eine ordentliche Kündigung nicht so ohne weiteres zulässig.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
muss der wichtige Grund nicht auch benannt werden


Hallo, auf Verlangen muss er schriftlich unverzüglich nachgereicht werden.

quote:
was ist es nun? eine fristlose Kündigung oder hilfsweise eine ordentliche?


Beides gleichzeitig. Die Formulierung 'hilfsweise fristgerecht' wird angewendet, wenn sich der AG nicht sicher ist, ob er mit der fristlosen Kündigung bei einer Klage durchkommt. Wenn nicht, müsste er nämlich nochmal ordentlich kündigen und das spart er sich damit.

quote:
muss ich der fristlosen widersprechen?


Ein Widerspruch bringt da gar nichts, weil er nichts bewirkt. Da hilft nur eine Kündigungsschutzklage.

- Grund für die fristlose Kündigung verlangen (schriftlich!)
- Arbeitskraft erst mal nachweislich anbieten
- beim Arbeitamt melden

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... die 'fristlose' ist nur möglich, wenn die zusammenarbeit 'von jetzt auf gleich' unzumutbar ist - bei diebstahl, tätlichkeiten usf. alles andere an möglichen arbeitsrechtlichen verfehlungen bedarf einer abmahnung und kann im wiederholungsfall zur ordentlichen kündigung führen.

... also gute aussichten, dass dein AG nicht damit durchkommt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Kündigungsgrund muss bei einer fristlosen Kündigung nicht genannt werden.
Dieser muss aber auf Verlangen genannt werden.

Fordern Sie also den Arbeitgeber auf, den Grund unverzüglich schriftlich zu nennen.

Erheben Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungschutzklage bezüglich der fristlosen (immer sinnvoll) als auch der fristgerechten Kündigung (Anwendbarkeit des KschG unterstellt).

1x Hilfreiche Antwort

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